Das Internet funktioniert grenzüberschreitend. Was ein Segen für die Meinungs- und Informationsfreiheit sein kann, stellt so manches juristische Konzept vor große Probleme. Die geographische Ortung von Nutzern, das sog. „Geolocation”, ist ein Strohhalm, an den sich die Rechtswissenschaft in diesen Fällen klammern kann. Doch die Technik ist juristisch wie technisch umstritten.
Das OVG Nordrhein-Westfalen in Münster hat nun Anfang Dezember entschieden, dass eine Behörde den Einsatz von „Geolocation” anordnen kann, um die Verbreitung von illegalem Glücksspiel in Nordrhein-Westfalen zu verhindern. Artikel vollständig lesen
Mitte November hat der BGH im Streit zwischen „Fokus”-Chef Helmut Markwort und der Saarbrücker Zeitung über die Haftung für Interviews entschieden. Die Entscheidung des BGH ist nun im Volltext verfügbar.
Kernproblem war die sog. „Verbreiterhaftung”, wonach Verlage und Redakteure auch für die bloße Verbreitung fremder Äußerungen haften können. Während das OLG Hamburg in der Vorinstanz noch Markwort Recht gab, stellte der BGH nun klar, dass der Presse keine überzogenen Prüfungspflichten für den Wahrheitsgehalt fremder Aussagen auferlegt werden dürfen:
„Auch der Abdruck eines Interviews kann ein besonderes Informationsinteresse der Mediennutzer erfüllen. Dabei ist die Presse zwar grundsätzlich […] gehalten, Nachrichten und Behauptungen vor ihrer Weitergabe auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen […]. Daraus folgt indes nicht, dass der Presse solche Sorgfaltspflichten uneingeschränkt abverlangt werden dürfen. Vielmehr sind die Fachgerichte gehalten, auch bei der Bemessung der Sorgfaltspflichten, die der Presse bei Verbreitung einer fremden Äußerung abzuverlangen sind, die Wahrheitspflicht nicht zu überspannen, um den von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten freien Kommunikationsprozess nicht einzuschnüren.”
Das Urteil des BGH (Az. VI ZR 226/08) im Volltext.
Einführung in die Verbreiterhaftung: Haftungsfalle Interview. Artikel vollständig lesen
+++ Verhandlung über Vorratsdatenspeicherung vor dem BVerfG
+++ EGMR stärkt Informantenschutz
+++ BGH zu Namensnennung in Online-Archiven
+++ Keine französischen Bücher mehr für Google Books
+++ USA: Facebook verklagt
+++ vzbv mahnt Deutsche Postbank AG ab
+++ ZAK verhängt weitere Bußgelder
+++ EU und Mitgliedsstaaten unterzeichen WIPO-Verträge Artikel vollständig lesen
In der aktuellen Ausgabe der K&R befassen sich Timo Ehmann und Emese Szilagyi mit dem geplanten Leistungsschutzrecht für Verlage. Auf Basis eines Gutachtens für den Bayerischen Journalisten-Verband beschäftigen sich die beiden Autoren mit den bisherigen Schutzmöglichkeiten für Verlage und suchen nach Regelungslücken, die ein Leistungsschutzrecht rechtfertigen könnten. Nüchtern und unaufgeregt zerlegen die Autoren die Forderungen, die zugrundeliegenden Interessenskonflikte und die aktuelle Rechtslage, um sowohl Vor- als auch Nachteile des besonderen Schutzes verlegerischer Leistung aufzuzeigen. Artikel vollständig lesen
Über das Für und Wider deutschsprachiger LL.M.-Studiengänge kann man sich vortrefflich streiten. Das Hauptargument vieler Kritiker, dass solche Studiengänge keinerlei Fremdsprachenkompetenz oder Auslandserfahrung vermitteln würden, ist dabei grundsätzlich richtig. Dieses Argument ist aber auch zu eindimensional, weil deutschsprachige LL.M.-Studiengänge eine ganz eigene Stoßrichtung haben und nicht mit den Programmen ausländischer Universitäten konkurrieren können oder wollen. Auch im Bereich des Informationsrechts existieren in Deutschland verschiedene Studienangebote, zum Beispiel in Hannover, Düsseldorf oder Oldenburg.
