Henning Krieg hat auf dem Juristischen Blog Kriegs-Recht pointiert dazu Stellung genommen, „warum juristische Blogs keine Chance in Deutschland haben.” Die Aussagen beziehen sich allerdings weniger auf die Chancen von deutschen Jurablogs als auf ihren tatsächlichen Stand.
Auf die Thesen hin haben einige deutsche Jurablogger reagiert. Michael Karger kommentiert im Beck-Blog und gibt Krieg weitgehend Recht. Martin Neldner schließt sich in der Sache ebenfalls weitgehend an, widerspricht aber der These, Blogs hätten keine Chance. Thomas Stadler verweist darauf, dass ja gerade eine wenig entwickelte Blog-Landschaft viele Chancen in sich trägt. Zuletzt hat Henning Krieg zur Diskussion erneut Stellung bezogen und seine eigene Argumentation auf den Kopf gestellt: 5 Gründe, warum juristische Blogs Chancen in Deutschland haben.
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Bisher war es unklar, ob einem Verbraucher, der sein Widerrufsrecht im Fernabsatz ausübt, die Kosten für die Hinsendung der Waren auferlegt werden dürfen. Der Bundesgerichtshof hat im Juli (Urteil vom 7. Juli 2010 Az. VIII ZR 268/07) diese Frage entschieden. Das Urteil liegt nun im Volltext vor. Artikel vollständig lesen
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Das OLG Düsseldorf hat erneut entschieden, dass Rapidshare nicht dafür haftet, wenn Nutzer über die Server des Unternehmens rechtswidrig urheberrechtlich geschützte Dateien verbreiten. Das Gericht stellt dem Sharehoster damit erneut einen Freifahrtschein aus und widerspricht der strengen Rechtsprechung des OLG Hamburg. Artikel vollständig lesen
Eine neue Ausgabe der IRIS plus beschäftigt sich mit der Finanzierung und der Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in ausgewählten Mitgliedstaaten des Europarats. Telemedicus hat sich die Ausgabe näher angeschaut. Artikel vollständig lesen
Datenschutzrecht ist permanent im Wandel. Es wird dauerhaft reformiert, ohne tatsächlich in der Gegenwart anzukommen. Manch einer findet Datenschutz deshalb nicht mehr zeitgemäß, sondern nur noch rückwärtsgewandt und technologiehemmend.
Dass wir Datenschutz und ein entsprechendes Regelungsniveau aber dringend brauchen, ist nirgendwo sichtbarer als in sozialen Netzwerken, wo datenschutzrechtliches Chaos herrscht. Denn die zurück liegenden BDSG Novellen I bis III haben leider nur das gesetzlich normiert, was seit Jahren überfällig war. Soziale Netzwerke wie Facebook, StudiVZ und Co. werden vom Bundesdatenschutzgesetz und auch vom Telemediengesetz nach wie vor nur kryptisch erfasst. Die Gesetze wirken dabei wie schlechte Schablonen, mit denen Recht und Realität nicht in Einklang gebracht werden können. Artikel vollständig lesen
FAZ.NET schreibt über Jurablogs, insbesondere Verfassungsblogs. Zu der häufig gestellten Frage, warum die Blog-Kultur in US-Juristenkreisen so viel stärker ausgeprägt ist, schreibt die Autorin Katja Gelinsky wie folgt:
Gewiss spielt dabei eine Rolle, dass man sich hierzulande nicht mit der gleichen Geschwindigkeit und Unbefangenheit wie in den Vereinigten Staaten neue Kommunikationsinstrumente zunutze macht, schon gar nicht in der Jurisprudenz. Vor allem aber denken, arbeiten und diskutieren deutsche und amerikanische Verfassungsrechtler anders und in anderem gesellschaftlichen Kontext.
Amerikanischen Rechtsprofessoren bleibe mehr Zeit fürs Bloggen, da sie weniger Lehrverpflichtungen hätten und sich weniger um organisatorische Angelegenheiten kümmern müssten, sagen deutsche Staatsrechtler mit Amerika-Erfahrung wie Oliver Lepsius (Bayreuth) und Christoph Möllers (Humboldt-Universität, Berlin). Nun ist Zeitmanagement allerdings auch eine Sache von Prioritäten. Dass deutsche Rechtsprofessoren lieber an wissenschaftlichen Beiträgen feilen, als Blogkommentare zu schreiben, führen Möllers und Lepsius auf grundsätzliche Unterschiede des verfassungsrechtlichen Diskurses diesseits und jenseits des Atlantiks zurück.
Ein weiterer, häufig übersehener Punkt: In den USA ist schlicht die Menge an Personen, aus denen sich Autoren und Leser von Jurablogs rekrutieren, viel größer. Natürlich wird dort die kritische Masse, die für den Betrieb eines professionellen Blogs nötig, viel schneller überschritten.
Bei Google Street View drehen sich die Streitfragen um das Datenschutzrecht und das Allgemeine Persönlichkeitsrecht. Alle Streitfragen? Nein! Die nordrhein-westfälische Stadt Herne hat dem Fall eine straßenrechtliche Komponente hinzugefügt. Laut DerWesten.de will sie von Google für das Befahren ihrer Straßen Sondernutzungsgebühren erheben.
Solche Gebühren werden gem. den §§ 19a; 18 StrWG NRW erhoben, wenn jemand die Straßen anders als in ihrer üblichen Verwendungsweise („Gemeingebrauch”) benutzen möchte. Dass dies bei Google Street View der Fall ist, kann bezweifelt werden: Google macht ja nichts anderes, als mit seinen Autos auf den Straßen herumzufahren.
So sieht das auch die FDP-Fraktion in Herne, die die Initiative auf den Weg gebracht hatte:
Die Chance, dass eine Gebühr von Google gezahlt wird, erscheint zwar zunächst gering (…).
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Der Beschlussantrag der FDP Herne. Artikel vollständig lesen
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In Zeiten von Filesharing, Youtube und Blogs ist fast jeder schon einmal mit einer Abmahnung in Berührung gekommen – sei es persönlich oder im Freundes- und Bekanntenkreis. Die Abmahnung ist längst kein Rechtsinstrument unter Experten mehr, mit dem sich Unternehmen gegenseitig zusetzen. Es steht mittlerweile vielmehr als Synonym für Unsicherheit im deutschen Medienrecht. Besonders für Laien gibt es zahllose rechtliche Fallen und das Prinzip der Abmahnung als außergerichtliche Warnung ist für den einfachen Nutzer kaum noch nachzuvollziehen.
In seinem Dossier „Post vom Anwalt, was tun?” erklärt Dr. Till Kreutzer von irights.info die Hintergründe von Abmahnungen. Wofür kann ich mir eine Abmahnung einfangen? Was tun, wenn eine Abmahnung ins Haus flattert? Wie setzen sich die Kosten zusammen? Und vor allem: Kann ich mich davor schützen?
„Post vom Anwalt, was tun?” bei irights.info. Artikel vollständig lesen