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Monatliche Archive

Wochenrückblick: Tagesschau-App, VDS, „Scheiß RTL“

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+++ LG Köln entscheidet zur Tagesschau-App

+++ Anhörung im Bundestag zur Ausweitung des IFG

+++ Bundesregierung verlangt Klageabweisung in Sachen Vorratsdatenspeicherung

+++ LG Köln verbietet „Scheiß RTL“-Shirts

+++ Deutscher Juristentag für verschärfte Überwachung im Internet

+++ Bundesrat erarbeitet Empfehlungen zum Leistungsschutzrecht Artikel vollständig lesen

Fortsetzung: Der Gesetzesentwurf der NRW-Piraten im Detail

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Teil 2 des Artikels über den Gesetzesentwurf der Piratenpartei Nordrhein-Westfalen über Änderungen des Urheberrechtsgesetzes. Teil 1 finden Sie hier.
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Urheberrecht: Der Gesetzesentwurf der NRW-Piraten im Detail

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Letzte Woche hat die Piratenpartei Nordrhein-Westfalen einen eigenen Entwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes veröffentlicht. Fast 100 Seiten umfasst das Papier, das umfangreiche und tiefgreifende Änderungen am geltenden Urheberrecht vorsieht. Wir haben uns die Vorschläge genauer angeschaut und die wichtigsten Änderungen in einem zweiteiligen Artikel kommentiert. Artikel vollständig lesen

LG Köln: Tagesschau-App unzulässiges presseähnliches Angebot

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Das LG Köln hat heute entschieden, dass die Tagesschau-App ein unzulässiges, presseähnliches Angebot ist. Presseähnlich, weil als „Ersatz für die Lektüre von Zeitungen und Zeitschriften geeignet”. Die App insgesamt hat das Gericht aber nicht für unzulässig erklärt. Gegenstand des Verfahrens war nämlich nur die App mit Stand 15. Juni 2011. Die aktuelle Version der App darf also weiter vertrieben werden. Artikel vollständig lesen

Zukunftsforum: Quo vadis Urheberrecht?

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Das Urheberrecht ist ein Mammutprojekt. Wen und was man hier nicht alles unter einen Hut bringen muss: Urheber, Verlage, Verwertungsgesellschaften, Nutzer, IT-Branche, die sogenannte Allmende. Eine Problematik, die auch für das Zukunftsforum Urheberrecht galt: Die Konferenz ging letzte Woche der Frage nach, was ein modernes Urheberrecht leisten muss. Dazu lud das Bundesjustizministerium Größen aus der Kreativbranche zu einem Diskurs ein. Telemedicus war vor Ort. Resümee und Gedanken zum Zukunftsforum. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: 3. Korb, EGovG, Meldegesetz

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+++ Leutheusser-Schnarrenberger: 3. Korb kommt nicht mehr

+++ Bundeskabinett beschließt E-Government-Gesetz

+++ Giganten-Übernahme in der Musikbranche unter Auflagen genehmigt

+++ Meldegesetz im Bundesrat: Ausschüsse empfehlen Vermittlungsausschusses

+++ Elektronische Leseplätze: BGH legt Fall dem EuGH vor

+++ Bund und Länder starten gemeinsame Neonazi-Datei

+++ Facebook stoppt Gesichtserkennung Artikel vollständig lesen

Amazon: Shitstorm über Bettina Wulff

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Der ehemaligen „First Lady“ Bettina Wulff und ihrem Buch „Jenseits des Protokolls“ ist es gelungen, erstmals bei Amazon einen Shitstorm zu entfachen. Über 1000 meist negative Rezensionen fegten innerhalb weniger Tage über Buch und Person hinweg – Tendenz steigend. Das ist ein Novum, zumal die Rezensionsfunktion beim Internetriesen eigentlich nur den Zweck erfüllen soll, gelesene Bücher für andere Kunden zu bewerten. Artikel vollständig lesen

Kein 3. Korb, sondern höchstens Körbchen

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Aus dem Bundesjustizministerium ist während der laufenden Legislaturperiode kein Referentenentwurf zum 3. Korb im Urheberrecht mehr zu erwarten. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger stellte dazu am Mittwoch auf dem Zukunftsforum Urheberrecht klar: Es wird nicht den einen 3. Korb geben, der alles im Hinblick auf digitale Nutzung regeln kann.

Das Statement der Ministerin überrascht nicht. Das Bundesjustizministerium tat sich auch im Vorfeld zur Veranstaltung schwer, Stellung zu einem möglichen 3. Korb zu beziehen – auch unseren Anfragen gegenüber. Im Deutschlandfunk ergänzte Leutheusser-Schnarrenberger gestern:

„Es geht nie um einen großen Wurf und es ging auch nie um einen großen Wurf im Urheberrecht (…), sondern es ging immer um diese vielen Einzelpunkte und da werden wir einige, weil wir jetzt so weit sind, auch in einem Gesetzentwurf vorschlagen.”

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Elektronische Leseplätze: BGH legt Fall dem EuGH vor

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Dem deutschen Urheberrecht ist in letzter Zeit immer wieder vorgeworfen worden, Wissenschaft und Bildung im Weg zu sein. Zwar sieht das Urheberrecht einige Ausnahmen für Bibliotheken und Bildungseinrichtungen vor. Die Schrankenbestimmungen sind allerdings zum Teil sehr eng gefasst, sodass immer wieder Rechtsunsicherheit herrscht. Zum Beispiel bei § 52b UrhG, der Ausnahmen für elektronische Leseplätze in Bibliotheken vorsieht.

Einige Auslegungsfragen hat der Bundesgerichtshof heute dazu dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Artikel vollständig lesen

Alle Jahre wieder: § 52a UrhG

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Alle Jahre wieder entbrennt erneut eine Debatte um § 52a UrhG. Diese Schrankenbestimmung im Urheberrecht regelt die öffentliche Zugänglichmachung von geschützten (wissenschaftlichen) Werken für Unterricht und Forschung. Nach der amtlichen Begründung sollte damit im digitalen Zeitalter der Wissenschaft und Lehre in begrenztem Umfang die Nutzung moderner Kommunikationsformen erleichtert werden. Artikel vollständig lesen

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