Passend zur ULD-Debatte um die Facebook-Reichweitenanalyse bringt der Beck-Verlag eine neue juristische Zeitschrift auf den Markt: „ZD – Zeitschrift für Datenschutz“. Wir haben die kostenfrei im Internet veröffentlichte erste Ausgabe zum Anlass genommen, sie uns einmal genauer anzuschauen.
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Gegen Internetnutzer wegen Filesharings vorzugehen ist eine aufwendige Angelegenheit. Da liegt es nahe, direkt den Provider in die Pflicht nehmen. Das dachten sich auch vier führende Tonträgerhersteller und verlangten von einem Internetzugangsanbieter, seinen Kunden den Zugang zu einem Filesharing-Portal zu sperren. Dem schob das LG Köln jedoch Ende August einen Riegel vor. Denn ein Internetzugangsanbieter hafte grundsätzlich nicht für Rechtsverletzungen Dritter. Artikel vollständig lesen
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Eigentlich ist das Procedere bei Urheberrechtsverletzungen im Netz relativ einfach: Entdeckt man eine Internetseite, die die eigenen Urheberrechte verletzt, mahnt man den Inhaber ab und verlangt die Löschung der entsprechenden Dateien. Gibt es Streit, steht der Weg zu den Gerichten offen.
Daneben gibt es jedoch auch eine zweite Möglichkeit, gegen die Urheberrechtsverletzung vorzugehen: Man wendet sich direkt an den Host-Provider, bei dem die vermeintlich rechtswidrigen Daten gespeichert sind und fordert von diesem die Löschung. Von einem solchen Fall berichtet aktuell der Hoster Domainfactory*, der von der GVU aufgefordert wurde, Daten eines Kunden zu löschen. Artikel vollständig lesen