Telemedicus

Monatliche Archive

Rezension: Sassenberg/Mantz – WLAN und Recht

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WLANs sind beinahe allgegenwärtig. Wir nutzen sie wie selbstverständlich zu Hause, in Wohngemeinschaften, Hotels oder Cafés, der Bahn, am Flughafen oder auf Konferenzen. Auch sind sie Teil der Breitbandstrategie der Bundesregierung. Viele dieser Zugänge sind allerdings nicht frei verfügbar. Vor dem Websurfing stehen oftmals komplizierte Anmeldemechanismen und nicht selten (horrende) Gebühren. Bei der Öffnung ihrer Zugänge stehen WLAN-Betreiber vor allem vor (scheinbar) unüberwindlichen rechtlichen Hürden. Insbesondere die sog. Störerhaftung ist juristisch nach wie vor ein heißes Eisen, an dem man sich schnell die Finger verbrennt. Hier wollen Thomas Sassenberg und Reto Mantz mit ihrem jüngst veröffentlichten Werk „WLAN und Recht“ Abhilfe schaffen. Ob sie erfolgreich waren oder sich die Finger verbrannt haben, lesen Sie im Folgenden:

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Die Herbstakademie 2014 als Storify

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Vor zwei Wochen ging die jährliche Herbstakademie der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik (DSRI) zu Ende. Thema dieses Jahr: „Big Data & Co”. Auch Telemedicus war dabei, gleich in dreifacher Besetzung. Einen subjektiven Überblick über die – wie gewohnt lohnenswerte – Veranstaltung haben wir in einem Storify zusammengestellt. Artikel vollständig lesen

ULD: Revision gegen das Urteil des OVG zu Facebook-Fanpages

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Das ULD hat angekündigt, gegen das Urteil des OVG Schleswig-Holstein vom 4. September 2014 Revision zum Bundesverwaltungsgericht einzulegen. Das OVG hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in seiner Entscheidung ausdrücklich zugelassen. Entscheidende Rechtsfragen seien bisher nicht höchstrichterlich entschieden worden.

Thilo Weichert zu den Urteilsgründen:

„Die Urteilsbegründung ist so enttäuschend wie der vor drei Wochen verkündete Urteilstenor. Die vom ULD vorgebrachten wesentlichen Argumente werden nur beiläufig erörtert.“

Man verfolge mit der Revision eine bundesweite Klarstellung.

Der seit Jahren geführte Kampf des ULD gegen Facebook geht damit in die nächste Runde. Die Entscheidung des OVG vom 4. September 2014 stellte das vorläufige Ende einer Reihe von vom ULD gegen Facebook angestrengter Verfahren dar.
Ausführlich bei datenschutzzentrum.de.
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Wochenrückblick: Bewertungsportale, CETA, Routerzwang

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+++ Bewertungsportale: BGH zum Verhältnis von Datenschutz und Meinungsfreiheit

+++ EU und Kanada präsentieren ausverhandelten Text des CETA-Abkommens

+++ Routerzwang: Irritationen zwischen BNetzA und BMWi

+++ Auch Hamburg führt Schulterkamera für Polizisten ein

+++ LG Frankfurt erlässt Fahrverbot gegen Uber-Fahrer Artikel vollständig lesen

Rezension: Gersdorf/Paal – Informations- und Medienrecht

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Der Verlag C.H.Beck hat ein neues Buch heraus gegeben: Unter dem Titel „Informations- und Medienrecht“ haben die beiden Professoren Gersdorf und Paal ein neues Handbuch herausgegeben. Es basiert auf dem Beck’schen Online-Kommentar, mit dem ich bereits sehr gut arbeiten konnte. Wir haben es uns einmal genauer angeschaut. Telemedicus mit einer Rezension: Artikel vollständig lesen

Google: Marktbeherrschende Stellung wegen Nutzeranteilen?

