„Mit Ihnen teilt meine Ente das Wasser nicht”. Es waren diese Pointen, mit denen Vicco von Bülow, der große Loriot, die Kleingeistigkeit der Gesellschaft aufs Korn nahm und sich in der Geschichte des deutschen Humors verewigte. So richtig mag es dazu nicht passen, was im März in einem Urteil des Landgerichts Berlin gipfelte.
Danach darf die Wikipedia Briefmarken mit Loriot-Motiven nicht mehr zeigen. Selbst die Wiedergabe der Unterschrift Loriots sollte verboten werden. Artikel vollständig lesen
Seit über zwei Jahren ist von einem Verfahren beim EuGH zu hören, bei dem der irische High Court die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung überprüfen lassen möchte. Vor zwei Wochen haben wir berichtet, dass ein solches Verfahren vor dem EuGH nicht existiert. Jetzt aber ist das Verfahren endlich auch beim EuGH angekommen.
Wie Hans Peter Lehofer berichtet, ist das Verfahren seit dem 11. Juni beim EuGH unter dem Aktenzeichen C-293/12 anhängig. Weitere Details sind bislang noch nicht bekannt. Wie man uns sagte, wird der EuGH aber voraussichtlich in den nächsten Tagen weitere Informationen veröffentlichen. Diese werden dann hoffentlich einige Antworten auf die vielen offenen Fragen zu diesem Verfahren liefern: Wie genau lauten die Vorlagefragen? Warum hat es so lange gedauert, bis diese dem EuGH vorgelegt wurden?
In Anbetracht der Tatsache, dass die Vorratsdatenspeicherung nach wie vor ein politisches Reizthema ist und nun auch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland droht, wird es allerhöchste Zeit, hier für Klarheit zu sorgen.
Details im Blog von Hans Peter Lehofer.
Eine erste Stellungnahme von Thomas Stadler.
„EuGH: Kein Verfahren zur Vorratsdatenspeicherung” bei Telemedicus.
Vielen Dank an Hans Peter Lehofer und Christopher Schack vom Hans-Bredow-Institut für die Hinweise. Artikel vollständig lesen
+++ Presse-Leistungsschutzrecht: Referentenentwurf veröffentlicht
+++ Razzien wegen GEMA-Attacken von Anonymous
+++ CDU/CSU-Diskussionspapier: Recht auf Remix, keine Kulturflatrate
+++ Aus SchülerVZ wird IDpool
+++ Hamburg beschließt Transparenzgesetz
+++ Diablo III: vzbv mahnt Spielehersteller Blizzard ab
+++ „In deinem Land nicht verfügbar” als HTTP-Statuscode?
+++ Viereinhalb Jahre Haft für Chef von kino.to Artikel vollständig lesen
Fußballturniere sind etwas Besonderes. So besonders, dass in vielen Ländern gesetzlich geregelt ist, dass zumindest Ausschnitte wichtiger Spiele auch im Free-TV gezeigt werden müssen. PayTV-Sender müssen in diesem Fall Lizenzen an frei empfangbare Sender, meist die Öffentlich-Rechtlichen, einräumen.
Der Generalanwalt des EuGH hat sich nun zur Rechtmäßigkeit von solchen „Zwangslizenzen” geäußert. Yves Bot hat in in seinen Schlussanträgen am Anfang der Woche auf eine Vorlagefrage des österreichischen Bundeskommunikationssenats die entsprechende EU-Richtlinie bestätigt. Artikel vollständig lesen
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Spielehersteller Blizzard wegen mangelhafter Informationspolitik abgemahnt. Das hat der Verbraucherschutzverband in einer Pressemeldung bekannt gegeben.
Grund für die Abmahnung seien die zahlreichen Beschwerden von Spielern zu „Diablo III“. Das erst am Mitte Mai veröffentlichte Spiel halte dem Käufer wesentliche Informationen vor, die er vor dem Kauf wissen müsse. Dabei handele es sich einerseits um die Notwendigkeit einer dauerhaften Internetverbindung zur Nutzung des Spiels, andererseits um die Registrierungspflicht auf Battle.net, dem hauseigenen Netzwerk Blizzards. Diese Pflicht beschränke sich nicht auf eine einmalige Eingabe des Produkt-Keys, sondern setze zur Nutzung des Spiels die Registrierung eines persönlichen Accounts voraus. Zudem hätten viele Spieler über einen längeren Zeitraum wegen technischer Schwierigkeiten keinen Zugang zu „Diablo III“ gehabt.
Der Spielehersteller soll nun bis zum 13. Juli eine Unterlassungserklärung abgeben.
