Erst Cameron, dann Obama, jetzt auch de Maiziere: Vermehrt fordern Politiker westlicher Staaten in diesen Tagen ein „Verschlüsselungsverbot“. Oder, genauer: Nicht jede Verschlüsselung soll untersagt werden. Eine Verschlüsselung, die aber auch den Staat ausschließt, insbesondere also die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, soll nach Auffassung dieser Politiker zukünftig verboten sein. Keine Verschlüsselung also mehr, wenn der Staat keine „Backdoor” hat und auf die ein oder andere Weise mitlesen kann. Artikel vollständig lesen
+++ EuGH: Internationale Zuständigkeit bei Urheberrechtsverletzungen im Internet
+++ BGH: Patient hat keinen Anspruch auf Herausgabe der Privatanschrift eines Arztes
+++ Bundesregierung: erhöhter Strafrahmen für Passwort-Handel und Hacker-Tools
+++ Auch Obama und de Maizière wollen Verschlüsselung einschränken
+++ AG Hamburg: Benutzung des Werks-Passworts bei Routern keine Pflichtverletzung
+++ Dobrindt fordert freie WLAN in Ämtern und Zügen Artikel vollständig lesen
+++ Telekom-Mitarbeiter und Schaar im NSA-Untersuchungsausschuss
+++ EuGH: Verkäufer von Flügen müssen sofort den Endpreis anzeigen
+++ UK: Premierminister will Verschlüsselungs-Backdoors verpflichtend machen
+++ Verwertungsgesellschaften: EU-Kommission meldet Bedenken zu Zusammenarbeit Artikel vollständig lesen
+++ Nach Charlie-Hebdo-Attentat: CSU will Vorratsdatenspeicherung
+++ Google: Rund 350 Millionen Löschanfragen 2014
+++ Redtube-Abmahnungen: Urmann nicht mehr als Anwalt zugelassen
+++ Kfz-Kennzeichen-Scanning kommt erneut vors BVerfG
+++ Verhandlungsstand zur Datenschutzverordnung geleakt
+++ EU-Kommission veröffentlich Dokumente über TTIP
+++ OLG Düsseldorf: Bestpreisklauseln von HRS kartellrechtswidrig
+++ NRW-Justizmininster fordert „Recht auf digitalen Neustart”
+++ Datenschutzverstoß: Versicherung muss 1,3 Millionen Euro zahlen Artikel vollständig lesen
Internetrecht ist nicht mehr exotisch, sondern mittlerweile ein etabliertes Rechtsgebiet. Ebenso etabliert ist der vorliegende juris Praxiskommentar, der von Prof. Heckmann mittlerweile in seiner 4. Auflage herausgebracht wurde. Wir haben uns diese Neuauflage einmal genauer angeschaut und möchten sie hier unseren Lesern vorstellen. Artikel vollständig lesen
Nach den Anschlägen auf die Redaktion der französischen Satirezeitschrift Charlie Hebdo reagiert die CSU am Rande ihrer Winterklausur mit einer gewohnt drastischen aber nicht wirklich neuen Forderung. Sie spricht sich für die schnelle Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung aus. Die CSU ist der Auffassung, hierdurch Anschläge bereits im Vorfeld effektiv verhindern zu können.
Um der Forderung den nötigen Nachdruck zu verleihen, fragt CSU Innenexperte Hans-Peter Uhl:
„Wollen wir wirklich die Daten von Terroristen und Kriminellen schützen oder wollen wir die Bürger in Deutschland schützen?“
Angesichts des Umstands, dass Frankreich bereits seit 2006 über eine Regelung zur Speicherung von Vorrats- bzw. Verbindungsdaten verfügt, erscheint die Forderung nach einer entsprechenden Regelung für Deutschland nicht interessengerecht und wie ein politischer Schnellschuss. Die Ereignisse aus Paris geben sicherlich Anlass, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Dabei darf aber nicht unseriös mit den Ängsten der Bevölkerung vor Anschlägen auch in Deutschland umgegangen werden, nur um eigene politische Ziele durchzubringen.
Nicht nur, dass der EuGH in seiner Entscheidung vom 08.04.2014 (Az. C 293/12, C 594/12) auf europäischer Ebene die Anforderungen an eine Regelung zur (Vorrats-)Datenspeicherung sehr hoch gesetzt hat. Auch können derartige Anschläge weder mit einer Verschärfung des Strafrechts noch mit einer vorschnellen Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung zu 100% sicher verhindert werden. Dies zeigen auch die Ereignisse in Frankreich deutlich. Sicher ist allerdings, dass die Forderung der CSU mit Eingriffen in die Rechte der Bürger insgesamt verbunden sind. Es geht daher nicht darum, die Daten von Terroristen und Kriminellen zu schützen, sondern die der ganzen Gesellschaft.
Zu der Forderung der CSU auf golem.de.
