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Monatliche Archive

Wochenrückblick: Adblocker, Bankgeheimnis, Bitcoin

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+++ EuGH: Auch kurze Videos einer Online-Zeitung können audiovisuelle Mediendienste sein

+++ BGH entscheidet zum Bankgeheimnis bei markenrechtlichen Auskunftsansprüchen

+++ Adblocker: Verlage blocken zurück und schlagen härtere Tonart an

+++ EuGH: Keine Umsatzsteuer bei Kryptowährung Bitcoin

+++ Bundeskabinett beschließt Förderrichtlinie für den Breitbandausbau Artikel vollständig lesen

Adblocker: Verlage blocken zurück

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Das Thema Adblocker ist im Netz zurzeit wieder präsent wie nie und sorgt für neue Diskussionen, welche für einige Beteiligten zuweilen auch juristische Konsequenzen haben. Momentan sorgen die großen Verlagshäuser Axel Springer und Gruner+Jahr für Aufsehen. Diese beginnen damit, Nutzer von Adblockern von ihren kostenfreien und werbefinanzierten Angeboten auszusperren. Hiergegen wehren sich wiederum bereits die ersten Nutzer und umgehen die Anti-Werbeblocker. Die Debatte um den Einsatz von Adblockern im Internet ist damit erneut entbrannt und hat eine neue Eskalationsstufe erreicht. Bei dem andauernden Katz-und-Maus-Spiel, welches sich derzeit vorwiegend auf die technische Ebene verlagert hat, sind allerdings schon die ersten neuen juristischen Scharmützel bekannt.
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BGH: Bank muss Kontoinhaber bei Markenfälschung bekannt geben

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Der BGH hat heute erneut dazu entschieden, ob Markeninhaber von einer Bank die Bekanntgabe des Kontoinhabers verlangen können (Az.: I ZR 51/12). Dies geht aus einer aktuellen Pressemitteilung hervor. Bereits im Juli hatte der EuGH zu dem Spannungsverhältnis zwischen IP-Auskunftsansprüchen und dem Bankgeheimnis entschieden. Ein etwaiges Auskunftsverweigerungsrecht dürfe nicht unbegrenzt und bedingungslos gelten. Heute hat der BGH hierzu entschieden, dass eine Bank jedenfalls dann die Auskunft nicht verweigert darf, wenn über das Bankkonto die Zahlung für ein gefälschtes Markenprodukt abgewickelt wurde.

Hierzu aus der Pressemitteilung des Gerichts:

Der Bundesgerichtshof hat auf dieser Grundlage nunmehr entschieden, dass der Klägerin ein Anspruch auf Auskunft über Namen und Anschrift des Kontoinhabers zusteht. Die Bestimmung des § 19 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 MarkenG ist unionsrechtskonform dahin auszulegen, dass ein Bankinstitut nicht gemäß § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO die Auskunft über Namen und Anschrift eines Kontoinhabers unter Berufung auf das Bankgeheimnis verweigern darf, wenn das Konto für den Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit einer offensichtlichen Markenverletzung genutzt wurde. Das Grundrecht des Kontoinhabers auf Schutz der persönlichen Daten nach Art. 8 EU-Grundrechtecharta und das Recht der Bank auf Berufsfreiheit nach Art. 15 EU-Grundrechtecharta müssen hinter den Grundrechten der Markeninhaberin auf Schutz des geistigen Eigentums und einen wirksamen Rechtsschutz zurücktreten (Art. 17 und 47 EU-Grundrechtecharta). Die Möglichkeit der Einleitung eines Strafverfahrens steht einem Auskunftsanspruch gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG gegen ein Bankinstitut nicht entgegen.

Hervorhebungen nicht im Original

Bislang ist der Volltext der Entscheidung noch nicht veröffentlicht, sodass eine genaue Analyse verfrüht wäre. Interessant ist vor allem, wann und aus welcher Sicht nach dem Maßstab des BGH eine Markenrechtsverletzung offensichtlich ist.

Zur Pressemitteilung des BGH.
Ausführliche Analyse des EuGH-Urteils vom 16.07.2015 (Az.: C-580/13) Artikel vollständig lesen

Artikel „Preisregulierung bei Rundfunkplattformen“ zum Download verfügbar

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In der aktuellen Ausgabe der „Multimedia und Recht” (MMR) ist ein Artikel von mir zur Preisregulierung bei Plattformbetreibern erschienen. Die MMR-Redaktion hat freundlicherweise die Zweitveröffentlichung im Internet freigegeben.

In dem Artikel geht es um die verschiedenen Rechtsnormen, die die (potenziell) entgeltliche Beziehung zwischen Rundfunk-Programmveranstaltern und Rundfunkplattformen (z.B. Kabelnetzbetreibern) regulieren. Diese Frage war am Beispiel der „Einspeiseentgelte” in den vergangenen Jahren stark umstritten und ist u.a. auch Gegenstand von zwei aktuellen BGH-Entscheidungen.

