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Monatliche Archive

OLG Köln: Bezahltes Whitelisting von Adblock Plus unzulässig

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Das OLG Köln hat am 24. Juni ein weiteres Urteil im Rechtsstreit zwischen Axel Springer und dem Werbeblocker Adblock Plus gefällt (Az.: 6 U 149/15). Im Berufungsverfahren hat das bekannte Medienhaus erstmals einen Teilerfolg errungen. Wie zuvor in der mündlichen Verhandlung bereits angedeutet, hält das Gericht das Geschäftsmodell der Beklagten – das bezahlte Whitelisting – für unzulässig. Die Entscheidung stellt zugleich die erste Niederlage des Kölner Unternehmens Eyeo dar. Hier eine Analyse der Urteilsgründe: Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Erdogan, Adblock Plus, Vectoring, E-Books

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+++ OLG Köln weist sofortige Beschwerde des türkischen Staatspräsidenten zurück

+++ OLG Köln: Adblock Plus grundsätzlich zulässig, bezahltes Whitelisting nicht

+++ LG Berlin: Wikimedia unterliegt im Rechtsstreit wegen Urheberrechten an Fotos gemeinfreier Bilder

+++ HVt-Nahbereich-Vectoring: BNetzA legt der EU-Kommission erneut Beschluss zur Notifizierung vor

+++ OLG Hamm: der Begriff „Polizei“ ist als Name geschützt

+++ Schlussanträge des EuGH-Generalanwalts zum Verleih von E-Books

+++ BKartA zur Internetwirtschaft im Jahresbericht 2015 Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: WLAN, Adblocker, Watchblogs

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+++ WLAN-Privileg: Bundesrat stimmt für TMG-Änderung

+++ Vor dem OLG Stuttgart: Berufung gegen Adblocker zurückgenommen

+++ Kabinett verabschiedet Transparenzverordnung für Internet-Provider

+++ Generalanwalt: E-Books müssen von Bibliotheken verliehen werden dürfen

+++ VG Augsburg lehnt presserechtlichen Auskunftsanspruch eines „Watchblogs“ ab

+++ EGMR: Günther Jauchs Beschwerde wegen “Bunte“-Artikel ist unzulässig

+++ Abschlussbericht der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz

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Erdogan./.Böhmermann: Entscheidungsauszüge und Analyse

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Kurzanalyse von Rechtsanwalt Dr. Jonas Kahl, LL.M.
Mit Beschluss vom 17.05.2016 hat das Landgericht Hamburg Jan Böhmermann auf Antrag des türkischen Präsidenten Erdogan hin verpflichtet, künftig die Äußerung weiter Teile seiner Schmähgedicht-Performance zu unterlassen (Az.: 324 O 255/16). Nunmehr hat das Gericht die Begründung seiner einstweiligen Verfügung veröffentlicht. Nachfolgend eine erste Zusammenfassung der Entscheidung und Analyse der Begründung:
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LG Berlin zum Leistungsschutzrecht – Volltext-Analyse

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Am 19.02.2016 hat das Landgericht Berlin die Klage gegen Google wegen des umstrittenen Leistungsschutzrechts für Presseverleger abgewiesen (Az.:92 O 5/14 kart). Die schriftlichen Urteilsgründe liegen seit kurzem bei uns veröffentlicht vor. Im Ergebnis wird ein tatbestandlicher Marktmachtmissbrauch abgelehnt. Dogmatisch teilweise etwas holprig werden folgende Fragen zum Thema „Kartellrecht und Internet-Plattformen” behandelt:

• Auf welchen sachlich relevanten Märkten tritt Google auf und was hat dies mit dem Leistungsschutzrecht zu tun?
• Besteht ein Markt auch bei unentgeltlichen Angeboten?
• Missbraucht Google seine (unterstellte) Marktmacht gegenüber den Verlagen durch die Forderung einer Gratis-Einwilligung?

Hier eine Analyse der Entscheidung: Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Loovoo, Smart-TV, Safe Harbor

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+++ Fake-Profile auf Dating-Plattform? – LKA stürmt Loovoo-Zentrale

+++ Bußgelder wegen Safe Harbor verhängt

+++ Bundesliga-Rechte und Alleinerwerbsverbot – Sky legt Beschwerde ein

+++ Datenschutz bei Smart-TVs – Samsung muss nachbessern

+++ Keine automatische Freischaltung des beA

+++ EGMR prüft Verbot anonymer SIM-Karten
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BKartA veröffentlicht Arbeitspapier „Marktmacht von Plattformen und Netzwerken“

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Das Bundeskartellamt hat heute ein Arbeitspapier zum Thema „Marktmacht von Plattformen und Netzwerken“ veröffentlicht. Darin stellt die Behörde Besonderheiten bei der Anwendung der kartellrechtlichen Vorschriften auf Internet-Sachverhalte dar und schildert Herausforderungen der Marktanalyse. So seien verschiedene Faktoren in die wettbewerbliche Bewertung mit einzubeziehen.

Weiterhin schlägt das Bundeskartellamt Anpassungen im ansonsten ausreichenden Kartellrecht vor:
• Gesetzliche Klarstellung, dass ein Marktgeschehen auch bei nicht-monetären Austauschbeziehungen bestehen kann
• Ergänzung der Aufgreifschwellen in der Fusionskontrolle – Stichwort WhatsApp-Übernahme
• Präzisierung der Marktmachtkriterien – Bsp: Netzwerkeffekte, Größenvorteile, Single- oder Multi-Homing sowie der Zugang zu Daten und Innovationspotenzial

Das Arbeitspapier „Marktmacht von Plattformen und Netzwerken“ des BKartA vom 9.6.2016.
Zusammenfassung des Arbeitspapiers.
Ergebnisse und Handlungsempfehlungen. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Sampling, Störerhaftung, Prepaid-SIMs

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+++ BVerfG: Die Verwendung von Samples kann durch Kunstfreiheit gedeckt sein

+++ WLAN-Haftung: Bundestag beschließt TMG-Änderung

+++ EuGH-Generalanwalt: Amazon an Recht im Käuferstaat gebunden

+++ Anti-Terror-Paket: Ausweispflicht bei Prepaid-SIMs

+++ EuGH zur öffentlichen Wiedergabe in Warte- und Trainingsräumen

+++ LG Bochum zu Schadensersatz bei GPL-Verstoß Artikel vollständig lesen

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