Anfang der Woche hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, den 22. Tätigkeitsbericht für den Zeitraum 2007/2008 veröffentlicht. Neben einem umfassenden Überblick über die aktuell relevanten Themen ist ein gesondertes Kapitel enthalten, welches sich explizit der datenschutzrechtlichen Lage in Deutschland widmet.
In einer Einführung verdeutlicht Schaar sein Verständnis von Datenschutz:
An dieser Stelle möchte ich auf den Punkt bringen, worum es im Kern geht: Datenschutz ist kein Selbstzweck. Vielmehr geht es um die Sicherung und Verwirklichung eines Grundrechts, das unmittelbar aus der Menschenwürde und der freien Entfaltung der Persönlichkeit folgt. Der Staat hat dies nicht nur im Verhältnis zu seinen Bürgerinnen und Bürgern zu beachten, sondern er muss in seiner Rechtsordnung insgesamt gewährleisten, dass dieses Grundrecht zur Geltung kommt. (…) Der Datenschutz gehört zu den Grundlagen unserer Gesellschaftsordnung und muss insbesondere bei der Weiterentwicklung der Informationsgesellschaft gewährleistet sein. (…) Datenschutz ist kein Luxus, den man sich nur in guten Zeiten leisten kann; er ist Teil unserer Menschenwürde und von nachhaltiger Bedeutung für die Informationsgesellschaft der Zukunft – gerade auch in Krisenzeiten.
Zum 22. Tätigkeitsbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten (PDF, ca. 3,5 MB).