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Abmahnung für Kommentar-Benachrichtigungen bei Blogs

Thomas Schwenke von Advisign weist auf eine neue Abmahnfalle hin: Kommentarbenachrichtigungen in Blogs. Diese können nämlich – zumindest bei gewerblichen Blogs – rechtswidrig sein. Das Problem: Fast jede Blog-Software setzt zur Benachrichtigung für neue Kommentare ein einfaches „Opt-In“-Verfahren ein. Nach recht eindeutiger Rechtsprechung ist aber allein das sog. „Double Opt-in“-Verfahren zulässig. Thomas Schwenke erklärt den Unterschied:

„In Deutschland herrscht ein strenges Double Opt-In-Prinzip bei Zusendung von Emails. Was das heißt, sagt die Übersicht:

• Opt-Out:
Ich schicke jemandem ungefragt Emails mit der Möglichkeit sich abzumelden.

• Opt-In:
Ich schicke Emails, nachdem ich darum gebeten worden bin. Z.B. wie bei dem Kommentarplugin, wenn der Leser das Häckchen bei “Ich will über Nachfolgekommentare benachrichtigt werden” setzt.

• Double Opt-In:
Ich verschicke Emails nachdem mich jemand darum gebeten hat und ich mich rückversichert habe, dass wirklich der Inhaber der Emailadresse um die Zusendung von EMails gebeten hat.“

Jan Tißler vom UPLOAD-Magazin hat anscheinend bereits eine Abmahnung deswegen erhalten. Es wird also höchste Zeit für die Entwickler von Blog-Software, sich dieses Problems anzunehmen.

Die Details bei Advisign.

  • Adrian Schneider

    Adrian Schneider ist Mitbegründer, Vorstand und Hausnerd von Telemedicus sowie Rechtsanwalt bei Osborne Clarke in Köln.

, Telemedicus v. 18.10.2008, https://tlmd.in/a/1013

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