An dieser Stelle möchte ich meine persönlichen Erfahrungen mit dem Oldenburger LL.M.-Studiengang Informationsrecht schildern. Artikel vollständig lesen
Das Internet vergisst nie. Jede noch so alte Berichterstattung über die eigene Person ist mit Hilfe von Online-Archiven in wenigen Klicks wieder aktuell. Mit diesem Problem hatte sich nun der Bundesgerichtshof zu beschäftigen (Az. VI ZR 227/08 und VI ZR 228/08), als er über die Klagen zweier Straftäter zu entscheiden hatte, die eine Nennung ihrer Namen in Online-Archiven verbieten lassen wollten. Artikel vollständig lesen
Von Holger Greve und Florian Schärdel
Bereits seit mehr als einem Jahr ist – angeführt von Frankreich – die Diskussion um Internetzugangssperren als Sanktion für Urheberrechtsverstöße in vollem Gange. Nachdem in Frankreich das Gesetzesvorhabens HADOPI durch den französischen Verfassungsrat (Conseil Constitutionnel) kurzzeitig gestoppt worden war, wurde eine geänderte Fassung letztlich doch verabschiedet und vom Verfassungsrat als verfassungsgemäß gebilligt.
Mittlerweile sind insbesondere in Neuseeland, Großbritannien und Spanien die Diskussionen um eigene Regelungen bereits weit fortgeschritten. In Deutschland stießen entsprechende Äußerungen von Kulturstaatsminister Bernd Neumann auf Kritik. Nicht zuletzt wurden erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken insbesondere wegen unverhältnismäßiger Eingriffe u.a. in die Kommunikationsgrundrechte des Art. 5 GG und die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG laut. Artikel vollständig lesen
+++ BGH zum Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
+++ BGH verhandelt zu Google Thumbnails
+++ OVG: Unternehmen müssen Kosten für Vorratsdatenspeicherung tragen
+++ Neues Polizeigesetz in Hessen: Kfz-Scanning und VoIP-Überwachung
+++ Vierter nationaler IT-Gipfel: Green IT und Three strikes
+++ Peter Frey wird neuer Chefredakteur beim ZDF
+++ BNetzA macht Vorgaben zum Anschluss an Multifunktionsgehäuse Artikel vollständig lesen
Ansgar Koreng hat in der Zeitschrift Computer und Recht (CR 2009, 758 ff.) einen Aufsatz unter dem Titel „Meinungsmarkt und Netzneutralität – Kommunikationsgrundrechtliche Aspekte des diskriminierungsfreien Netzzugangs” veröffentlicht. Lesenswert ist der Aufsatz schon deswegen, weil er die Debatte um die moderne Medienordnung an einigen der brennendsten, aber auch immer noch ungelösten Stellen weiterbringt. Zum Beispiel spricht Koreng sich (mit Belegen in den Fußnoten) dafür aus, die Kommunikationsgrundrechte in Bezug auf das Internet einheitlich auszulegen – eine aus meiner Sicht längst überfällige Weiterentwicklung der Auslegung von Art. 5 GG.
Darum soll es aber hier nicht gehen. Im Kern behandelt der Aufsatz die Frage, ob und in welchem Umfang Netzneutralität verfassungsrechtlich geschützt sein muss. Artikel vollständig lesen
Der Bundesgerichtshof hat gestern ein Urteil verkündet, in dem er eBay-Händlern Richtlinien für ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgab. Vordergründig ging es dabei um das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen und die diesbezüglichen Belehrungspflichten des Unternehmers gegenüber einem Verbraucher. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen um gegen einzelne Klauseln aus den AGB eines eBay-Händlers vorzugehen. Der BGH hatte drei Klauseln auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Artikel vollständig lesen