+++ Bundesregierung legt Aufhebungsgesetz zum Zugangserschwerungsgesetz vor
+++ EuGH: Rückzahlung von Zuschüssen zur Anschaffung von Digitaldecodern
+++ LG Berlin: Wirksamkeit von Creative Commons Lizenzen
+++ LAG Brandenburg: Arbeitgeber darf E-Mails seiner Arbeitnehmer lesen
+++ Britisches Gericht verurteilt Provider in England zum Web-Filtern
+++ Strafanzeige gegen Deutsche Telekom wegen mutmaßlichen Betruges erstattet
+++ Oslo-Attentat entfacht neue Internet-Sicherheitsdiskussion
+++ Nordrhein-Westfalen gründet Cybercrime-Zentrum
+++ KJM: 4. Bericht zum Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien Artikel vollständig lesen
Das LG Berlin hat als wahrscheinlich erstes deutsches Gericht die Wirksamkeit von Creative Commons Lizenzen festgestellt. In dem erst jetzt bekannt gewordenen Beschluss aus Oktober 2010 verbot das Gericht die Verwendung eines Fotos unter einer CC Lizenz ohne entsprechende Angaben zu Urheber und Lizenz. Artikel vollständig lesen
Nicht jeder hat einen Kommentar zum Wettbewerbsrecht im Regal stehen. Wer dennoch am Wettbewerbsrecht interessiert ist oder Fragen hat, dem sei der frei verfügbare Online-Kommentar von Dr. Hermann-Josef Omsels empfohlen. Der Rechtsanwalt kommentiert auf seiner Webseite Omsels.info das UWG: einfach verständlich und dennoch informativ.
Die einzelnen Kommentierungen erläutern in einfacher Sprache die jeweiligen Tatbestandsmerkmale. An manchen Stellen wird die einschlägige Rechtsprechung zitiert, teilweise führen Links zu den im Text erwähnten Urteilen oder Rechtsvorschriften. Auch die übersichtlich gestaltete Seitennavigation fördert die Nutzbarkeit und Lesbarkeit des Kommentars: Die Texte sind klar strukturiert und eine Seitenleiste erleichtert die Orientierung. Insgesamt werden die Möglichkeiten, die das Internet für einen Online-Kommentar bietet, geschickt und gut eingesetzt.
Omsels beschreibt die Zielrichtung des Kommentars selbst wie folgt:
Der Online – Kommentar zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) möchte dem Laien und dem nicht auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Juristen die vielfältigen Facetten des Rechts des unlauteren Wettbewerbs etwas näher bringen. Aber auch der Fachmann im Wettbewerbsrecht soll auf seine Kosten kommen.
+++ EGMR: Kündigung von Whistleblowerin rechtswidrig
+++ BGH legt EuGH Fragen zur Vergütungspflicht von Druckern und Computern vor
+++ Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes beschlossen
+++ LG Berlin: Hohe Prepaid-Handyrechnung muss nicht bezahlt werden
+++ Elena wird eingestellt
+++ Virtueller Rotlichtbezirk sorgt für Markenrechtsprobleme
+++ Medienaufsicht will stärker gegen Menschenwürdeverstöße vorgehen Artikel vollständig lesen
Als Philipp Lahm seinen Arbeitgeber, den FC Bayern München, in der Süddeutschen Zeitung kritisierte, brachte ihm diese Systemkritik eine Geldstrafe in fünfstelliger Höhe ein. Arbeitsrechtler sehen die Reaktion des FC Bayern München durchaus kritisch und verweisen auf die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit. Und erst jüngst veröffentlichte der EGMR ein Urteil, in der er die Kündigung einer Whistleblowerin für grundrechtswidrig erklärte. Wie viel Meinungsfreiheit duldet ein Arbeitsverhältnis? Artikel vollständig lesen
Lesenswerter Artikel im e-comm-Blog:
Der EGMR hat in zahlreichen Fällen nationale Regelungen oder Entscheidungen wegen ihres abschreckenden Effekts (chilling effect) auf die Ausübung des journalistischen Berufs als unzulässigen Eingriff in die Freiheit der Meinungsäußerung nach Art 10 EMRK beurteilt (…). Zudem hat der EGMR manche von Beschwerdeführern verlangte positive Verpflichtungen zum Schutz insbesondere der Ehre oder der Privatsphäre unter Hinweis auf die abschreckende Wirkung, die solche Maßnahmen auf zulässige Meinungsäußerungen haben könnten, abgelehnt (…).
