Telemedicus

Monatliche Archive

Interview: Apps und App Stores – Fluch oder Segen?

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Von einer „Zeitenwende auf dem Handymarkt“ sprach Mitte Februar der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM): Erstmals sollen 2012 mehr Smartphones als herkömmliche Handys verkauft werden, so die Prognose. Nur eine Woche später hieß es: „Fast eine Milliarde App-Downloads allein in Deutschland“ im Jahr 2011 – bei weltweit rund 1 Million verfügbaren Apps.

Apps und Smartphones bzw. Tablet-PCs – eine perfekte Symbiose? App Store-Betreiber und App-Entwickler dürfte es jedenfalls freuen: 210 Millionen Euro Umsatz in Deutschland waren letztes Jahr drin. Doch wie so oft: Es ist nicht alles Gold, was glänzt. Denn hinter den App Stores und dem Kauf von Apps stehen komplizierte rechtliche Regelungen – und diese sind bei weitem nicht so ausgereift, wie der Fortschritt auf dem Handymarkt glauben machen könnte. Prompt hat der Verbrauchezentrale Bundesverband Anfang letzter Woche bekannt gegeben, verschiedene App Store-Betreiber abgemahnt zu haben.

Der Kölner Rechtsanwalt Sascha Kremer beschäftigt sich im Rahmen seiner Tätigkeit intensiv mit den rechtlichen Anforderungen an die Entwicklung und den Vertrieb von Apps. In einem vor einigen Wochen mit Telemedicus geführten Interview klärt er über die Hintergründe auf.
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Rundfunkbeitrag: Heimliche Steuer, Gleichheitssatz verletzt

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Der Passauer Jurist Ermano Geuer erklärt in einem Interview auf Telepolis, warum er den 2013 kommenden Rundfunkbeitrag für verfassungswidrig hält. Er hat Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. Seiner Ansicht nach hätten die Länder die Rundfunkfinanzierung so nicht ausgestalten dürfen – es handele sich eben nicht um einen Beitrag, sondern um eine Steuer. Grund: Im Gegensatz zum Beitrag ist die Steuer nicht an Gegenleistungen geknüpft – und so verhalte es sich bei der haushaltsbezogenen Rundfunkpauschale.

Zum Erlass solch einer Steuer fehlt den Ländern aber die Kompetenz. Eine Rundfunksteuer lässt sich weder aus Artikel 105 Absatz 2a Grundgesetz noch aus den Ertragskompetenzen des Artikel 106 GG herleiten. Es fehlt also bereits an der Gesetzgebungskompetenz der Länder.

Geuer sieht außerdem den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz verletzt. So zahlen ja bislang Haushalte,

die lediglich einen Internetanschluss, aber keinen Fernseher hatten, nur eine reduzierte Gebühr (…). Jetzt sollen alle für ein Fernseh- und Radio-Voll-Abo aufkommen. Dadurch wird Ungleiches gleich behandelt – ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. (…)
Die Kriterien für die Pauschalierung sind insgesamt sachfremd, was die Regelungen verfassungswidrig macht.

Das Kirchhof-Gutachten aus 2010 zum Rundfunkbeitrag spricht eine andere Sprache: Der Beitrag sei „grundrechtsschonender”; abgabenrechtlich sei Art. 3 GG ausreichend berücksichtigt.
Mit einer Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshof ist 2013 zu rechnen.

Ermano Geuer zur Klage auf Telepolis.
Telemedicus ausführlich zum Rundfunkbeitrag (Kirchhof-Gutachten). Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Patentkriege, DCN-Studie, Trennungsgebot

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+++ Patent Wars: Apple erreicht wichtigen Zwischensieg gegen Samsung

+++ 10.000 Besucher bei ‚Campus Party‘ in Berlin

+++ Ecuador vs. UK: Tauziehen um Assanges Asyl geht weiter

+++ DCN-Studie mit neuen Zahlen zum digitalen Konsum geschützter Werke

+++ Werberecht: BGH legt Frage zum Trennungsgebot dem EuGH vor Artikel vollständig lesen

Samsung unterliegt Apple im Patentstreit

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Apple hat den Rechtsstreit um Patentverletzungen gegen Samsung für sich entschieden. Die Südkoreaner müssen Apple gut 1 Milliarde Dollar Schadensersatz zahlen. Das hat gestern ein US-Gericht geurteilt.

Samsung habe Design und Funktionen von iPhone und iPad übernommen. Apple warf Samsung bei insgesamt 28 Produkten vor, unerlaubt kopiert zu haben. All dies bestätigten die Geschworenen – mit einer Ausnahme: Das Patent über die Form von Tablets (rechteckig mit runden Ecken) sei nicht verletzt.

Dennoch prophezeite Samsung aufgrund des Urteils „weniger Auswahl, weniger Innovation und potentiell höhere Preise“. Allerdings sei dies „nicht das letzte Wort in diesem Verfahren oder in den Gefechten, die vor Gerichten und Tribunalen auf der ganzen Welt gefochten werden.“ Ob und wie das Urteil möglicherweise auch andere Unternehmen beeinflussen könnte, bleibt daher noch abzuwarten.

