Die Ereignisse überschlagen sich um das geplante Presse-Leistungsschutzrecht: Google startet eine breite Kampagne „Verteidige dein Netz” und ruft online wie offline zum Protest auf. Das Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht veröffentlicht eine Stellungnahme, die einer schallenden Ohrfeige gegen die Pläne der Bundesregierung gleichkommt – unterstützt von der Crème de la Crème deutscher Urheberrechtler. Selbst die Junge Union, der Jugendverband von CDU/CSU stellt sich gegen das Gesetzesvorhaben.
Auf der anderen Seite schießt sich die deutsche Presse auf Google ein und echauffiert sich über Googles „scheinheiligen Kampf” und wirtschaftliche Interessen. Und auch im Bundestag tut sich etwas: Heute Nacht wurde kurzfristig noch eine Aussprache angesetzt. Zwischen Mitternacht und 2 Uhr soll die Aussprache beginnen und ganze 35 Minuten dauern.
Über das Leistungsschutzrecht selbst ist wahrscheinlich alles gesagt, was es zu sagen gibt. Doch die Art und Weise, wie es zustande kommen soll, kommt immer mehr einer persönlichen Beleidigung aller Kritiker gleich. Artikel vollständig lesen
Gute zweieinhalb Jahre ist es nun her: Eine Enquete-Kommission für Internet und digitale Gesellschaft sollte her, beschloss der Bundestag. Einstimmig. So einig sind sich die Parlamentarier eher selten. Am Montag beschloss nun die Enquete selbst: Ein eigener Ausschuss im Bundestag muss her. Einstimmig. „Internet und digitale Gesellschaft” soll er heissen – und die Arbeit der Enquete dauerhaft weiterführen. Telemedicus war bei der Sitzung dabei. Artikel vollständig lesen
Das Landgericht München hat im August den Vertrieb der Software TubeBox untersagt. Mit TubeBox lassen sich Audio- und Videokopien von Streams anfertigen. Die Software umgeht nach Ansicht des LG München den Kopierschutz der Streaming-Portale und verstößt damit gegen § 95a UrhG. Im konkreten Fall ging es um ein Musikvideo auf MyVideo. Artikel vollständig lesen
Der Patriot Act – ein aussagekräftiger Name für ein Gesetz, welches nicht nur hierzulande schon für einigen Aufruhr sorgte.
Der Patriot Act existiert seit Oktober 2001 – und war eine der amerikanischen Antworten auf die Terroranschläge des 11. September. Der Name PATRIOT ist eine Abkürzung und steht für „Uniting (and) Strengthening America (by) Providing Appropriate Tools Required (to) Intercept (and) Obstruct Terrorism Act of 2001” (in etwa: Gesetz zur Stärkung und Einigung Amerikas durch Bereitstellung geeigneter Instrumente, um Terrorismus aufzuhalten und zu blockieren).
Seit der Einführung schlägt der Patriot Act hohe Wellen, auch in Europa. So berichteten viele Medien über die sich daraus ergebenden Folgen: Das Gesetz räumt weitreichende Befugnisse ein, insbesondere für die staatlichen Ermittlungsbehörden wie das FBI. Doch nicht nur auf die USA hat das Anti-Terror-Gesetz Auswirkungen. Auch der Datenschutz in der EU ist indirekt betroffen. Artikel vollständig lesen
+++ OLG München stellt Double-Opt-In in Frage
+++ LG Hamburg: Haftung Dritter bei Retroshare
+++ Tolkien-Erben gegen Warner: Klage vor US-Bundesgericht
+++ Loriot-Erbin gegen Riva-Verlag: Erster Verhandlungstag vor LG Braunschweig
+++ Verbraucherschützer kritisieren Kinderspielportale
+++ Facebook will EU-Datenschutzverordnung nicht Artikel vollständig lesen
Seit ein paar Tagen ist es offiziell: Die Financial Times Deutschland wird eingestampft, ebenso die Frankfurter Rundschau. Nicht rentabel, mieser Anzeigenmarkt, kein Gewinn aus den Online-Medien. Dazu sinken die Printauflagen im Zeitungsmarkt; zu bequem und vor allem kostenlos sind Nachrichten und Informationen im Netz verfügbar.