Das Abstract:

Das Verhältnis zwischen Plattformbetreibern und Programmveranstaltern war in den vergangenen Jahren stark umstritten. Mit seinen Entscheidungen v. 16.6.2015 (Az. KZR 83/13 und KZR 3/14) hat der BGH nun einige der strittigen Fragen beantwortet. Insbesondere ist nun geklärt, dass das Recht für die Gestaltung der Programmeinspeisung kein bestimmtes „Modell“ vorschreibt, aus dem sich auch ungeschriebene Zahlungspflichten herleiten ließen („Must Pay“). Das einschlägige Recht enthält aber sehr wohl bestimmte „Checks and Balances“, die sowohl von Programmveranstaltern als auch von Plattformbetreibern zu beachten sind. Der folgende Beitrag erklärt, aus welchen Normen sich für potenzielle Entgeltzahlungen zwischen Programmveranstaltern und Plattformbetreibern Rechtsfolgen ergeben. Dabei wird auf kartellrechtliche, urheberrechtliche und medienrechtliche Fragen eingegangen; insbesondere § 52d RStV wird vertieft erörtert.

Der Artikel bezieht sich u.a. auch auf meine Dissertation zum Thema Must Carry-Pflichten (PDF). Ein weiterer Aufsatz von mir zum Thema „Must Offer-Pflichten” erschien im Sommer in der Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM 2015, 631).

Simon Assion, „Preisregulierung bei Rundfunkplattformen” als PDF zum Download. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Vorratsdaten, Facebook, Safe Harbor

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+++ Bundestag beschließt Vorratsdatenspeicherung

+++ vzbv reicht Klage gegen Facebook ein

+++ Artikel-29-Arbeitsgruppe nimmt zu Safe Harbor-Urteil Stellung

+++ ULD veröffentlicht Positionspapier zu Safe Harbor

+++ Bundestag berät Gesetz gegen Routerzwang

+++ FG Münster: Fiskus kann Domains pfänden Artikel vollständig lesen

5 Fragen zum Safe Harbor-Urteil des EuGH

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Rechtssache C-362/14 Maximilian Schrems v. Data Protection Commissioner entschieden. Der Gerichtshof entschied erwartungsgemäß, dass die Safe Harbor Entscheidung der Kommission vom 26. Juli 2000 (2000/520/EG) („Safe Harbor Entscheidung”) ungültig ist, da die USA kein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet.

In seinem Urteil hat der EuGH zahlreiche Anforderungen an eine datenschutzkonforme Übermittlung von personenbezogenen Daten vorgelegt, die zukünftig zu beachten sind. Einige davon sorgen derzeit für hohe Rechtsunsicherheit. Hierzu 5 Fragen – und 5 Antworten. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Safe Harbor, Facebook, Jugendmedienschutz

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+++ EuGH erklärt Safe Harbor für ungültig

+++ Löschen von Hassbotschaften in Sozialen Netzwerken

+++ Patentschutz vs. Menschenrechte

+++ Verbesserungen beim Jugendmedienschutz beschlossen

+++ EU-Parlament für mehr Sicherheit im digitalen Zahlungsverkehr Artikel vollständig lesen

Veranstaltungsübersicht: Oktober 2015

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+++ 01./02. Oktober: Verbraucherforschungsforum 2015 – „Verbraucherforschung für die digitale Welt: Eine Agenda“, Friedrichshafen

+++ 05./06. Oktober: Interdisziplinäre Fachtagung „Privatheit und Selbstbestimmung“, Passau

+++ 09. Oktober: Medienrechtssymposion 2015 „Geoblocking und Portability aus urheber- und europarechtlicher Sicht“, München

+++ 09./10. Oktober: Zündfunk Netzkongress, München

+++ 21./22. Oktober: BvD-Symposium 2015, Nürnberg

+++ 21.-23. Oktober: Medientage und Europa-Tag, München

+++ 22. Oktober: Abschlussveranstaltung der HLCI „Neues aus Brüssel: Die Datenschutz-Grundverordnung“, Berlin

+++ 22. Oktober: UN|COMMONS – Kampf um Gemeineigentum, Berlin

+++ 22./23. Oktober: Fachkonferenz „Wer hat hier das Sagen? – Zivilgesellschaftliches Engagement 2.0“, Berlin

+++ 23. Oktober: Sitzung des Fachausschusses Vertragsrecht, München

+++ 28. Oktober: Symposium zur „IT im Auto der Zukunft – Big Data und IT-Sicherheit“, Münster
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Wochenrückblick: Kachelmann, Routerzwang, Adblock Plus

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+++ LG Köln: Adblock Plus zulässig

+++ Rekordsumme: 635.000 Euro Schmerzensgeld für Jörg Kachelmann

+++ EuGH zur Anwendung von Datenschutzrecht auf ausländische Gesellschaft

+++ Safe Harbor: USA kritisiert Stellungnahme des Generalanwalts

+++ Bundesrat äußert Bedenken bei freier Routerwahl Artikel vollständig lesen

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