Dieser Artikel ist Teil der Reihe „Telemedicus: Rezensionen zum Wintersemester”.
Das Urheberrecht ist im Internetzeitalter ständig neuen Entwicklungen unterworfen und stand vielleicht noch nie so sehr im Zentrum öffentlicher Diskussionen wie heute. Um Debatten verstehen und neue Ansätze bewerten zu können, sind Grundkenntnisse unerlässlich. Das vorliegende Werk will eine kompakte Darstellung bieten und spricht neben Jurastudenten in entsprechenden Schwerpunkten auch gezielt Nichtjuristen an. Zusätzlich zum Urheberrecht wird das Designrecht überblicksartig dargestellt und kurz die internationale Rechtslage beleuchtet.
Laut einer aktuellen Pressemitteilung des OLG Düsseldorf ist das zentrale Verhandlungsmandat des Presse-Grosso-Systems kartellrechtswidrig. Das Gericht hatte heute morgen seine Entscheidung zu einer Berufung verkündet und diese zurückgewiesen (Az.: VI – U (Kart) 7/12). Artikel vollständig lesen
+++ Leistungsschutzrecht: Verlage steigen bei VG-Media ein
+++ Geplante Übernahme durch Facebook – ULD empfiehlt Whatsapp-Nutzern Wechsel
+++ Verschleppte Anbieterwechel – Bundesnetzagentur verhängt Bußgelder
+++ LG Berlin: World of Warcraft-Nutzungsbedingungen teilweise unzulässig
+++ Streit über Vorratsdatenspeicherung im Bundestag
+++ Snowden als Rektor der Uni Glasgow gewählt Artikel vollständig lesen
+++ Bundestag beschließt Ausschuss Digitale Agenda
+++ EuGH zur Verlinkung von urheberrechtlich geschützten Texten
+++ NSA-Skandal: Generalbundesanwalt will Ermittlungsverfahren einleiten
+++ Kündigung wegen Retouren: Verbraucherzentrale mahnt Amazon ab
+++ Neues zur Cookie-Richtlinie: Stellungnahme der Bundesregierung liegt vor
+++ Bayerische Datenschützer wollen Dashcams verbieten Artikel vollständig lesen
Nachdem Ende letzten Jahres die zweifelhafte Abmahnwelle wegen Streamings bei Redtube bekannt wurde, häuften sich schnell die Zweifel von allen Seiten. Überwiegend betrafen diese Zweifel die Perspektive der Abgemahnten. Die Abmahnungen betrafen aber auch indirekt die Betreiber der Pornoseite Redtube und ihre Werbepartner. Diese erwirkten teilweise erfolgreich ein Verbot der Abmahnungen in der bisherigen Form vor dem Landgericht Hamburg (Az.: 310 O 460/13). Der Beschluss ist nunmehr im Volltext erschienen. Artikel vollständig lesen
Dieser Artikel ist Teil der Reihe „Telemedicus: Rezensionen zum Wintersemester”.
„Die Bedeutung des Datenschutzrechts ist in den letzten Jahren rasant gewachsen”, haben wir in unserer ersten Rezension der ersten Auflage des Taeger/Gabel im Jahre 2010 festgestellt. Diese Aussage lässt sich für die seitdem verstrichene Zeit getrost wiederholen.
In der Ära nach Edward Snowden haben Datenschutzfragen unter Juristen wie in der Gesellschaft insgesamt noch einmal an Bedeutung gewonnen. Ihre qualifizierte juristische Aufarbeitung ist damit wichtiger geworden denn je. Die Neuauflage dieses Kommentars setzt hierbei mit dem Anspruch an, „die Veränderungen in diesem dynamischen Umfeld nachzuvollziehen und datenschutzrechtlich zu würdigen”. Dies gelingt ihr im Großen und Ganzen auch.
Die Antworten der Bundesregierung auf den Fragebogen der Europäischen Kommission COCOM11-20 über die Umsetzung von Art. 5 Abs. 3 der ePrivacy-Richtlinie:
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Vergangene Woche haben wir berichtet, dass die ePrivacy-Richtline (auch „Cookie-Richtlinie”) nach Ansicht von Bundesregierung und EU-Kommission in Deutschland bereits umgesetzt ist – obwohl es eine formelle Umsetzung nie gegeben hat. Sowohl das zuständige Bundeswirtschaftsministerium als auch die Kommission beriefen sich dabei auf einen Fragebogen, in dem die Bundesregierung der Kommission die deutsche Rechtslage zu Cookies dargelegt hatte.
Dieser Fragebogen einschließlich der Antworten der Bundesregierung liegt uns nun vor. Daraus ergibt ist, dass nach Ansicht von Bundesregierung und Kommission für Cookies in Deutschland ein Einwilligungsvorbehalt gilt. Doch Klarheit besteht damit noch lange nicht. Artikel vollständig lesen
Das LG Saarbrücken hat in einer etwas kuriosen Entscheidung festgestellt, dass auch der Registrar einer Domain für mögliche Urheberrechtsverletzungen des Domaininhabers verantwortlich sein kann. Geklagt hatte laut einem Bericht von Torrentfreak die Universal Music GmbH gegen den Registrar Key-Systems. Grund für die Klage war ein Bittorrent-Index und Tracker, der unter der Domain h33t.com betrieben wurde. Dort fand sich auch ein Album des durch die Klägerin vertretenen Künstlers zum Download. Da die Klägerin ein Vorgehen gegen den Domaininhaber und Admin-C für aussichtslos hielt, klagte sie gegen den Registrar. Artikel vollständig lesen
+++ EU-Kommission: Cookie-Richtlinie ist in Deutschland umgesetzt
+++ EU-Parlament verabschiedet Richtlinie zu Verwertungsgesellschaften
+++ LG Köln: Bild unter Direkt-Link muss Urheberhinweis enthalten
+++ BGH: Einzelbilder aus Filmen sind urheberrechtlich geschützt
+++ Spionageaffäre: CCC stellt Strafanzeige gegen Bundesregierung
+++ Kartellrecht: EU-Kommission will Streit mit Google beenden Artikel vollständig lesen