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Absicherung von Akrobaten, Zauberern & Co: Reform des KSVG

Am Freitag hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einem Pressegespräch den Entwurf für eine Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) vorgestellt. Die Künstlersozialversicherung ist eine Pflichtversicherung für selbständige Künstler und Publizisten, die der Absicherung für den Renten-, Krankheits- und Pflegefall dient. Die Beiträge werden dabei gemeinsam von den Versicherten (50 %) und den Kunst- und Publizistikverwertern wie Galerien, Verlage, Rundfunk, Öffentlichkeitsarbeit etc. (30 %) erbracht und zudem vom Bund bezuschusst (20 %).
Anlass für die bevorstehende Novelle

Anlass war ein starker Anstieg des Abgabesatzes; dieser resultierte aus der steigenden Anzahl der Versicherten einerseits und der stagnierenden Zahl der einzahlenden Verwerter andererseits.

Ziel der Reform

Ziel ist es, den derzeitigen Abgabesatz von 5, 1 % zu sichern, um die Akzeptanz der Künstlersozialabgabe in der Kulturwirtschaft zu gewährleisten. Um gleichzeitig die Finanzierung der Versicherung sicherzustellen, ist es nötig, die Zahl der in die Künstlersozialkasse Einzahlenden zu erhöhen; hier besteht durch die generelle Zahlungspflicht für alle Verwerter durchaus noch Spielraum. Dieser soll in Zukunft durch eine stärkere Kontrolle ausgeschöpft werden. Dazu sieht der Entwurf vor, die bestehende Struktur und den Apparat der Deutschen Rentenversicherung zu nutzen; diese könnte dann in Zukunft Unternehmen auch darauf hin überprüfen, ob sie zur Abgabe verpflichtet sind. Parallel dazu soll auch der Kreis der Versicherten durch Stichproben stärker kontrolliert werden.

„Sich der Abgabe zu entziehen, wird künftig nicht mehr möglich sein. Die Verwerter können sich dabei darauf verlassen, dass nur Berechtigte in den Schutz der Künstlersozialversicherung gelangen. Dies stellt das 3. KSVG-Änderungsgesetz sicher.“

(Heinrich Tiemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

Der vorliegende Entwurf zur dritten Änderung des KSVG stützt sich auf einen breiten Konsens sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat, der dieses zustimmungspflichtige Gesetz ebenfalls beschließen muss: Mit einer Annahme und raschen Umsetzung ist zu rechnen.

Hätte eine soziale Absicherung nötig gehabt: „Der arme Poet“ von Carl Spitzweg.

Die Künstlersozialversicherung mit der paritätischen Finanzierung ist ein deutscher und in Europa einmaliger Sonderweg, der die Lücke im Sozialsystem für freiberufliche Künstler schließt, die sich zuvor nur privat versichern konnten. Damit leistet sie einen wichtigen Beitrag zur sozialen Absicherung der Kreativen in der Kultur- und Medienwirtschaft. Die Einführung dieser Versicherung ist auch im Hinblick auf die Politik der Förderung von Selbständigkeit nur konsequent.

In anderen Ländern sind Selbständige in die sozialen Sicherungssysteme integriert bzw. unterliegen obligatorischen Sondersystemen.

Umfassende Informationen zum KSVG (Hintergründe, Datenmaterial, Reform etc.) in dem Buch vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

, Telemedicus v. 12.03.2007, https://tlmd.in/a/101

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