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Abmahnung gegen StudiVZ

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat StudiVZ abgemahnt. Gegenstand der Abmahnung sind die neuen StudiVZ-AGB. Deren rechtliche Zulässigkeit war sowohl aus AGB-rechtlicher Hinsicht wie auch aus datenschutzrechtlicher Hinsicht umstritten.
Der VZBV schreibt nun:

Am 11.02.2008 haben wir die Internetseite www.studiVZ.de abgemahnt. Im Zuge des Anmeldeverfahrens für die Nutzung dieser Plattform müssen die Nutzer unter anderem bestätigen, die Datenschutzerklärung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und mit diesen einverstanden zu sein. Gegenstand der Abmahnung ist zum einen die Einwilligungserklärung im Hinblick auf die Datenschutzbestimmungen, als auch die Datenschutzbestimmungen im Einzelnen (Verstoß gegen das Telemediengesetz). Außerdem beanstanden wir teilweise die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Nach unserer Auffassung sind diese Klauseln mit den Vorschriften über die Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB) nicht zu vereinbaren und benachteiligen den Verbraucher unangemessen.

(Hervorhebung nicht im Original)

Mehr Infos sind vorerst nicht zu bekommen.

StudiVZ hat sich bereits von der Kanzlei, die die AGB erstellt hatte, getrennt. Dies geschah laut Angabe des Geschäftsführers Marcus Riecke nicht wegen rechtlicher Fehler, sondern weil die AGB „nicht sauber formuliert“ waren.

Der VZBV ist die zentrale Organisation der Verbraucherzentralen in Deutschland. Nach den Bestimmungen des UWG und des UKlaG ist der VZBV dazu ermächtigt, Unterlassungsansprüche auch im Namen der Verbraucher geltend zu machen.

Telemedicus zur AGB-rechtlichen Zulässigkeit der Änderung.

Diskussion bei Telemedicus zur datenschutzrechtlichen Zulässigkeit der neuen AGB.

Pressemitteilung des vzbv.

, Telemedicus v. 13.02.2008, https://tlmd.in/a/655

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