2013 war ein netzpolitisch und medienrechtlich äußerst spannendes Jahr – auch für Telemedicus. Wir haben auf diesem Blog viele wichtige Debatten begleitet, und auch für uns als Team war einiges los. Ein subjektiver Jahresrückblick. Artikel vollständig lesen
+++ Redtube-Abmahnungen weiter im Fokus
+++ OLG Köln: Tagesschau-App ist zulässig
+++ OLG Nürnberg zum Rechtsmissbrauch durch Massenabmahnungen
+++ US-Gericht: NSA-Überwachung wahrscheinlich verfassungswidrig
+++ Vor und zurück beim „Internet-Ausschuss” im Bundestag
+++ Bundesfinanzministerium: Nachweispflichten für Onlinehändler werden verschärft
+++ KEF: Rundfunkbeitrag kann ab 2015 gesenkt werden Artikel vollständig lesen
Dieser Artikel ist Teil der Reihe „Telemedicus: Rezensionen zum Wintersemester”.
„Big Data” ist ein Thema, das aktuell in Wirtschaft und Informatik schwer gefragt ist. Auch für das Informationsrecht ist die Frage interessant, welche Chancen und Risiken mit wachsenden Datenmengen und ihrer Verwertung verbunden sind.
Das vorliegende Werk verschafft einen ersten Überblick über die Materie. Wenngleich es sich nicht um juristische Fachliteratur handelt, gibt es auch einen Eindruck über den Bedarf der juristischen Aufarbeitung. Verfasst wurde „Big Data“ von einem Juristen (Viktor Mayer-Schönberger) und einem Angehörigen der Berufsgruppe der „Daten-Editoren” (Kenneth Cukier).
Ein Gastbeitrag von Sören Rößner, LL.M., Berlin
Noch steht nicht endgültig fest, ob das Bundeskartellamt die Übernahme des Kabelnetzbetreibers Kabel Baden-Württemberg durch die Unitymedia-Eignerin Liberty Global erneut prüfen muss, nachdem das Oberlandesgericht Düsseldorf den entsprechenden Freigabebeschluss überraschenderweise aufgehoben hat. Die gegen die Entscheidung eingelegte Beschwerde ist noch vor dem Bundesgerichtshof anhängig. Allerdings muss man es derzeit als nicht unwahrscheinlich ansehen, dass die Rechtsmittel zurückgewiesen werden und dieser für die deutsche TK- und Medienbranche höchst bedeutsame Milliardendeal somit Gegenstand einer weitergehenden fusionskontrollrechtlichen Untersuchung werden wird. Artikel vollständig lesen
Ein Kommentar von Simon Assion.
Vor 30 Jahren schrieb das BVerG in seinem Volkszählungsurteil , es gebe „unter den Bedingungen der automatischen Datenverarbeitung kein ‚belangloses‘ Datum mehr”. Der Begriff des personenbezogenen Datums war aus der Taufe gehoben, das Datenschutzrecht geboren. Seitdem ist viel passiert: Es gibt Datenschutzgesetze und -behörden in großer Zahl, der Datenschutz wird immer wichtiger. Auch der Verfolgungsdruck steigt: Für Unternehmen, die zur „Datenschutz-Compliance” beraten und Dienste als externe Datenschutzbeauftragte anbieten, sind es goldene Zeiten. Mit der EU-Datenschutzgrundverordnung versuchen Datenschutz-Befürworter, nun so etwas wie ein ultimatives Datenschutzgesetz zu schaffen: Quasi weltweit verbindlich, extrem durchsetzungsstark, ohne viele Kompromisse und Ausnahmen.
Gleichzeitig zeigt sich: Es wurde noch nie so viel und so stark überwacht wie heute. Wer die Snowden-Enthüllungen verfolgt hat, weiß: Für die NSA und ihre Verbündeten sind wir alle nackt. Eine schnell eingetippte Suchanfrage in deren interne Datenbanken, und die Sicherheitsbehörden der westlichen Staaten kennen unsere persönlichen Daten, unsere Kontakte, unseren Aufenthaltsort, unsere Überzeugungen und Vorlieben. Wenn sie wollen, lesen sie unsere E-Mails, hören bei unseren Telefongesprächen mit, wissen welche Freunde wir haben, an was wir glauben und welche Pornos wir schauen.
