+++ Erweiterte Telekommunikationsüberwachung durch Geheimdienste
+++ Patenstreit Nokia versus Lenovo
+++ Europäischer Digital Services Act geleakt
+++ USA: Wettbewerbsklage gegen Google
+++ Ratifizierung des Medienstaatsvertrags
Zum Abschluss der Soko20 präsentieren wir mit dem Tagungsband der Soko19 einen Rückblick ins letzte Jahr. Da Telemedicus ohne Bezahlschranke veröffentlicht, kann der Tagungsband im OpenAccess-Format heruntergeladen werden. Es gibt aber ebenfalls eine gedruckte Fassung zu erwerben.
Bald ist der Sack zu: Mit Mecklenburg-Vorpommern ratifiziert das letzte Landesparlament am 28. Oktober den Medienstaatsvertrag – die große Reform der deutschen Medienregulierung ist komplett. Kaum zu früh und nach einem langen steinigen Weg. Die enthaltene AVMD-RL hätte bis September 2020 umgesetzt sein sollen. Die EU-Kommission hat ihre Bedenken erst auf deutschen Druck abgeschwächt. Einige Vorhaben gerieten in Kritik und wurden fallengelassen, andere hingegen blieben – trotz Kritik. Jedenfalls kommt jetzt die Erneuerung des Rundfunkregimes mitsamt einer vielumfassenden Angleichung der Regeln für digitale Medien. Dabei soll die Medienvielfalt vor großen Online-Plattformen geschützt werden.Auf eine abschließende Anpassung des Rechts an die digitale Medienwirklichkeit konnten die Länder sich nicht einigen. Dennoch tritt er in Kürze in Kraft: der erste deutsche Medienstaatsvertrag (MStV).
Spätestens seit der Beanstandung des Streaming-Kanals „PietSmietTV“ durch die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) im Jahr 2017 ist die Zulassungspflicht für webbasierte lineare Streamingangebote in den Fokus der rechtlichen und rechtspolitischen Diskussion gerückt. Der kommende Medienstaatsvertrag (MStV) enthält deshalb neue Regeln zur Zulassungspflicht bzw. -freiheit. Vor diesem Hintergrund hat sich Dr. Marco Holtz von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) für ein Interview mit Telemedicus-Autor Dr. Jens Milker zur Verfügung gestellt, um wesentliche Fragen zur Zulassungspflicht von medialen Angeboten zu beantworten.
Geht es nach den Ländern, ist das Inkrafttreten des Medienstaatsvertrages nur noch eine Frage der Zeit. Quasi in letzter Minute haben sie damit auch den Weg frei gemacht, um bestimmte journalistische Online-Angebote unter die Aufsicht der Landesmedienanstalten zu stellen. Auch für die Betreiber von Social Bots kommen neuen Regeln, diese müssen ihre Angebote entsprechend kennzeichnen. Das Bemühen der Staatsvertragsgeber um eine zeitgemäße Medienregulierung bringt damit auch neue Pflichten für Anbieter von Telemedien mit sich, die in der Öffentlichkeit bislang weniger im Fokus stehen. In beiden Fällen sind jedoch die Anwendungsbereiche noch unklar – und die Auswirkungen der Regulierung wohl äußerst beschränkt.
Kerstin Liesem gibt in ihrem Videobeitrag einen Einblick über aktuelle Vorhaben bei der Regulierung von Intermediären nach dem Medienstaatsvertrag.
Auf europäischer Ebene gibt es aktuell die Tendenz verstärkt in Kommunikationsinhalte einzugreifen. Im Rahmen der Novelle der Urheberrechtsrichtlinie wurde in der Öffentlichkeit insbesondere deren Art. 17 und die Gefahr von Over-Blocking und Upload-Filtern diskutiert. Es steht daher zu befürchten, dass aus Gründen der Durchsetzung des Urheberrechts und des Persönlichkeitsrechts künftig eine verschärfte Kontrolle des Kommunikationsverhaltens stattfinden wird. Dieser Frage geht Markus Schröder in seinem Beitrag nach.
Das GeschGehG statuiert erstaunlicherweise erstmalig in der Bundesrepublik Deutschland eine gesetzliche Definition des Geschäftsgeheimnisses. Tatsächlich als Geschäftsgeheimnis geschützt ist eine Information dabei allerdings gemäß des neuen Gesetzes nur dann, wenn der Inhaber dieser Information aktiv sog. „angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“ trifft.
Ob Content Moderatoren über schädliche Inhalte im Netz richtig oder falsch entscheiden, wird ganz maßgeblich durch das Management solcher Teams beeinflusst. Dies wird in der Inhalteregulierung bislang kaum beachtet. Der Beitrag stellt Erfahrungswerte zu einzelnen Aspekten des Managements zur Diskussion: Gestaltung zweckmäßiger Arbeitsmittel, Unternehmenswerte zur Ausfüllung von Entscheidungsspielräumen, Training, Führung, Mitarbeiterschutz und der spezifische Mehrwert von Content-Moderatoren-Teams.
Insa Janssen spricht mit ihrem Kollegen Johannes Schäufele und der IoT-Expertin Patrizia Gufler über den rechtlichen Rahmen von Smart-Home Anwendungen.