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Auslöser für den Aufreger der vergangenen Woche war ein angebliches Schreiben eines anonymen Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin der Telekom. Inhalt: angebliche Pläne über Volumenbegrenzungen bei T-DSL. Das Schreiben wurde in den virtuellen Briefkasten des Technikblogs fanboys eingeworfen – und landete just als Hauptthema im Podcast der Blogger. Die Folge war eine Flut an Re-Blogs, Kommentaren, Tweets, Re-Tweets und letztlich ein Statement der Telekom: Ja, es gäbe Überlegungen hierzu. Doch was für Konsequenzen hätte eine Datendrosselung bei Telekom-Tarifen?
Wir liefern einen Überblick – und eine Gegenüberstellung der alten und neuen Datenmengen. Artikel vollständig lesen
Wirbt ein DSL-Provider damit, beim Wechsel vom alten zum neuen Anbieter die Kündigungsabwicklung zu übernehmen und „alles Weitere” zu erledigen, trägt er das Risiko eines technischen Fehlers beim Kunden. Das gilt auch dann, wenn der Grund für den technischen Fehler beim früheren Provider liegt. In einem solchen Fall ist die außerordentliche Kündigung eines DSL-Vertrages aus wichtigem Grund für den Kunden möglich. Das hat der BGH Anfang März entschieden (Az. III ZR 231/12).
Der Provider hat aber auch nach der Kündigung einen Anspruch auf Ersatz der Kosten für die tatsächliche Weiterbenutzung des Anschlusses. Artikel vollständig lesen
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Der Innenausschuss hat heute für den – modifizierten – Gesetzentwurf zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft gestimmt. Dieser soll die Auskunftspflichten von Providern gegenüber Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden auf eine neue rechtliche Grundlage stellen. Damit sollen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus einem Beschluss vom Januar letzten Jahres umgesetzt werden. Der Entwurf war in den letzten Monaten und auf einer Sachverständigen-Anhörung am Montag vergangener Woche heftiger Kritik ausgesetzt. Daraufhin haben sich Regierungskoalition und SPD auf einige leichte Änderungen verständigt. Trotz der nach wie vor bestehenden verfassungsrechtlichen Bedenken soll der geänderte Entwurf morgen im Bundestag verabschiedet werden.
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Die Graffiti-Dokumentation „Unlike U“ durfte eine Zeit lang nicht gezeigt werden. Das LG Berlin hatte im Juni letzten Jahres die Verbreitung verboten. Grund war, dass einige Szenen illegal von Grundstücken der Berliner Verkehrsbetriebe aus aufgenommen wurden. Das Berliner Kammergericht hob diese Entscheidung auf. Laut KG unterfalle der Graffitifilm sowohl der Presse- als auch der Meinungsfreiheit. Die Entscheidung des KG vom letzten Oktober liegt inzwischen im Volltext vor. Artikel vollständig lesen
„Open Government” ist eine politische Forderung, bei der es um die Öffnung von Staat und Regierung geht. Bürger und Gesellschaft sollen leichter Zugang zu staatlichem Handeln finden – gleichzeitig soll der Staat von der besseren Partizipation seiner Bürger profitieren. Die Forderung nach Open Government wird vor allem aus Richtung der „netzpolitischen Szene” formuliert. Deswegen zielen auch viele Forderungen des Open Government auf die Schaffung von informationstechnischen Anknüpfungsstellen, z.B. bei der Verfügbarkeit von Daten (Open Data) oder der Teilnahme an Meinungsbildungsprozessen (E-Partizipation).
Die Politik reagiert auf die Forderung nach Open Government vor allem, in dem sie ein „E-Government”-Projekt nach dem anderen auflegt. Diese Vorhaben bestehen meist aus einer Kombination von enorm komplizierten Gesetzen und Regularien, kombiniert mit dem enorm kostspieligen Aufbau von IT-Infrastruktur. Dies alles wird finanziert aus Steuergeldern – und bringt im Ergebnis wenig. Dies belegen Projekte wie die elektronische Signatur, das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) , der E-Personalausweis oder De-Mail. Artikel vollständig lesen