Zeit sich zu fragen, ob wir beim Datenschutz eigentlich alles richtig machen. Artikel vollständig lesen
+++ Vorratsdatenspeicherungs-RL laut Generalanwalt unvereinbar mit EU-Recht
+++ Bundesregierung: Neues Ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
+++ Redtube-Abmahnungen: IP-Adressen offenbar über Zwangsumleitungen ermittelt
+++ CDU-Politikerin Voßhoff als oberste Datenschützerin im Gespräch
+++ Marktmacht: Googles Einigungsvorschlag an die EU abgelehnt
+++ Europäische Bankenaufsicht warnt vor Bitcoins
+++ Europäisches Gericht: Microsoft durfte Skype übernehmen
+++ BGH zur Nötigung durch anwaltliches Mahnschreiben Artikel vollständig lesen
Der zuständige Generalanwalt beim EuGH, Pedro Cruz Villalón, hat am Donnerstag seine Schlussanträge zur Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie vorgelegt. In dem Verfahren ging es um die Vereinbarkeit der Richtlinie mit der EU-Grundrechtecharta (EU-GrCh). Der Generalanwalt meint nun: Die Richtlinie in ihrer aktuellen Variante ist grundrechtswidrig – aber mit einigen Änderungen wäre die Richtlinie mit der EU-GrCh vereinbar.
Die Vorschläge von Villalón sind auch deshalb relevant, weil die EU-Grundrechtecharta noch nicht sehr lange verbindlich ist. Zu vielen Klauseln der EU-GrCh gibt es deshalb noch keine Rechtsprechung. Villalón musste deshalb bei vielen dogmatischen Fragen kreativ werden. Seine Ideen zeichnen nun unter Umständen die Linie vor für eine jahrzehntelange Spruchpraxis des EuGH. Telemedicus hat sich die Schlussanträge im Detail angeschaut. Artikel vollständig lesen
Am 19.11.2013 hat das Landgericht Berlin entschieden: Viele Klauseln aus der Datenschutzerklärung von Google sind zu vage und unbestimmt – und deswegen rechtswidrig. Das Gericht gab damit weitgehend dem Kläger Recht, dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Was genau das Gericht entschied und was das für Google bedeutet, haben wir Bianca Sputnik gefragt. Frau Sputnik ist beim vzbv Referentin im Team Rechtsdurchsetzung. Artikel vollständig lesen
Dieser Wochenrückblick ist unter Zusammenarbeit mehrerer Telemedicus-Redakteure entstanden. Mitgewirkt haben Dr. Sebastian Brüggemann, Franziska Dockhorn, Lennart Elsass, Susanna Ott und Diana Spikowius.
+++ Redtube.com: Massenhafte Abmahnung von Streaming-Nutzern
+++ EU-Rat: Einigung auf EU-Datenschutzreform weiter in Ferne gerückt
+++ Deutliche Mehreinnahmen: Senkung des Rundfunkbeitrags denkbar
+++ VG Wort wird Presse-Leistungsschutzrecht wahrnehmen
+++ LG Hamburg: Geschäftsführer haftet für Software zum Download von Videostreams
+++ Bundeskartellamt gibt grünes Licht für ersten Teil des Springer-Funke-Deals
+++ Kritiker bemängeln Pläne zum Schengen-Routing
+++ Experten finden Millionen entwendeter Passwörter
+++ Einigung zur Vorratsdatenspeicherung im Koalitionsvertrag
+++ OLG Köln: Hinweis „Anzeige“ entkräftet Vorwurf der Schleichwerbung Artikel vollständig lesen
Seit vergangenem Donnerstag rollt eine neue Abmahnwelle durchs Land. Betroffen sind nach ersten Schätzungen einige Tausend deutsche Nutzer der amerikanischen Streaming-Plattform Redtube.com, einem kostenlosen Dienstleister im Bereich der Erwachsenenunterhaltung. Massenabmahnungen gehören längst zum Alltag und auch U+C Rechtsanwälte sind in der Szene hinlänglich bekannt. Neu dagegen ist die Adressatengruppe: Streaming-Nutzer.
Galt eine Abmahnung wegen Streamings bisher als undenkbar oder zumindest unwahrscheinlich, haben uns U+C Rechtsanwälte nun eines Besseren belehrt. Dabei ist der Zielgruppenschwenk von P2P-Filesharern hin zu Streaming-Nutzern nur konsequent. Streaming hat dem klassischen P2P-Filesharing – zumindest bei den Jüngeren – längst den Rang abgelaufen und ist auf bestem Wege auch die Sharehoster zu verdrängen. Technisch wie rechtlich beschreiten die Rechtsanwälte somit Neuland und begeben sich gleichzeitig auf dünnes Eis.
Telemedicus mit einer ausführlichen Stellungnahme. Artikel vollständig lesen