Ein kurioser Rechtsstreit geht zu Ende. Das Bundesverfassungsgericht hat Mitte Dezember eine Verfassungsbeschwerde gegen das AnyDVD-Urteil des Bundesgerichtshof nicht zur Entscheidung angenommen.
In dem Verfahren ging es um die Frage, ob schon ein bloßer Link eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann, wenn er auf die Webseite eines Herstellers von Software zum Umgehen von Kopierschutzmechanismen zeigt. Nein, hatte der Bundesgerichtshof im Herbst 2010 entschieden. Dem schloss sich nun auch das Bundesverfassungsgericht an – nicht ohne einige interessante Worte zum Verhältnis von Urheberrecht, Linkhaftung und Meinungsfreiheit zu verlieren. Artikel vollständig lesen
Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) will das Haftungsprivileg für Host-Provider auf den Prüfstand stellen lassen. Das berichtete sie gestern in einer Pressemitteilung. Der Vorstoß geschah im Nachgang zur Aktion gegen den Sharehoster Megaupload. Doch bietet es sich wirklich an, Host-Provider in Zukunft schärfer haften zu lassen? Artikel vollständig lesen
Die französische Musik-Verwertungsgesellschaft SACEM hat dieses Jahr ein Projekt gestartet, das ihren Mitgliedern die Lizenzierung von Inhalten unter Creative Commons gestattet. Damit ist es möglich, Eigenkompositionen unter dieser Lizenz anzubieten, ohne auf die Vergütungsmodelle der Verwertungsgesellschaft zu verzichten.
Getrennt werden die Nutzungsarten in kommerziell und nicht-kommerziell: Dem Mitglied steht es offen, seine Komposition zum Beispiel via Filesharing zu verbreiten oder für Blogs freizugeben (nicht-kommerziell). Wird das Stück etwa im Radio gespielt (kommerziell), kann wie gehabt die Vergütung erhoben und an den Urheber ausgeschüttet werden.
Wäre ein solches Modell auch in Deutschland denkbar? Telemedicus hat die GEMA um eine Stellungnahme gebeten.
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Wo liegt die Zukunft des Datenschutzes? In einer Revolution der unterdrückten Internetuser gegen Datensammler – oder doch in einer Fortentwicklung des Rechts? Weniger bei Letzterem, würde der Blogger und Datenschutzexperte Cory Doctorow wohl sagen. Auf dem DatenDialog in Berlin äußerte er sich entsprechend:
„Kein Datenschutzgesetz kann die Selbstkontrolle der Nutzer über ihre Daten ersetzen.“
Damit stellte er die Forderung nach Empowerment im Datenschutz. Artikel vollständig lesen
+++ EU stellt Entwurf für Datenschutzverordnung vor
+++ ACTA von EU-Mitgliedsstaaten unterzeichnet
+++ Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vor dem EuGH
+++ MPI Freiburg: Vorratsdatenspeicherung nicht förderlich für Verbrechensbekämpfung
+++ Nach MegaUpload-Schließung: Zahlreiche Sharehoster reduzieren Angebote
+++ Twitter künftig länderspezifisch?
+++ Facebook-Fanpages: IHK will gegen Datenschützer des ULD vorgehen
+++ Malte Spitz kritisiert Telekom
+++ Urteil in England: Klau einer Fotoidee urheberrechtswidrig Artikel vollständig lesen
Der AK Vorratsdatenspeicherung meldet, dass der irische High Court dem EuGH nun die Frage vorgelegt hat, ob die Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie mit dem EU-Primärrecht vereinbar ist. In den Medien war in den vergangenen Jahren immer wieder behauptet worden, eine entsprechende Vorlage des irischen High Court sei in Luxemburg anhängig – bis jetzt haben diese Behauptungen sich immer als Enten erwiesen. Artikel vollständig lesen
Welche Daten darf ein Arbeitgeber am Arbeitsplatz erheben und wozu darf er sie verwenden? Welchen Einfluss hat der Datenschutz auf Prozesse? Zu diesen Fragen wird Prof. Dr. Jacob Joussen am Montag, den 30.01.2012 in Münster einen Vortrag halten. Der Vortrag mit dem Thema „Neues zum Beschäftigtendatenschutz“ findet im Rahmen des Praxisforums Arbeitsrecht statt. Er beginnt um 18 Uhr (s.t.) im Hörsaal 3 (J3) der rechtswissenschaftlichen Fakultät Münster.
Zum Veranstaltungshinweis vom Institut für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht. Artikel vollständig lesen
Eine EU-Delegation hat heute in Tokio das so genannte ACTA-Abkommen (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) unterzeichnet.
ACTA ist ein völkerrechtliches Abkommen zum Schutz von Immaterialgüterrechten. Es soll einen Rahmen bilden, um solche Rechte international besser durchsetzen zu können. Das Abkommen selbst schafft kein Recht; die Mitgliedsstaaten müssen die Vorgaben erst innerstaatlich umsetzen.
ACTA wird heftig kritisiert. Die Verhandlungen fanden zum größten Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Erst auf wiederholten Druck wurden die Verhandlungstexte veröffentlicht. Besonders im Zusammenhang mit Aktionen gegen SOPA und PIPA wurde in den letzten Wochen gegen ACTA demonstriert.
Bis das Abkommen endgültig in Kraft tritt, müssen neben dem EU-Parlament jetzt noch die Parlamente der Mitgliedstaaten zustimmen.
Die Meldung auf Netzpolitik.
Expertengruppe kritisch zu ACTA. Artikel vollständig lesen
Der Gedanke wirkt schon im Ausgangspunkt absurd: Man stelle sich einmal vor, ein Mensch könne einen anderen Menschen dazu zwingen, dass dieser ihn „vergisst”. Und doch hat sich in den letzten Monaten eine immer größer werdende Zahl von Politikern hinter diesen Gedanken gestellt – bis hin zur EU-Kommission. Ein Kommentar über das Recht auf Vergessenwerden – und das Recht, sich zu erinnern.
„Vor 17 Jahren nutzten weniger als 1 % der Bevölkerung das Internet. Heute werden große Mengen an personenbezogenen Daten übermittelt und ausgetauscht, über den gesamten Globus – innerhalb von Bruchteilen von Sekunden“.
So begann Viviane Reding, erste EU-Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft, ihre heutige Vorstellung der Datenschutz-Verordnung – dem neuen Entwurf, der das europäische Datenschutzrecht vereinheitlichen und verbessern soll. Denn 17 Jahre ist die Verabschiedung der Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG her, die das europäische Datenschutzrecht bis jetzt regelt.
Ein stolzes Alter für ein Werk, das im Zeitalter von Google, Facebook und Cloud Computing sich eigentlich an die technologischen Gegebenheiten anpassen müsste. Für Europa bedeutet die neue Verordnung: kein Wust von unterschiedlichen Regelungen mehr, kein Europa der unterschiedlichen Datenschutzgesetze, sondern ein einheitliches Recht für alle.
Zwar ist es nur ein Entwurf – der noch im EU-Ministerrat und Parlament verhandelt und abgestimmt werden muss und wahrscheinlich frühestens 2014 in Kraft treten wird. Trotzdem hat der Entwurf, der bereits Ende 2011 an die Öffentlichkeit gelangte, schon für erhebliche Aufregung gesorgt. Nicht nur in der EU. Artikel vollständig lesen