+++ Einigung beim SWIFT-Abkommen in Sicht
+++ BVerwG zu Äußerungen von Industrie- und Handelskammern
+++ OVG Niedersachsen zu Konten für Abo-Fallen
+++ 14 Thesen zur Netzpolitik von de Maizière
+++ Justizminister-Konferenz: Street-View und Urheberrecht
+++ Neue Ergebnisse des Drei-Stufen-Tests bei ZDF, ARD und WDR
+++ ICANN nimmt Antrag für xxx-Domain an
+++ Leistungsschutzrecht für Verlage weiter kontrovers Artikel vollständig lesen
Die Hamburger Justizministerkonferenz hat in dieser Woche mehrere Beschlüsse zu wichtigen medienrechtlichen Themen gefasst. Neben Google Street View und der Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung sprach man zum ersten Mal seit Jahren auch über das Urheberrecht. Zu der Reformbedürftigkeit dieses Rechtsgebiets hatte der Hamburger Justizsenator Dr. Till Steffen (GAL) bereits im März mit einem Diskussionspapier ausführlich Stellung bezogen, wobei er ein nutzerfreundlicheres Urheberrecht forderte.
So bestand auch auf der Konferenz Einigkeit hinsichtlich des Reformbedarfs im Urheberrecht und der Erforderlichkeit einer Neuregelung in einem „Dritten Korb“ . Dabei ginge es darum, einen Ausgleich zwischen dem Schutz des kreativen Werkes und dem Interesse der Allgemeinheit am Zugang herzustellen. Hierbei wurde die „Akzeptanz einer digitalen Agenda durch die Bürgerinnen und Bürger” hervorgehoben. Weiterhin betonten die Justizminister die Rolle der Länder bei der Schaffung von rechtlichen Rahmenbedingungen für die Kultur-, Wissens- und Kreativitätsbranche. Die Interessen der Länder seien hierbei besonders berührt.
Justizministerkonferenz – Beschluss zur Reform des Urheberrechts
Die Hamburger Vorschläge zum Urheberrecht im Detail
n-tv.de – Dr. Till Steffen im Interview
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Gestern ist die zweitägige Frühjahrskonferenz der Justizminister der Länder in Hamburg zu Ende gegangen. Zur Debatte stand unter anderem einer gemeinsame datenschutzrechtliche Positionierung der Ressortchefs gegenüber Googles neuem Dienst „Street View“, dessen Start in Deutschland gegen Jahresende erwartet wird. Im Ergebnis forderten alle 16 Justizminister einhellig schärfere datenschutzrechtliche Regelungen und konkrete Auflagen für Angebote wie „Street View“. Artikel vollständig lesen
Die zuständige Staatskanzlei Rheinland-Pfalz hat nun auch die Gesetzesbegründung zum 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag veröffentlicht. In dem 24seitigen Dokument werden die verabschiedeten Gesetzesänderungen in einer für das Rundfunkrecht relativ ausführlichen Art und Weise dargestellt.
Begründung zum 14. Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (PDF).
Das Thema ist nicht neu: Können Banken eine Kontoeröffnung verweigern, bzw. ein Konto kündigen, wenn das Konto zum Betreiben von Abofallen genutzt werden soll? Nachdem im letzten Jahr bereits einige Zivilgerichte dies bejaht haben, setzte sich nun auch ein Verwaltungsgericht mit dem Problem auseinander. In dem Fall, den das Oberverwaltungsgericht Lüneburg zu beurteilen hatte (Beschluss vom 15. Juni 2010 – 10 ME 77/10), lehnte die Sparkasse Osnabrück die Eröffnung eines Kontos für einen Rechtsanwalt ab, weil er das Inkasso für Abofallen-Betreiber übernehme.
Wer hätte das gedacht? Da hält der Bundesinnenminister eine Grundsatzrede zur Netzpolitik und erntet im Anschluss mehr Lob als Kritik. Heute hat Innenminister Thomas de Maizière 14 Thesen zur Zukunft der Netzpolitik vorgestellt und damit für einige Überraschungen gesorgt.