Kommentar von Stadler zu den Forderungen der CSU auf internet-law.de. Artikel vollständig lesen
Die EU-Kommission hat sich für die Förderfähigkeit der VDSL2-Vectoring-Technik ausgesprochen. Dies ist einer Stellungnahme des Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) vom 7. Januar 2015 zu entnehmen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hatte sich auf europäischer Ebene für eine Förderung der VDSL2-Vectoring-Technik eingesetzt.
Breko-Präsident Norbert Westfal begrüßt die Entscheidung der Kommission:
„Mit dem Einsatz von VDSL2-Vectoring können die Netzbetreiber des Breko insbesondere Haushalten in ländlichen Regionen genauso schnelles Internet wie in Städten oder Ballungsräumen zur Verfügung stellen und damit einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Breitbandziele der Bundesregierung leisten“
Bislang war die fehlende Förderung immer wieder ein Hemmschuh für Unternehmen, die sich um Ausschreibungen bemüht hatten.
Zum Beitrag bei golem.de.
Zur Pressemitteilung des Bundesverband Breitbandkommunikation. Artikel vollständig lesen
Telemedicus hat Anfang der Woche auf Anfrage eine schriftliche Stellungnahme zur Regelung der so genannten Profilbildung („Profiling”) in der geplanten Datenschutzgrundverordnung an das Bundesministerium des Inneren übersandt. Hintergrund: Das BMI führt eine schriftliche Anhörung von Verbänden, Unternehmen, Wissenschaft und Netzcommunity durch. Es geht um die Frage, ob und inwieweit eine Profilbildung im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung zulässig sein soll. Die Bundesministerien des Inneren (BMI), der Wirtschaft (BMWi) sowie der Justiz und des Verbraucherschutzes (BMJV) haben hierzu einen gemeinsamen Vorschlag erarbeitet. Unsere Stellungnahme stellen wir als Volltext nun auch hier im Blog bereit. Bereits Mitte Dezember hatte Telemedicus auf Anfrage eine schriftliche Stellungnahme zur Regelung der so genannten Zweckänderung in der geplanten Datenschutzgrundverordnung an das Bundesministerium des Inneren übersandt. Diese findet sich hier. Artikel vollständig lesen
Kurze Durchsage in eigener Sache:
In meinem langen Text über Chilling Effects habe ich als eines von mehreren Beispielen für Meinungsführer von Minderheitengruppen, auf die der öffentliche Diskurs besonders angewiesen ist, Moslems angeführt.
Wörtlich schrieb ich:
„Die politische Betätigung von Moslems steht in vielen gesellschaftlichen Sphären der westlichen Welt unter Generalverdacht, gerade wenn es sich um Moslems handelt, die ihren Glauben auch politisch begreifen. Gleichzeitig besteht aber gerade über die mit der politischen Auslegung des Islam verknüpften Fragen enormer gesellschaftlicher Diskussionsbedarf. Der demokratische Diskurs ist darauf angewiesen, sich mit diesen Fragen auseinanderzusetzen und möglichst viele Informationen, verschiedene Sichtweisen und Deutungsvarianten verarbeiten zu können. Wie soll das aber funktionieren, wenn eine der relevantesten Gruppen an diesem Diskurs nicht oder nur sehr zaghaft teilnimmt, weil sie eingeschüchtert wurde?“
Nur wenige Wochen später hat dieser Text gespenstische Aktualität bekommen: Große Menschenmassen ziehen durch Dresden unter dem Eindruck einer „Islamisierung des Abendlandes”, die wenig mit der Realität zu tun hat. Und in Frankreich interpretieren offenbar einige junge Männer ihren muslimischen Glauben als Rechtfertigung und Grund für kaltblütigen Mord.
In mir kommt die Frage auf, wie diese Entwicklungen verlaufen wären, wenn an unserem öffentlichen Diskurs mehr religiös-politisch denkende Moslems teilnehmen würden. Was, wenn beispielsweise eine muslimische Organisation die Organisationsfähigkeit und den Mut gehabt hätte, gegen die Mohammed-Bilder auf Charlie Hebdo zu klagen – vergleichbar der Klage der katholischen Kirche gegen das „Papaleaks”-Titelbild auf der Titanic? Ich meine damit nicht, dass eine solche Klage inhaltlich berechtigt gewesen wäre. Aber sie wäre ein legitimer Akt der Verteidigung der eigenen religiösen Werte gewesen. In Richtung von Männern wie den Charlie Hebdo-Attentätern wäre sie ein Signal gewesen: „Seht her, ich bin wütend wie ihr, ich bin auf eurer Seite. Aber ich vertrete mein Ziel friedlich und nach den Regeln dieser Gesellschaftsordnung.” Dies ist nur eines von vielen Beispielen dafür, wie ein gut funktionierender Diskurs – gerade wenn er kontrovers geführt wird – auch befriedende Wirkung haben kann.
Was ich damit sagen will: Unser öffentlicher Diskurs braucht politisch denkende Moslems – gerade jetzt, gerade solche mit „unbequemen” Meinungen. Wir können es uns nicht leisten, ausgerechnet diese Gruppe einzuschüchtern, sei es durch Überwachung, sei es durch andere Maßnahmen. Artikel vollständig lesen