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Johannes Zöttl verweist in seinem Kartellblog auf ein interessantes Paper von Christian Kersting und Sebastian Dworschak. Darin untersuchen die beiden Autoren die Frage, inwiefern die Marktmacht von Google an der Anzahl der Nutzer gemessen werden kann.Das Paper beruht in Teilen auf einem Gutachten für die Google Germany GmbH. Interessant ist die Untersuchung besonders vor dem Hintergrund der Diskussion hierzulande und der teilweise polemisierten Zerschlagung Googles oder Erzwingung einer Algorithmus-Offenlegung. Dazu aus dem deutschen Abstract:

Aus der Perspektive des Kartellrechts bestehen bereits ernsthafte Zweifel an der Existenz kartellrechtlich beherrschbarer Märkte, weil Google seine Leistungen an Internetnutzer und Webseitenbetreiber unentgeltlich erbringt. Selbst wenn man jedoch von der Existenz derartiger „Märkte“ ausgehen sollte, kommt den hohen Nutzeranteilen bei der Beurteilung der Marktstellung Googles nur eine geringe Indizwirkung zu. Schließlich belegen die Vielzahl von Mitbewerbern im Bereich allgemeiner wie auch spezialisierter Internet-Suchanfragen (Amazon, eBay etc.), das Nichtbestehen direkter Netzwerkeffekte, das gänzliche Fehlen von Wechselkosten für Nutzer sowie der bestehende hohe Innovationsdruck, dass sich Google im Wettbewerb um Nutzer täglich neu behaupten muss. Google verfügt insoweit nicht über einen vom Wettbewerb unkontrollierten Verhaltensspielraum und ist daher nicht als marktbeherrschendes Unternehmen zu qualifizieren.

Unabhängig hiervon ist die wichtigste Frage überhaupt aber, ob Google seine wie auch immer Marktstellung missbraucht. Der Nachweis hiervon dürfte schwer fallen.
Zum Paper im Social Science Research Network. Artikel vollständig lesen

LG Frankfurt zu Online-Vertriebsverbot im Volltext

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Vor drei Monaten hat das LG Frankfurt am Main einem Rucksackhersteller die Verwendung zweier Klauseln untersagt, mit denen er einem Vertragshändler den Online-Vertrieb untersagen wollte (Az.: 2-03 O 158/13). Erneut beschäftigte sich damit ein Gericht mit dieser kartellrechtlich sehr umstrittenen Frage, deren Lösung entscheidende Konsequenzen für den Online-Handel haben wird. Wir haben die Entscheidung mittlerweile im Volltext vorliegen. Ich habe sie mir einmal genauer angeschaut: Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: IP-Adressen, Juristentag, Duzen in Werbung

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+++ Streit um IP-Adressen könnte vor dem EuGH landen

+++ Urheberrecht Schwerpunktthema auf dem Deutschen Juristentag

+++ Runes of Magic: BGH zum Duzen in Werbung

+++ Leistungsschutzrecht: Suchmaschinen listen einzelne Verlagsseiten nicht mehr

+++ Nach Google-Urteil: Europäische Datenschützer entwickeln Beschwerdenetzwerk

+++ Bayerische Datenschutzbehörde fordert Unternehmen zur Verschlüsselung auf

+++ BGH zu Sprachlernsoftware in gelber Farbe Artikel vollständig lesen

Wie entscheidet der BGH zum Personenbezug von IP-Adressen?

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Sind IP-Adressen personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzrechts? Der Streit ist wahrscheinlich so alt wie das Internetrecht selbst. Denn einerseits sind IP-Adressen so etwas wie die grundlegenden Informationen, auf denen das Internet aufbaut. Ohne sie kann es nicht funktionieren. Andererseits können diese Adressen unter bestimmten Umständen bestimmten Nutzern zugeordnet werden. So funktioniert Tracking: die Überwachung des Verhaltens von Personen bei der Internetnutzung.

Die Frage nach dem Personenbezug entscheidet über die Anwendbarkeit des Datenschutzrechts auf IP-Adressen – und damit über eine grundlegende Weichenstellung, die fast jeden Webseitenbetreiber erfasst. Fast überall fallen diese Daten an, fast überall werden sie genutzt.

Es ist deshalb kein Wunder, dass die mündliche Verhandlung, die der BGH am Dienstag durchgeführt hat, zu viel Aufmerksamkeit in den Medien geführt hat. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Überwachungsskandal, Internetkontrollen, Uber

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+++ Spiegel: Geheimdienste mit direktem Zugang zu deutschen Telekommunikationsnetzen

+++ EuGH: Bibliotheken dürfen Werke digitalisieren

+++ Türkei: Verschärftes Gesetz für Internetkontrollen

+++ LG Berlin: Google darf Kontakt über Support-Mail nicht verweigern

+++ AG Tiergarten: Weitersenden „gefundener“ Nackt-Selfies nicht strafbar

+++ LG Frankfurt a.M.: Einstweilige Verfügung gegen Uber-Fahrer Artikel vollständig lesen

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