Die Meldung bei tagesschau.de.
Mehr auch bei Spiegel Online. Artikel vollständig lesen

Frauentausch: LG Berlin verbietet Ausstrahlung einer Folge

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„Tschüss! Komm nicht wieder”, „Bleib, wo Du bist” – eine Mutter freut sich nicht zwingend, wenn ihre Kinder sie so begrüßen. Vor allem nicht vor Millionenpublikum im Fernsehen. So aber geschah es in einer Folge Frauentausch, die der Sender RTL II im Jahr 2008 ausgestrahlt hatte. Das Landgericht Berlin hat Ende Juli dem Produktionsunternehmen eine wiederholte Ausstrahlung dieser Folge untersagt (Az. 27 O 14/12). Grund: Die streitige Folge verletzt die Mutter in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und in ihrem Recht am eigenen Bild. Artikel vollständig lesen

Filesharing-Abmahnung: 320.000 Euro Streitwert für Sampler

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Wer unberechtigt in P2P-Netzwerken den House-Sampler „Kontor House of House Vol. 13“ oder Teile davon verbreitet, für den kann es knüppeldick kommen: Der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt aktuell im Auftrag der DigiRights Administration GmbH entsprechende Rechtsverstöße ab – und rechnet im konkreten Fall einen geradezu abenteuerlichen Streitwert von 320.000 Euro aus. Man fragt sich: Kann das noch rechtmäßig sein? Artikel vollständig lesen

App Store-AGB: vzbv klagt gegen Apple und Google

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Klage gegen Apple und Google eingereicht. Nach Ansicht des vzbv verstoßen deren App-Store-AGB gegen deutsches Recht. Zuvor hatte der vzbv die AGB von fünf App Store-Betreibern abgeklopft. Ergebnis: Einzelne Klauseln seien rechtswidrig oder zumindest viel zu unbestimmt gefasst, der Datenschutz werde missachtet – oder die AGB sind schlicht zu lang: Die iTunes-AGB etwa füllen laut vzbv 21 DIN A4-Seiten (Schriftgröße 9) und verhindern somit,

(…) dass Verbraucher die AGB in vollem Umfang wahrnehmen und begreifen.
Besonders Bedingungen zum Datenschutz sind nach Ansicht des Verbands rechtswidrig: Eine rechtskonforme Einwilligung für die Nutzung der Verbraucherdaten werde nicht eingeholt. Zum Beispiel wurden nach den Bestimmungen von google, iTunes und Nokia personenbezogene Daten erfasst, ausgewertet und weiterverarbeitet, ohne dass die Nutzer aktiv zugestimmt hatten. Die Vertragsbedingungen lassen eine Kontrolle über diese sensiblen Daten nicht zu.

Den Klagen gehen Abmahnungen voraus, die der vzbv an Apple, Google, Nokia, Samsung und Microsoft geschickt hatte. Einzig Microsoft und Nokia haben vollständig Unterlassungserklärungen abgegeben und ihre Dienste angepasst.

Apple und Google stehen nun vor dem LG Berlin. Dort gewann der vzbv im vergangenen März schon die Klage gegen Facebook – David gegen Goliath kann also funktionieren. Ob sich die großen Spieler der Netzlandschaft davon beeindrucken lassen, steht auf einem anderen Blatt.

Zur Pressemitteilung bei surfer-haben-rechte.de (vzbv).
Meldung bei heise.de. Artikel vollständig lesen

Immaterielle Erschöpfung – Gibt es sie nun oder nicht?

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Der Erschöpfungsgrundsatz ist einer der wichtigsten Grundsätze des Immaterialgüterrechts. Wirklich neu ist er aber nicht. Eigentlich, so schien es, war zu dem Thema schon vor Jahrzehnten alles Wichtige gesagt. Nun ist aber mit zwei wichtigen Entscheidungen des EuGH neue Bewegung in das Thema gekommen. Der Gerichtshof rückt in seiner Rechtsprechung gefährlich nahe an einen Grundsatz der immateriellen Erschöpfung – und könnte damit einen Paradigmenwechsel eines ganzen Rechtsgebiets herbeiführen. Artikel vollständig lesen

EU-Rat: Datenschutz ist kein absolutes Recht

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Heise Online berichtet von einem Änderungsvorschlag, den der EU-Rat zum Vorschlag der EU-Datenschutzverordnung formuliert hat. Der Rat lehnt diese Verordnung offenbar nicht grundsätzlich ab. Er will sie aber abmildern:

Das Papier [des EU-Rats] betont unter anderem stärker, dass die Gewährleistung der Privatsphäre kein absolutes Recht ist. Ein entsprechender Erwägungsgrund soll – deutlich weiter nach vorn gerückt – an prominenter Stelle signalisieren, dass der Datenschutz im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in einer Balance mit anderen Grundrechten wie dem auf Meinungs- und Informationsfreiheit oder der freien Ausübung eines Geschäfts zu halten sei. […] Unmissverständlich arbeitet der Entwurf auch im eigentlichen Gesetzestext heraus, dass der Datenschutz keinen höheren Status genießt als andere fundamentale Rechte. Neben Vertretern der Bundesregierung hatte sich unter anderem Irland für eine solche Klarstellung stark gemacht.

Der EU-Rat besteht aus den Ministern der Mitgliedsstaaten. Diese sehen den Vorstoß der Kommission, den Datenschutz in Europa in Form einer Verordnung zu regeln, relativ kritisch.

Zum Bericht auf Heise Online. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Widerrufsbelehrung, Facebook, Save.tv

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+++ BGH: Urteil über Muster-Widerrufsbelehrung

+++ Facebook macht Eingeständnisse beim Datenschutz

+++ Anonyme Handy-Karten: Patrick Breyer zieht vor den EGMR

+++ LG München I verbietet ProSieben/Sat.1-Programme bei Online-Videorecorder

+++ Klage gegen neue Rundfunkgebühr vor dem Bayerischen Verfassungsgericht

+++ Polizeigewerkschaft: Facebook soll die Identität aller Nutzer überprüfen Artikel vollständig lesen

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