Telemedicus

Monatliche Archive

EuGH zum Gerichtsstand bei Keyword Ads mit fremder Marke

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In einem Markenstreit vor dem österreichischen OGH waren sich die Parteien über die internationale Zuständigkeit uneins. Hintergrund: Ein deutsches Unternehmen warb auf der deutschen Google-Seite mit Schlüsselwörtern („Adwords“) einer fremden, österreichischen Marke. Der OGH legte dem EuGH die Frage vor, ob österreichische Gerichte zuständig sind, selbst wenn eine eventuelle Markenverletzung nur von Deutschland aus nachvollziehbar ist.

Vorletzte Woche entschied der EuGH vorab, Österreichische Gerichte sind zumindest auch zuständig:

In einem Rechtsstreit über die Verletzung einer in einem Mitgliedstaat eingetragenen Marke, die dadurch begangen worden sein soll, dass ein Werbender auf der Website einer Suchmaschine, die unter der Top-Level-Domain eines anderen Mitgliedstaats betrieben wird, ein mit dieser Marke identisches Schlüsselwort verwendet hat, können die Gerichte des Mitgliedstaats, in dem die Marke eingetragen ist, oder die Gerichte des Mitgliedstaats, in dem der Werbende niedergelassen ist, angerufen werden.

Weiter zur Entscheidung des EuGH vom 19.04.2012.
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Wochenrückblick: Vorratsdaten, Behördenwarnung, CISPA

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+++ Vorratsdatenspeicherung: Drohen Deutschland Vertragsstrafen?

+++ BGH zur Haftung bei Pharming-Angriffen: Kunde in der Pflicht

+++ Unterlassungsanspruch gegen behördliche Warnung

+++ Gebrauchte Software-Lizenzen: Generalanwalt für Wiederverkäufer

+++ US-Repräsentantenhaus stimmt für CISPA

+++ Informationsfreiheitsgesetz wird immer häufiger genutzt

+++ Germany’s Gold-Gründung schreitet voran Artikel vollständig lesen

Deutsche Zeitungs- und Autorenverbände treten Content Allianz bei

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Am gestrigen „Tag des Geistigen Eigentums” erklärten drei große Interessenverbände der Zeitungs- und Autorenbranche, dass sie der so genannten „Content Allianz” beitreten. Ziel des Beitritts des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverlage (BDZV), des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und des Verbands Deutscher Drehbuchautoren (VDD) ist es unter anderem, schnellstmöglich ein Leistungsschutzrecht für die Presse zu erhalten. Die im Frühjahr 2011 gegründete Content Allianz setzt sich für die Honorierung von Leistungen der Kulturwirtschaft im Internet ein.

Stellvertretend für alle Partner der Deutschen Content Allianz erklärte der Präsident des Verbands Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) Jürgen Doetz:

„Die Verlegerverbände haben das Ziel der Deutschen Content Allianz, den Wert medialer und kreativer Inhalte sowie den Schutz geistigen Eigentums stärker in den Fokus der gesellschaftspolitischen Debatte zu rücken, von Anfang an mit unterstützt. Wir freuen uns nicht zuletzt mit Blick auf einen geschlossenen Auftritt deshalb sehr über die nun erfolgte Erweiterung unseres Kreises. Damit wird sicher auch eine Verbreiterung des gemeinsamen Themenportfolios der Allianz um weitere wichtige Aspekte der medienpolitischen Debatte, wie etwa die des Zugangs und der Auffindbarkeit von Angeboten, einhergehen. Das begrüßen wir außerordentlich. Eine große Bereicherung ist in diesem Zusammenhang ebenfalls der vor wenigen Wochen erfolgte Beitritt der Drehbuchautoren, mit denen die Content Allianz regelmäßig in engem Austausch zu den gemeinsamen Anliegen stand.“

Zur Pressemitteilung des BDVZ.
Zur Pressemitteilung des VPRT.