Bernhard Pörksen, Professor für Medienwissenschaft, hierzu im Interview auf tagesschau.de:
„Das war der Riesenfehler der Verlage: Sie haben ein kostenintensiv produziertes Gut sehr lange kostenlos geliefert, die eigenen Artikel einfach online gestellt. Sie haben ihrem Publikum signalisiert, dass Artikel, Recherchen und Features zwar in der Herstellung etwas kosten mögen, aber eben im Netz gratis zu haben sind. Das war ein fatales Signal, weil man so seine Zielgruppe daran gewöhnt hat, dass die eigenen Leistungen nicht vergütet werden müssen.”
Doch wie kann verhindert werden, dass die professionelle Medienlandschaft weiter schrumpft? Immerhin braucht eine Demokratie starke journalistische Instanzen, die eine unabhängige Informationsverbreitung gewährleisten – auch in Zeiten von Blogs und Wikipedia. Lawrence Lessig etwa schlägt vor, das Zeitungswesen öffentlich zu subventionieren. Doch bis derartige Ansätze überhaupt breit diskutiert werden, vergehen Jahre.
Fest steht jedenfalls: Es wird kaum möglich sein, das Publikum im Netz kurzfristig auf Bezahlmodelle umzugewöhnen.
Zum Interview mit Bernhard Pörksen auf tagesschau.de. Artikel vollständig lesen
Der Versand von Newslettern ist ein fester Bestandteil der Online-Werbung. Der einfache und kostengünstige Versand an eine Vielzahl von Empfängern ist dabei der große Vorteil.
Bevor man jedoch Empfänger von Newslettern anschreiben darf muss eine Einwilligung in den Erhalt dieser Art der Werbung vorliegen. Hier hat sich das Double-Opt-In-Verfahren als geeignetes Mittel diese Einwilligung nachzuweisen etabliert. Dies hat zuletzt auch der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung zum Double-Opt-in-Verfahren bestätigt (Urt. v. 10.02.2011 Az. I ZR 164/09).
Ende September hat nun das Oberlandesgericht München entschieden, dass bereits die Bestätigungsmail im Rahmen des Double-Opt-In unzulässige Werbung darstellt, wenn eine ausdrückliche Einwilligung nicht nachgewiesen werden kann (OLG München Urt. v. 27.09.2012 Az. 29 U 1682/12). Diese Entscheidung hat nunmehr wieder zu großer Unsicherheit in den Kreisen der Online-Marketer geführt, nachdem man sich nach der Entscheidung des BGH auf der sicheren Seite wähnte. Artikel vollständig lesen
Es mutet fast antiquiert an, über Trägermedien zum Anfassen zu nachzudenken: DVD und Blu-ray werden es vielleicht nicht mehr allzu lange machen. Denn früher oder später werden Online-Dienste wohl die klassischen Träger ablösen. Doch noch stehen sie in unseren Regalen, und es gibt eine gesetzliche Schieflage: Die Leermedienabgabe. Sie ist nicht fair – weil man bezahlt, was man nicht darf. Artikel vollständig lesen
+++ BGH entscheidet über Aufsichtspflicht bei Filesharing
+++ BVerwG: Auskunftspflicht des Bundesrechnungshofes
+++ Justizminister wollen Fahndung über Facebook
+++ Stern verbietet FDP Veröffentlichung von Fragenkatalog
+++ Österreich: Hin und Her bei Facebook-Verbot für ORF
+++ FoeBuD heißt jetzt digitalcourage Artikel vollständig lesen
Die Kalender-App von Google kann man nicht illegal herunterladen. Der Grund ist einfach: Sie gibt es nur online – ausführbar nur direkt über den Browser. Die Software läuft auf Googles Servern. Stellt sich die Frage: Wann läuft auch umfangreiche Software wie Photoshop nur noch im Browser? Der Ruf nach schärferen Gesetzen wäre jedenfalls obsolet, wenn es soweit ist. So meint zumindest Stephan Schaberl vom Cyber Magazin:
Es ist – einfach gesagt – unmöglich, eine solche Software ohne zu bezahlen zu benutzen. Und da immer mehr Anbieter anfangen, ihre Services online anzubieten, wird Softwarebesitz, und damit das Raubkopieren, immer mehr zu einem Auslaufmodell.
Ist die ganze Aufregung um Filesharing hinfällig, weil neue Geschäftsmodelle es ohnehin aussterben lassen? Was taugt das „Modell Spotify” für Software? Artikel vollständig lesen