So warnt der Minister vor gesetzgeberischen Schnellschüssen, macht Vorschläge zur Verbesserung des Datenschutzes im Netz und spricht sich für eine neue Verteilung der Risiken bei der Haftung von Anbietern im Netz aus. Viele Thesen sind nicht sehr konkret und machen eine Zustimmung leicht. Dennoch scheint sich im Innenministerium ein kleiner Wandel zu vollziehen: Beim Verständnis der Rolle des Gesetzgebers, bei der schon fast traditionellen restriktiven politischen Linie und vor allem bei der Kommunikation. Nun müssen den Worten jedoch auch Taten folgen.
Der Mitschnitt der Rede bei Carta.info.
14 Thesen zu den Grundlagen einer gemeinsamen Netzpolitik der Zukunft.
Abstimmen über die Thesen beim Dialog-Portal des Innenministeriums. Artikel vollständig lesen
+++ OLG Frankfurt: Kein Anspruch auf unverzügliche Löschung von IP-Adressen
+++ VG Münster: Gewinnspiel um ein Einfamilienhaus im Internet unzulässig
+++ Leutheusser-Schnarrenberger: „Berliner Rede zum Urheberrecht“
+++ EU-Parlament: „Löschen vor Sperren”
+++ Details zum geplanten Leistungsschutzrecht veröffentlicht
+++ „Newspass“: Bezahlinhalte bald auch bei Google?
+++ Rheinland-Pfalz will Verbandsklagerecht gegen Google „Street View“ Artikel vollständig lesen
Der Mensch ist und bleibt eines der beliebtesten Motive in der Fotografie. Ob in der Werbung oder in der Kunst: Fotos von Personen sind ideal, um Botschaften zu übermitteln. Juristisch lauern hier jedoch Fallstricke. Denn nach § 22 Kunsturhebergesetz (KUG) dürfen Bilder nur mit Einwilligung der darauf abgebildeten Personen verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Um diese Einwilligung als Grundlage für das Verhältnis zwischen Fotograf und Model soll es sich in diesem Artikel drehen.
Sie ist sowohl dann erforderlich wenn es sich um die Verbreitung von Personen- als auch Markenabbildungen handelt. Die Einwilligung einer Person zur Verbreitung des Bildes wird üblicherweise „Model-Release”, die des Markenrechtsinhabers „Property-Release” genannt. Artikel vollständig lesen
Am vergangenen Montag hat die Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ihre „Berliner Rede zum Urheberrecht” gehalten. Im Nachgang dazu wurde viel kommentiert und bewertet. Die Einschätzungen von Stefan Engeln mit dem Titel „Keine Netzsperren” ist nicht genug sind dabei besonders zu empfehlen:
„Eines indessen hat die Rede der Justizministerin auch deutlich gemacht und insofern enthielt sie vielleicht doch eine Neuigkeit: Die netzpolitische Lichtgestalt (der FDP), für die mancher sie halten mochte, ist Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nicht. Denn die Agenda, die verkündet wurde, ist weder freiheitlich-liberal noch gar netzpolitisch inspiriert oder durchdacht.”
“Keine Netzsperren” ist nicht genug. Artikel vollständig lesen
Die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz hat den vollständigen Wortlaut des 14. RÄStV veröffentlicht wie er am vergangenen Donnerstag durch die Ministerpräsidenten unterzeichnet worden ist.
Zentraler Bestandteil des 14. RÄStV ist die Novelle des Jugendmedienschutzstaatsvertrags (JMStV). Als nächsten Schritt müssen nun noch alle 16 Länderparlamente dieser Novelle zustimmen, damit das Gesetz planmäßig am 1. Januar 2011 in Kraft treten kann.
Vierzehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Stand: 10.06.2010, PDF).
Update (12:15 Uhr):
Die FSM hat eine JMStV-Synopse veröffentlicht.
Update (24. Juni 2010, 12:25 Uhr):
JMStV: Gesetzesbegründung zum 14. RÄStV veröffentlicht.
Update (26. Oktober 2010):
Lesefassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags 2011 bei Telemedicus veröffentlicht.
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