Schon viele Entscheidungen gab es zum „gewerblichen Ausmaß” von Urheberrechtsverletzungen – auch und immer wieder vom OLG Köln. Nun reiht sich ein neuer Beschluss von Ende Januar in die lange Serie ein: Dort geht das OLG Köln noch einmal ausführlich auf den Streit um das „gewerbliche Ausmaß” ein. Artikel vollständig lesen
+++ BVerfG: Auskunftspflicht im TKG teilweise verfassungswidrig
+++ Verleger beschweren sich bei EU-Kommission über Google
+++ Facebook-Account wird doch nicht beschlagnahmt
+++ Weiter Proteste gegen ACTA
+++ Datenschutz in den USA: Vorrangig Selbstverpflichtungen
+++ Überwachung von Internetverbindungen durch Geheimdienste gestiegen
+++ AK Vorrat bittet Joachim Gauck um ein Gespräch Artikel vollständig lesen
Stell‘ dir vor, es ist Demo – und keiner weiß warum.
Wie schon vor zwei Wochen (wir berichteten) wurde auch heute wieder europaweit gegen das Handelsabkommen ACTA demonstriert. Deutschlandweit gingen in ca. 60 Städten die Menschen auf die Straße (Karte). Ich habe mir die Proteste in Bonn angesehen. Artikel vollständig lesen
Die zwei Wirtschaftsprofessoren Guy Kirsch und Volker Grossmann haben in der FAZ einen lesenswerten Beitrag zu ACTA und dem Urheberrecht veröffentlicht. Sie kommen zu dem Fazit:
Es ist […] symptomatisch, dass – als das Abkommen publik wurde und der öffentliche Widerstand aufflammte – die Bundesregierung erschreckt einen Rückzieher machte; offenbar in dem Wissen, dass Acta das Rechtsempfinden der Bürger verletzt. In der Tat, so wenig wie die meist jüngeren Nutzer daran glauben, dass es die Musikschaffenden sind, deren Rechte verletzt werden, so wenig mögen Ältere, etwa als Väter und Mütter, akzeptieren, dass ihre Kinder für das Herunterladen und Tauschen von Musiktiteln im Netz kriminalisiert werden. Gesetze aber, die dem Rechtsempfinden zuwiderlaufen, sind auf die Dauer nicht durchzusetzen; mehr noch: Sie zerstören den Glauben an die Gesetzlichkeit. Somit besteht die Gefahr, dass das ohnehin schon problematische Verhältnis der Bürger zum Staat weiteren Schaden nimmt.
Eigentlich steht in dem Text nicht viel Neues. Kirsch und Grossmann bringen allerdings das Dilemma, dem sich das Urheberrecht in der digitalen Welt gegenübersieht, schön formuliert auf den Punkt.
Die EU-Kommission hat Mittwoch beschlossen, das umstrittene ACTA-Abkommen vom EuGH prüfen zu lassen. Laut dem zuständigen Handelskommissar De Gucht soll der Gerichtshof feststellen:
(…) ob ACTA in irgendeiner Weise mit den europäischen Grundrechten und Grundfreiheiten, wie der Meinungsäußerungs- und Informationsfreiheit, dem Datenschutzrecht und dem Recht des geistigen Eigentums, unvereinbar ist.
EU-Abgeordnete der Grünen und Liberalen hatten schon im Dezember eine Prüfung durch den EuGH gefordert. Dem schloss sich vergangene Woche auch EU-Justizministerin Reding an. Artikel vollständig lesen
Vor einiger Zeit wurde bekannt, dass Google die Sicherheitsbestimmungen des Apple-Browsers Safari umgehen soll. Nun kommt erneut Kritik aus Microsofts Reihen an dem Suchmaschinengiganten. Diesmal geht es um die datenschutzrechtlichen Einstellungen des Internet Explorers, wie Spiegel Netzwelt berichtet. Aber Google wehrt sich: Microsoft verwende ein veraltetes Protokoll, das mit den Anforderungen an moderne Webdienste nicht vereinbar sei. Artikel vollständig lesen
Der EuGH hat vergangene Woche im Fall Sabam gegen Netlog NV entschieden. Der Gerichsthof knüpft fast vollständig an die Entscheidung Scarlet Extended an, die erst vor wenigen Monaten ergangen war. Allein: In Scarlet Extended ging es eigentlich um etwas anderes. Artikel vollständig lesen
+++ EuGH erteilt Filterpflichten für Social-Network-Betreiber eine Absage
+++ Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung nicht uneingeschränkt zulässig
+++ ACTA weiterhin im Fokus
+++ Premium-Nutzern von kino.to drohen Strafverfahren
+++ Klage der Axel Springer AG in Sachen ProSiebenSat.1 erfolgreich
+++ Abofallenbetreiber wegen gewerbsmäßigen Betruges verurteilt
+++ Stiftung Warentest: Googles neue Datenschutzbestimmung ist „angreifbar“ Artikel vollständig lesen
Vor wenigen Tagen ist der Band „Netzneutralität und Netzbewirtschaftung: Multimedia in Telekommunikationsnetzwerken” im Nomos-Verlag erschienen. Dort steht auch ein Beitrag von mir unter dem Titel „Was ist eigentlich Netzneutralität?”. Der Aufsatz knüpft an einen Telemedicus-Artikel an, speziell an die Diskussion in den Kommentaren.
Die Einleitung des Artikels:
“Netzneutralität” ist seit Jahren eins der meistdiskutierten Themen im Bereich der Internet- und Telekommunikationspolitik. Dennoch gibt es kaum eine Studie, kaum einen Aufsatz, der ohne einen Hinweis darauf auskommt, man wisse eigentlich gar nicht so genau, was Netzneutralität eigentlich ist. Das erschwert die Diskussion aber enorm – wie soll man etwas debattieren, wenn nicht einmal über das Thema Einigkeit besteht? Der Autor hat versucht, dieses Problem zu lösen. Der Begriff der Netzneutralität scheint sich einer genauen Festlegung seiner Bedeutung aber zu entziehen. Der Versuch, den Begriff mit einer logischen und belastbaren Definition zu versehen, erinnert daran, einen der bekannten Garten-Klappstühle aufzubauen: Hat man auf der einen Seite (der Definition) einen sinnvollen Ansatzpunkt gefunden, muss man regelmäßig feststellen, dass sich auf der anderen Seite (der praktischen Anwendbarkeit) Veränderungen ergeben, die das Konzept der „Netzneutralität“ entweder völlig unpraktikabel oder völlig ineffizient machen.
Ich kann den Beitrag leider nicht zum Download verfügbar machen. Ich mache aber gerne von meinem Recht auf Privatkopie Gebrauch und verschicke Kopien, wenn ich darauf angesprochen werde.
Inhaltsverzeichnis und Einleitung als Leseprobe. Artikel vollständig lesen
Ein Kommentar von Tobias Kläner
Wenn ein Vorsitzender des Vorstands oder des Aufsichtsrats eines deutschen Unternehmens für ähnliche Schlagzeilen sorgen würde wie der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff, dann wäre diese Person innerhalb des Unternehmens nicht mehr haltbar – und würde wohl kurzfristig von allen Aufgaben freigestellt werden. Der ehemalige Bundespräsident hingegen hielt sich selbst so lange wie möglich – und niemand konnte etwas dagegen tun. Das liegt daran, dass es etwas wie Compliance in der deutschen Politik (noch) nicht wirklich gibt. Artikel vollständig lesen