Zumindest in (zustimmenden) Sondervoten wurde aber von EGMR-Richtern schon Kritik an dieser ablehnenden Haltung gegenüber „chilling effects“ geäußert.
Es ist für mich nicht weiter überraschend, dass beim EGMR eine Tendenz festzustellen ist, auch positive Effekte von chilling effects herauszustellen. Definiert man den Begriff „chilling effect“ primär nach seinem Wortsinn – das heißt, als staatliche Einwirkung auf zwischenmenschliche Kommunikation, die diese verhindert, verlangsamt, weniger effektiv macht oder sonst wie einschränkt – dann müssen zwangsläufig viele staatliche Maßnahmen als chilling effect eingeordnet werden, die unstrittig erwünscht und sinnvoll sind. Zum Beispiel würde wohl kaum jemand die Sinnhaftigkeit eines Gegendarstellungsanspruchs in Frage stellen, obwohl die Existenz dieses Anspruchs (und damit die Gefahr, in einem Medienangebot auch Gegendarstellungen aufnehmen zu müssen) sicherlich Journalisten und Verleger einschüchtert. Artikel vollständig lesen
+++ Länder wollen Netzsperren-Regel aus GlückStV streichen
+++ Streit um Online-Videorekorder: OLG Dresden entscheidet erneut
+++ EU: Konsultationen zum Urheberrecht
+++ Google Plus: Social Network mit rechtlichen Problemen
+++ De-Mail startet wohl erst 2012
+++ EuGH zum Haftungsprivileg nach Art. 14 ECRL
+++ Diskussion um JMStV nimmt wieder Fahrt auf
+++ Google gründet „Internet-Institut”
+++ Leo Kirch gestorben
+++ GB: Murdoch mit dem Rücken zur Wand
+++ Initiative Nachrichtenaufklärung wählt „vernachlässigtes Thema 2011“ Artikel vollständig lesen
Das Oberlandesgericht Dresden hat im Streit um den Online-Videorekorder save.tv entschieden. Schon im Jahr 2006 hatte das OLG Dresden sich mit der Sache befasst und den Online-Dienst zum Aufzeichnen von Fernsehsendungen für rechtswidrig erklärt. Im Jahr 2009 hatte der Bundesgerichtshof den Streit dem OLG erneut vorgelegt: Das Gericht habe nicht ausreichend geklärt, wer die Aufzeichnungen im technischen Sinne überhaupt vornimmt – der Nutzer oder der Diensteanbieter. Artikel vollständig lesen
Der Bundesrat hat vergangene Woche einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes in den Bundestag eingebracht. Hauptaugenmerk der Änderungsvorschläge ist der Datenschutz im Internet, vor allem im Zusammenhang mit sozialen Netzwerken. Wo genau Änderungen geplant sind und welche Auswirkungen diese haben würden, soll hier im Detail dargestellt werden. Artikel vollständig lesen
+++ Enquete: Streit vor Verabschiedung des Zwischenberichts
+++ Wiki-Watch im Zwielicht
+++ Änderungsgesetz zum TMG im Bundestag
+++ ZDF-Staatsvertrag vor dem BVerfG
+++ KiKa-Skandal: 5 Jahre Freiheitsstrafe für Haupttäter
+++ Google Plus: Social Network von Google mit furiosem Start
+++ OLG Hamburg verneint äußerungsrechtliche Haftung von Google für Snippets Artikel vollständig lesen