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Generalanwalt: Schlussanträge zu „gebrauchten“ Softwarelizenzen

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Der Generalanwalt des EuGH Yves Bot hat sich vorgestern im Rahmen einer Vorabentscheidung zum Rechtsstreit UsedSoft gegen Oracle zur Weiterveräußerung von „gebrauchten“ Softwarelizenzen geäußert.

Bot geht davon aus, dass auch das Herunterladen von Computerprogrammen aus dem Internet ein Verkauf darstelle. Daher bestimme der Erschöpfungsgrundsatz, dass die Weiterveräußerung der vom Ersterwerber heruntergeladenen Kopie ohne die Zustimmung des Urheberrechtsinhabers zulässig sei.

„Meiner Meinung nach hat der Rechtsinhaber unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens dann eine angemessene Vergütung erhalten, wenn er für die Einräumung eines Nutzungsrechts an einer Kopie des Computerprogramms bezahlt worden ist. Ließe man zu, dass er die Weiterveräußerung dieser Kopie kontrollieren und unter dem Vorwand, dass die Kopie nach dem Herunterladen aus dem Internet vom Kunden auf einem Datenträger abgelegt und nicht vom Rechtsinhaber in einem in Verkehr gebrachten Träger verkörpert worden sei, bei dieser Gelegenheit erneut eine Vergütung verlangen könnte, liefe dies nicht auf den Schutz des spezifischen Gegenstands des Urheberrechts, sondern auf eine Ausweitung des Verwertungsmonopols des Rechtsinhabers hinaus.”

Zulässig sei es jedoch nicht, eine Nutzungslizenz abzutreten, mit der die Vervielfältigung eines Computerprogramms durch die Erzeugung einer neuen Kopie per Herunterladen aus dem Internet ermöglicht werde. Diese Vervielfältigung sei von der Erschöpfungsregel ausgenommen.

Die vollständigen Schlussanträge des Generalanwaltes.

Die Meldung bei juris
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LG Hamburg: Der Streit GEMA vs. Youtube im Detail

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Vergangene Woche hat das Hamburger Landgericht im Streit GEMA gegen Youtube entschieden. Danach muss Youtube sieben Videos vom Netz nehmen, die GEMA-Musik enthielten. Youtube sei zwar nicht voll für die Videos der Nutzer verantwortlich, so das Gericht. Doch der Videohoster muss eingreifen, sobald er darüber benachrichtigt wird, dass ein Video fremde Urheberrechte verletzt. Artikel vollständig lesen

BGH zur Haftung des Bankkunden bei Pharming-Angriffen

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Der BGH hat heute über einen möglichen Auszahlungsanspruch gegen eine Bank nach einem Pharming-Angriff entschieden. Dieser sei zwar entstanden, aber durch Aufrechnung erloschen. Die Bank habe nämlich einen entgegenstehenden Schadensersatzanspruch gegen den Kontoinhaber, wenn dieser trotz deutlicher Hinweise seiner Bank Daten an Unberechtigte preisgebe.

Der Kläger hat sich gegenüber der Bank durch seine Reaktion auf diesen Pharming-Angriff schadensersatzpflichtig gemacht. Er hat die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen, indem er beim Log-In-Vorgang, also nicht in Bezug auf einen konkreten Überweisungsvorgang, trotz des ausdrücklichen Warnhinweises der Bank gleichzeitig zehn TAN eingegeben hat.

Seit dem 31.10.2009 besteht mit § 675v II BGB allerdings eine Haftungsprivilegierung für Schadensersatzansprüche. In Fällen einfacher und leichter Fahrlässigkeit entfällt dann ein solcher. Die Bank könnte dann auch nicht aufrechnen.

