Der Direktor der Landesanstalt für Medien NRW Prof. Dr. Norbert Schneider findet in der taz deutliche Worte zur Regulierung des Internets. In dem Interview plädiet er insbesondere für schärfere Datenschutzbestimmungen und eine intensivere Aufsicht; denn es gelte die Regulierer-Weisheit „Nicht der Förster hält den Wald sauber, sondern die Angst, er könnte kommen”. Eine effektive Regulierung erfordere ein internationales Handeln, auch wenn sich einzelne Staaten nicht an die Normen hielten:
„Wir sind nicht in der Vulkanologie: Gegen isländische Vulkane, die dann und wann die Luftfahrt durcheinanderbringen, kann ich auch relativ wenig ausrichten. Aber wir sind glücklicherweise in einem gesellschaftlichen Vertragssystem, mit Akteuren, die unternehmerisch tätig sind. Es wird über weite Strecken gelingen, hier verbindliche Regeln durch- und umzusetzen. Es wird natürlich auch sozusagen mediale Schurkenstaaten geben. Aber das ist gewissermaßen mitgerechnet in einem System dieser Art. Die Alternative wäre: Untersagen, Verbieten, Auslöschen.”
+++ EuGH entscheidet zu böswilligen Domain-Registrierungen
+++ BGH-Urteil zur WLAN-Haftung veröffentlicht
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+++ Gesetzesentwurf zu Arbeitnehmerdatenschutz veröffentlicht
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+++ BMJ lädt zu Anhörungen über Urheberrechtsnovelle Artikel vollständig lesen
Das deutsche Urheberrecht steht unter dem Verdacht, den Bezug zur Realität verloren zu haben. Diesem Verdacht möchten wir nachgehen und Menschen befragen, die beruflich mit urheberrechtlichen Fragen in Berührung kommen. Wo liegen die Probleme in der Praxis? Behindert das Urheberrecht die Kreativität und tägliche Arbeit? Unsere Fragen beantwortet diesmal die Musikerin Kerstin Otten.
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Ein Kommentar von Simon Möller.
Was war nicht alles geschrieben und spekuliert worden über das BGH-Urteil zur WLAN-Haftung. Das Problem: Niemand kannte das Urteil. Print- wie Onlinemedien, Jurablogs und Foreneinträge – alle stützten sich auf die Pressemitteilung. Dass sich ein Urteil anhand einer Pressemitteilung nicht richtig analysieren lässt, hielt dabei wenige auf. Wie auch: Wer im Konkurrenzkampf um die aktuellste Berichterstattung mithalten will, der muss berichten, sobald die Nachricht da ist. Und das ist eben das Urteil – nicht die Urteilsbegründung. Artikel vollständig lesen
Am Mittwoch ist der Volltext des BGH-Urteils zur WLAN-Haftung bekannt geworden. Anders als noch die Pressemitteilung erwarten ließ, enthält das Urteil kein obiter dictum zu § 97a Abs. 2 UrhG. Auch sonst umgeht der BGH viele Punkte, die nicht nur für die Rechtswissenschaft und -Praxis interessant gewesen wären, sondern durchaus auch ergebnisrelevant. Artikel vollständig lesen
Der Bundesgerichtshof hat seine Entscheidung „marions-kochbuch.de” im Volltext veröffentlicht. Danach haften die Betreiber der Webseite chefkoch.de für Fotos, die Nutzer bei der Plattform veröffentlichen, ohne dafür die erforderlichen Rechte zu haben. Dabei geht der BGH davon aus, dass sich die Betreiber von chefkoch.de die Nutzerinhalte zu eigen gemacht haben und skizziert die Grenzen zwischen eigenen und nutzergenerierten Inhalten im Internet. Artikel vollständig lesen
Marko Schlichtig von „Markos Medien-Podcast” hat mit dem SWR-Justitiar Hermann Eicher über die geplante Reform der Rundfunkfinanzierung gesprochen. Eicher ist Leiter der Rechtsabteilung des Südwestrundfunks. Er arbeitet also bei jener Rundfunkanstalt, die innerhalb der ARD in Gebührenfragen federführend ist.
Im Podcast geht Eicher zunächst auf die von Professor Kirchhof empfohlene Haushaltsabgabe ein. Dabei erläutert der SWR-Jurist auch die mögliche Höhe dieser neuen Abgabe und erklärt, wie die Zukunft der GEZ aussehen könnte. Schließlich nimmt er auch noch Stellung zu den jüngsten Äußerungen von Kulturstaatsminister Bernd Neumann, wonach die „Gebührenverteilung” zukünftig mehr an der Quote ausgerichtet werden sollte.
Zum Interview mit Dr. Hermann Eicher bei Markos Medien-Podcast.
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