Telemedicus

Monatliche Archive

MegaUpload, Providerhaftung und Filesharing

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Ende letzter Woche wurde der Sharehoster MegaUpload geschlossen und die Betreiber verhaftet. Darunter der mutmaßliche Schöpfer von MegaUpload Kim „Kimble” „Kimvestor” „Dotkom” Schmitz. Seitdem kochen die Emotionen im Netz. Das Hacker-Franchise Anonymous nahm Rache und legte amerikanische Behörden-Websites lahm. Viele Nutzer solidarisieren sich mit MegaUpload, „die Branche ist verunsichert”, titelt Reuters.

Aber wie sieht die Rechtslage aus? Wurde hier ein unschuldiger Provider zu Unrecht zur Verantwortung gezogen? Müssen Host-Provider nun schärfere Sanktionen fürchten? Artikel vollständig lesen

WDR 5 äußert sich zu Creative Commons

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Im Dezember 2011 hatte der Blogger Peter Piksa dem Sender WDR 5 in einem offenen Brief vorgeschlagen, künftig mehr Beiträge unter Creative Commons-Lizenz zu veröffentlichen. Der WDR hat nun auf diesen Brief geantwortet. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Megaupload, SOPA, Grooveshark

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+++ Megaupload geschlossen, Kimble festgenommen

+++ Umstrittene US-Zensurgesetze vorerst auf Eis gelegt

+++ OLG Hamburg zur Zulässigkeit von Hotelbewertungen

+++ Samsung unterliegt Apple vor dem LG Mannheim

+++ DENIC muss keine Glücksspiel-Domains sperren

+++ Streit um „stille SMS“ und Funkzellenabfrage

+++ LG Karlsruhe: „ACAB“ ist keine strafbare Beleidigung

+++ „Grooveshark“ macht in Deutschland dicht Artikel vollständig lesen

Megaupload geschlossen, Kimble festgenommen

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Es ist der Aufmacher in allen großen Onlinemedien: Kim Schmitz alias Kimble ist dingfest gemacht, Megaupload und Megavideo geschlossen. Der Grund dafür sind offenbar strafrechtliche Vorwürfe gegen ihn und andere aus dem Betreiberteam. Artikel vollständig lesen

Linkspartei will Weiterverkauf gebrauchter Dateien ermöglichen

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Die Linkspartei hat angekündigt, einen Gesetzesentwurf zur „Ermöglichung der privaten Weiterveräußerung unkörperlicher Werkexemplare“ einzubringen. Es soll möglich werden, gekaufte E-Books oder MP3s weiterzuverkaufen. Das Gesetz soll entsprechende Weiterveräußerungsverbote in AGB von Download-Shops verdrängen. Die LINKE schlägt vor, einen neuen § 17a ins Urheberrechtsgesetz einzuführen:

„§ 17a Weiterveräußerung von Werkexemplaren
(1) Vervielfältigungsstücke des Werkes, die vom Berechtigten im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht wurden, dürfen vom rechtmäßigen Erwerber weiterveräußert werden, soweit dieser keine weitere Vervielfältigung des veräußerten Werkexemplars zurückbehält. (…)“

Der Entwurf basiert auf einem Vorschlag des Urheberrechtlers Till Kreutzer, der für den Verbraucherzentrale Bundesverband im letzten Jahr ein Gutachten zum Verbraucherschutz im Urheberrecht verfasst hat.

Zum Gesetzesentwurf der LINKEN.

Gutachten von Till Kreutzer (PDF, S. 98 ff.).

Interview mit Till Kreutzer auf Telemedicus. Artikel vollständig lesen

Kritische Reaktionen auf Abschaltung von „Grooveshark“

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Grooveshark” Nutzer finden seit Mittwoch nur noch folgende Mitteilung:

Aufgrund unverhältnismäßig hoher Betriebskosten stellt Grooveshark den Zugriff aus Deutschland ein. (…) Wenn Sie die Betriebskosten für Anbieter wie Grooveshark herabsetzen wollen, können Sie eine höfliche Nachricht an die GEMA zu schicken.

