Anfang April hat das OLG Köln darüber entschieden, ob Google für seine Autocomplete-Vorschläge in der Google-Suche haftet. Heute ist die Entscheidung (Az.: 15 U 199/11) im Volltext erschienen.
Dem Urteil war eine Entscheidung des BGH im vergangen Jahr voraus gegangen. Darin hatte sich der BGH etwas kryptisch zu den Voraussetzungen der Haftung für Autocomplete-Vorschläge geäußert. In seiner Entscheidung nimmt das OLG Köln nun ausführlich und lesenswert zu den Ausführungen des BGH Stellung und macht deutlich, dass es bei den Rechtsfragen um mehr geht als nur die Google-Suche. Artikel vollständig lesen
Der EuGH hat heute über den Umfang der Privatkopieschranke entschieden (C-435/12). Dies geht aus einer aktuellen Pressemitteilung hervor. Hintergrund war ein Streit über die in den Niederlanden geregelte Vergütung für Privatkopien. Ein Hersteller von Datenträgern wehrte sich dagegen, dass bei der Vergütung für Privatkopien ebenso der Schaden berücksichtigt wurde, der durch unberechtigte Kopien entsteht. Da es sich um Regelungen zur Umsetzung der InfoSoc-Richtline handelt, legte der Oberste Gerichtshof der Niederlande dem EuGH diese Fragen zur Entscheidung vor. Dieser entschied nun, dass eine korrekte Anwendung der Privatkopieausnahme auch verlangt, dass zwischen rechtmäßigen und unrechtmäßigen privaten Vervielfältigungen unterschieden werde. Hierdurch könne auch der angemessene Ausgleich zwischen Urhebern und Nutzern der Schutzgegenstände vorgenommen werden.
Zur Pressemitteilung des EuGH.
Das Urteil im Volltext in der Telemedicus-Datenbank. Artikel vollständig lesen
Ein Gastbeitrag von Dagmar Gräfin Kerssenbrock.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Staatsvertrag kann man mit vier Worten beschreiben: Nichts Neues aus Karlsruhe! Gleichzeitig ist dieses „nichts Neues“ das Bedeutende des Urteils, das Entscheidende für die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Artikel vollständig lesen
Der EuGH hat mit Urteil vom gestrigen Tag die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig erklärt (Az.: C-293/12 und C-594/12). Das Urteil ist knapp gehalten, gleichzeitig aber sauber begründet und in seinen Aussagen eindeutig: Der EuGH erklärt nicht nur die Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie für rechtswidrig und nichtig. Er führt dafür auch eine so große Anzahl von Gründen an, dass man wohl schon jetzt sagen kann: Eine mit den EU-Grundrechten vereinbare Vorratsdatenspeicherung wird die EU auf absehbare Zeit nicht anordnen können. Artikel vollständig lesen
Aus einer aktuellen Pressemitteilung des EuGH (PDF) geht hervor, dass das Gericht die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt hat (Az.: C-293/12 und C-594/12). Anlass hierfür sind zwei Verfahren, in denen der irische High Court sowie der österreichische Verfassungsgerichtshof den EuGH angerufen hatten. Dieser sollte prüfen, ob die Richtlinie mit europäischen Grundrechten vereinbar ist. Nach Einschätzung des Gerichts beinhalte die Richtlinie einen „Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschränkt”. Die deutsche Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung ist nach einer aktuellen Stellungnahme des Bundesjustizministers Heiko Maas (SPD) zunächst auf Eis gelegt.
Zur Pressemitteilung des EuGH.
Das Urteil im Volltext bei Telemedicus. Artikel vollständig lesen
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Letzte Woche wurde ein weiteres Urteil des LG Berlin bekannt, in dem sich das Gericht mit der Weiterveräußerung von Software auseinander setzt. Das Gericht entschied, dass das sogenannte Keyselling das Vervielfältigungsrecht des Urhebers verletzt (Az.: 16 O 73/13). Damit war eine negative Feststellungsklage gegen eine Abmahnung wegen dieses Geschäftsmodells erfolglos. Artikel vollständig lesen
Der BGH hat heute entschieden, dass der Handel mit gebrauchten Nutzer-Daten zulässig ist. Unternehmen dürfen nicht mehr benötigte Datenbestände an Dritte weiterverkaufen – und das auch ohne Einwilligung des Nutzers, so der BGH. Wurden die Daten eines Nutzers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes in den Verkehr gebracht, könne der betroffene Nutzer dem Weiterverkauf seiner Daten nicht widersprechen – es gilt der sog. Erschöpfungsgrundsatz.
Die Entscheidung kommt wenig überraschend. Die Erschöpfung eines Widerspruchsrechtes wurde schon seit einiger Zeit in der juristischen Literatur diskutiert. Nichtsdestotrotz wird die Entscheidung weitreichende Auswirkungen auf die Praxis haben. Artikel vollständig lesen