Zur Mitteilung der Pressestelle des BGH.
Zur Meldung bei juris.de. Artikel vollständig lesen

Rezension: Hamburger Kommentar – Gesamtes Medienrecht

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Cover: Hamburger Kommentar - gesamtes Medienrecht

„Der große Blaue mit der seltsamen Gliederung“

Seit einigen Wochen liegt die zweite Auflage des Hamburger Kommentars – Gesamtes Medienrecht vor. Damit scheint sich dieser Gesamtkommentar im Markt durchgesetzt zu haben. Und das obwohl oder vielleicht auch gerade weil er mit einer außergewöhnlichen Gliederung der kommentierten Normen daherkommt.

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OLG Stuttgart: Domain-Parking-Unternehmen haftet

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Ende Juli letzten Jahres hat das Landgericht Stuttgart entschieden: Ein Domain-Parking-Unternehmen haftet als Störer für Markenverletzungen seiner Kunden, wenn es von der Verletzung Kenntnis hat (Telemedicus berichtete). Dagegen ging das Unternehmen mittels Berufung vor – vergeblich. Das OLG Stuttgart hat nun die Entscheidung des LG Stuttgart in der Sache größtenteils bestätigt. Es beruft sich unter anderem auf Entscheidungen zur Störerhaftung des EuGH und des BGH – und leistet damit dem Fortschritt des so genannten „Notice and Take Down”-Verfahrens weiter Vorschub.

Die Parteien stritten sich nämlich insbesondere auch darüber, wie weit die Prüfungspflichten des angeblichen Verletzers bei der Störerhaftung reichen. Das OLG Stuttgart dazu:

Danach ist ein Tätigwerden (…) nur veranlasst, wenn der Hinweis so konkret gefasst ist, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptungen des Betroffenen unschwer, d. h. ohne eingehende rechtliche oder tatsächliche Überprüfung, festgestellt werden kann (…).

Dabei erfordert der Hinweis auf eine in diesem Sinne klare Rechtsverletzung grundsätzlich nicht die Vorlage von Belegen für die im Hinweis mitgeteilten Umstände (…).

Aus Sicht des OLG handelte es sich jedenfalls hier um einen klaren Fall: „Die Beklagte war nicht berechtigt, ein Tätigwerden erst von der Übersendung einer Kopie der Markenurkunde abhängig zu machen”. Die Revision wurde nicht zugelassen – der Streit dürfte damit am Ende der gerichtlichen Fahnenstange angelangt sein.

Das Urteil des OLG Stuttgart im Volltext.
Besprechung der Entscheidung der Vorinstanz LG Stuttgart. Artikel vollständig lesen

Das Internet ist kein privater Richtplatz

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Ein Gastbeitrag von Florian Jäkel, Marburg

Wer im Mittelalter die Ehre eines Mitmenschen verletzt hat, landete am Pranger – und wurde der öffentlichen Schande ausgesetzt. Seitdem hat sich viel getan. Der moderne Rechtsstaat kennt dieses Mittel der Bestrafung nicht mehr. Und dennoch ist der Pranger auch heute noch aktuell. Artikel vollständig lesen

Im Streit mit vzbv: Facebook legt Berufung ein

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Facebook und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) liegen im Streit. Das gipfelte Anfang März in einem Gerichtsurteil des LG Berlin (Telemedicus berichtete). Das Gericht entschied unter anderem, dass der Freundefinder und einige AGB-Klauseln unzulässig seien.

Facebook hat nun gegen das Urteil Berufung eingelegt – wie auch schon kurz nach dem Urteil angekündigt. Das hat der vzbv vor knapp einer Woche auf seiner Webseite mitgeteilt. Der Streit geht damit vor dem Kammergericht Berlin in die nächste Runde. Ein Termin für eine eventuelle mündliche Verhandlung ist allerdings noch nicht bestimmt, wie uns das Gericht mitteilte. Das Aktenzeichen des Berufungsverfahrens lautet 5 U 42/12.

Die Meldung beim vzbv.
Besprechung des Urteils des LG Berlin auf Telemedicus. Artikel vollständig lesen

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