„Grooveshark” hat Musik als Webstream angeboten. Solche Angebote fallen unter das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung nach § 19 a Abs. 1 UrhG. Artikel vollständig lesen

Gewalt in Computerspielen: Methoden der Wirkungsforschung

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Machen gewalthaltige Computerspiele aggressiv? Welchen Einfluss haben Computerspiele auf das Verhalten der Spieler? Mit diesen Fragen beschäftigt sich die Medienwirkungsforschung. Häufig wird der Stand der Forschung als eindeutig dargestellt: „Killerspiele“ fördern Gewalt. Doch Ergebnisse und Methoden der Wirkungsforschung sind auch unter Psychologen umstritten.

Malte Elson ist Diplom-Psychologe und arbeitet als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Gent. Er hat in einer Studie die Methoden der Wirkungsforschung untersucht und kam zu dem Ergebnis: Schon minimale Abweichungen bei den Versuchen können zu völlig gegensätzlichen Ergebnissen führen, viele Forschungsergebnisse sind kaum belastbar.

Im Interview mit Telemedicus erklärt er die Hintergründe.
Artikel vollständig lesen

Was sind „vergleichbare Telemedien“?

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Im Rundfunkstaatsvertrag findet sich an einigen Stellen der Begriff „vergleichbare Telemedien“. Insbesondere gilt dies für die Definition des Begriffs „Plattformanbieter”: Plattformanbieter ist, wer „Rundfunk und vergleichbare Telemedien“ zu einem Gesamtangebot zusammenfasst (§ 2 Abs. 2 Nr. 13 RStV). Vergleichbare Telemedien können aber auch eine eigene Frequenz zugewiesen bekommen (§ 51a Abs. 1 RStV) und unterfallen den Gewinnspielregeln (§ 58 Abs. 4 RStV). Artikel vollständig lesen

5 Thesen zur Datenschutz-Verordnung

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Die EU-Kommission will den Datenschutz in einer Verordnung regeln. Der geleakte Entwurf dieser Verordnung ist extrem lang und sprachlich nur schwer zugänglich – selbst die Zusammenfassung auf Telemedicus füllt mehrere Seiten. Wer sich den Text genauer anschaut, erkennt dennoch grundlegende Probleme.

Ursprünglich war die Offenlegung des Entwurfs für Januar geplant. Ralf Bendrath schreibt nun auf Netzpolitik.org:

Unter anderem hat das US-Lobbying vor Weihnachten schon dafür gesorgt, dass die anderen Generaldirektionen der EU-Kommission die Entwürfe von Reding nicht akzeptiert haben und die fertigen Vorschläge nun erst im Februar oder März fertig sind und vermutlich bereits verwässert werden.

(Update, 19:20 Uhr: Ralf Bendrath korrigiert in den Kommentaren, dass nunmehr doch am 25. Januar die Präsentation der Verordnung erfolgen soll. – Update Ende).

Ich kann nun wenig dazu sagen, ob es wirklich „US-Lobbying” war, das die Datenschutz-Verordnung aufgehalten hat. Ich meine aber, dass der aktuelle Entwurf der Datenschutz-Verordnung ganz grundlegende Probleme hat, und in dieser Form besser da bleibt, wo er jetzt wieder ist: in der Schublade. Artikel vollständig lesen

Medien-gerecht zur Zukunft des Datenschutzes

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Laurent Meister schreibt auf medien-gerecht lesenswert zur Zukunft des Datenschutzes:

Mit dem Ergebnis von Google Analytics vor Augen, sollte man jedoch nicht allzu viel Klarheit im Datenschutzrecht erwarten. Währenddessen schreiten technische Entwicklung und Nutzergewohnheiten unbeirrt fort, ohne dem Anschein nach große Rücksicht auf Datenschutz zu nehmen. Insbesondere im Bereich der Smartphones nehmen die Datensammlungen von Geräteherstellern, Netzprovidern und App-Anbietern drastisch zu. Beispielhaft wurde hier etwa die Datensammlung des beliebten Messengers Whats App analysiert.

Zum Text. Artikel vollständig lesen

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