Abbildung: Produkt-Cover von Diablo 3, © Blizzard. Artikel vollständig lesen
Das geplante Presse-Leistungsschutzrecht nimmt langsam Formen an. Die Kollegen von irights.info haben einen Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums veröffentlicht, in dem die Pläne der Regierungskoalition nun in ein Gesetz gegossen wurden. Ob der Entwurf in dieser Form auch verabschiedet wird, wird sich zeigen. Wir haben uns den Entwurf jedoch schon einmal genauer angeschaut und haben ihn ausführlich kommentiert. Artikel vollständig lesen
Die Hamburgische Bürgerschaft hat am Mittwoch das neue Transparenzgesetz beschlossen. Das in Hamburg geltende Informationsfreiheitsgesetz soll hierdurch ersetzt werden. Erstmalig sieht der Gesetzesentwurf ein im Internet zugängliches Informationsregister vor. In der gemeinsamen Erklärung der Bürgerschaft heißt es:
So werden zum Beispiel Senatsbeschlüsse, Verträge der Daseinsvorsorge oder Zuwendungen in das Register eingestellt. Daneben wird es noch weitere Auskünfte und Einsichtsrechte im Einzelfall geben. Tenor der Änderung: Das Amtsgeheimnis hat im Wesentlichen ausgedient.
Die Volksinitiative „Transparenz schafft Vertrauen“ feiert damit einen großen Erfolg. Das Ende 2011 gestartete Begehren gab den Anstoß und macht den Stadtstaat nun zum Vorreiter in Sachen „Open Government Data“. In Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Sachsen und Hessen gibt es noch keine Informationsfreiheitsgesetze. Nur die Bundesländer Bremen, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen sehen entsprechende Regelungen vor. Diese Entwicklung birgt große Chancen für mehr Bürgerbeteiligung. Bereits der Hamburgische Gesetzesentwurf wurde in Teilen von Bürgerinnen und Bürger über das Internet mit gestaltet.
Zum Beitrag auf Netzpolitik.
Zum Gesetzesentwurf.
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In einem Diskussionspapier haben die stellvertretenden CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden Günter Krings und Michael Kretschmer gestern ihre Vorstellung über die Zukunft des Urheberrechts veröffentlicht. Ziel des 15 Punkte-Plans soll die Vereinfachung des Urheberrechts sein. Eine wesentliche Rolle spielen dabei nach Meinung von Krings und Kretschmer die Wahrung des geistigen Eigentums sowie die Freiheit der Kommunikation im Internet.
„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass im Rahmen einer Reform des Urheberrechts die bestehenden Schranken an die Erfordernisse der Digitalisierung angepasst werden. (…) Das Urheberrecht muss offen sein für neue technische und wirtschaftliche Möglichkeiten und Entwicklungen“
Pauschalvergütungsmodelle wie Kulturflatrate oder Tauschlizenz lehnen die Unionspolitiker ab. Allerdings tendiert das Papier zu einem zumindest begrenzten Leistungsschutzrecht für Presseverleger.
Meldung auf Heise.
Das vollständige Diskussionspapier. Artikel vollständig lesen
Angesichts steigender Energiekosten und aktueller Umweltdiskussionen erscheint die Idee, mitrechnende Stromzähler einzuführen, alles andere als abwegig. Die Pläne der europäischen Kommission, eben solche intelligenten Messsysteme in die europäischen Haushalte zu bringen, stoßen jedoch auf Bedenken bei den Datenschützern.
Auf den ersten Blick scheint ein Einwand aus der datenschutzrechtlichen Ecke verwunderlich; schaut man allerdings genauer hin, ist er durchaus nachvollziehbar, wie der Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) zu entnehmen ist:
Die Einführung intelligenter Messsysteme in ganz Europa mag zwar signifikanten Nutzen bringen, wird aber auch die massive Sammlung personenbezogener Daten ermöglichen, mit denen verfolgt werden kann, was die Mitglieder eines Haushalts in ihren eigenen vier Wänden tun, ob sie im Urlaub oder auf der Arbeit sind, ob sie spezielle medizinische Geräte oder ein Babyphon benutzen, wie sie ihre Freizeit verbringen, und so weiter. Diese Muster können nützlich sein, um unseren Energieverbrauch für Energiesparzwecke zu analysieren. Zusammen mit Daten aus anderen Quellen ist das Potenzial für Data-Mining sehr bedeutsam. Muster und Profile können für viele Zwecke genutzt werden, Marketing, Werbung und Preisdiskriminierung durch Dritte eingeschlossen.
Zur Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) Artikel vollständig lesen
Mitte Mai hat das LG Hamburg über die Verantwortlichkeit bei der Einbindung von Youtube-Videos entschieden. Ein Urteil mit Signalwirkung: Das Gericht sah in dem Einbinden des Videos eine Verbreitung im presserechtlichen Sinn und verlangt von Bloggern, journalistische Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Artikel vollständig lesen