Telemedicus

Monatliche Archive

Wochenrückblick: beA, AdBlockPlus, Cambridge Analytica

, von 0 Kommentare

+++ beA: Anwälte wollen für E2EE klagen

+++ Cambridge Analytica: Weltweit Kritik und Untersuchungen gegen Facebook

+++ AdBlock Plus: Verlage verlieren vor dem OLG Hamburg

+++ Forscher finden pornografisches Material in Blockchain

+++ Kanzleramtschef Braun: Datenrecht innerhalb eines Jahres

+++ EU-Kommission stellt Pläne zur Besteuerung von Internetkonzernen vor Artikel vollständig lesen

Art. 85 DSGVO, die Meinungsfreiheit und das datenschutzrechtliche Verbotsprinzip

, von 0 Kommentare

Ein Gastbeitrag von Dr. Malte Engeler im Rahmen der Artikelreihe „Disconnecting Frameworks” in Kooperation mit der PinG.

Nicht alle Kontroversen des Datenschutzrechts gehen auf das Konto der DSGVO. Einige erhalten durch die aktuellen Debatten um ihre Umsetzung in den Bundesländern aber neue Aufmerksamkeit. Dazu gehört derzeit ganz besonders Art. 85 DSGVO, der vorsieht, dass die Mitgliedsstaaten durch Rechtsvorschriften das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten mit den Kommunikations-Grundrechten in Einklang bringen sollen.

Diese Öffnungsklausel ist verbindlich. Die Mitgliedsstaaten haben also keine Wahl, ob sie von der Öffnungsklausel, die insoweit treffender als Ausgestaltungsauftrag zu bezeichnen ist, Gebrauch machen. Da das Presserecht in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fällt, besteht insoweit primär Handlungsbedarf bei den Landesgesetzgebern und in ihren vielfältigen Umsetzungsgesetzen anlässlich des Geltungsbeginns der DSGVO am 25. Mai 2018. Die dabei entstehenden Herausforderungen sind bereits im Beitrag von Jan Mönikes diskutiert worden, der das Ende der modernen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (wie wir sie kennen) fürchtet, sofern die Landesgesetzgeber nicht tätig werden.

Während sich jener Beitrag schwerpunktmäßig mit der professionellen Pressearbeit und dem Medienrecht befasst, soll in diesem Artikel das Augenmerk auf den Konflikt zwischen Meinungsäußerungen und dem datenschutzrechtlichen „Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“ gelegt werden. Es soll dabei gezeigt werden, dass eine voreilige Abschaffung des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt nicht nur zu Widersprüchen mit dem Ziel der DSGVO führt, die großen Social Media Plattformen zu bändigen, sondern auch Regelungslücken im Bereich der Auftragsverarbeitung erzeugen könnte. In der Diskussion um die Umsetzung des Art. 85 DSGVO sollte vermieden werden, „das Kinde mit dem Bade auszuschütten“. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Gegendarstellung, Uploadfilter, Netzsperren

, von 0 Kommentare

+++ BVerfG: Keine Gegendarstellung bei offenen Fragen

+++ EU-Urheberrecht: Verwirrung um Uploadfilter im EU-Parlament

+++ Netzsperren bei kinox.to: Vodafone legt Berufung ein

+++ McFadden: OLG München zur Störerhaftung in Altfällen

+++ YouTube blendet Wikipedia-Artikel bei Verschwörungsvideos ein Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Twitter, AfD, Facebook

, von 0 Kommentare

+++ Künftiger Kanzleramtsminister will Vectoring nicht mehr fördern

+++ Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages zu Polizei-Accounts auf Twitter

+++ Der Rechte Rand: AfD mahnt Antifa-Magazin wegen Domain ab

+++ beA: Berliner Anwaltskammer fordert Rücktritt von BRAK-Präsidium

+++ OGH: Max Schrems kann in Österreich gegen Facebook klagen Artikel vollständig lesen

Veranstaltungsübersicht: März 2018

, von 0 Kommentare

+++ 28. Februar/01. März: Berliner Anwenderforum – Digitale Transformation, Berlin

+++ 13. März: Meinungsmacht im Internet und die Digitalstrategien von Medienunternehmen, Berlin

+++ 15./16. März: Kölner Tage – IT-Recht 2018, Köln

+++ 17. März: 15. Karlsruher IT-Rechtstag, Karlsruhe

+++ 20./21. März: a-i3/BSI-Symposium 2018, Bochum

+++ 23. März: 1. RAILS-Fachtagung „Künstliche Intelligenz, Robotik und Recht“, Hannover

+++ 28. März: Digitaler Salon: Catch me if you scan, Berlin Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Suchmaschinenhaftung, OTT, Schranken

, von 0 Kommentare

+++ BGH zur Haftung von Google für Suchergebnisse

+++ OTT-Dienste als Telekommunikationsanbieter: OVG NRW legt EuGH vor

+++ LG München I: Amazons Dash-Button rechtswidrig

+++ Urheberrecht: Neue Schranken für Forschung und Lehre

+++ Datenschutzbeauftragter kritisiert Adressbuchfreigabe bei WhatsApp Artikel vollständig lesen

Newsletter

In Kooperation mit

Kommunikation & Recht

Hosting

Domainfactory