+++ Köhler will Netzsperren-Gesetz vorerst nicht ausfertigen
+++ ZDF: Brender-Vertrag nicht verlängert
+++ Telekom-Paket verabschiedet
+++ BGH bestätigt Urteil gegen Jürgen Emig
+++ BGH: „Esra”-Autor muss keinen Schadensersatz zahlen
+++ Rechtliche Konsequenzen wegen Berichterstattung über Filesharing-Abmahnungen
+++ Kooperation zwischen Energieversorgern und TK-Betreibern geplant
+++ E-Netzbetreiber erheben Klage wegen „Digitaler Dividende”
Als gestern Abend die Vertreter des ZDF-Verwaltungsrates vor die Presse getreten sind, um ihr Ergebnis in der Personalie Brender bekannt zu geben, waren Robin Meyer-Lucht und David Pachali von Carta.info live dabei. Sie haben die Erklärungen der Ministerpräsidenten Beck und Koch sowie die des ZDF-Intendanten Markus Schächter als Video festgehalten.
Ein sehenswertes Stück Rundfunkgeschichte.
Die Presseerklärungen zur Brender-Entscheidung im Bewegtbild bei Carta.info
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Und der Gewinner des Friedensnobelpreis 2010 ist … das Internet! Warum, dachten sich ein paar Internetliebhaber, sollte nicht nach Barack Obama auch das Internet den angesehensten Preis der Welt erhalten? Die italienische Ausgabe der Wired startete eine Kampagne mit dem Ziel, das Internet für den Nobelpreis vorzuschlagen. Die Begründung: „The internet has clearly been a boon for news junkies, LOLcats and the makers of goofball videos. But it’s also proven to be a powerful international force for peace”. Weitere Gründe für ihr Vorhaben erklären die Initiatoren mit einem Video, das es nach dem Klick zu sehen gibt. Artikel vollständig lesen
Der Verwaltungsrat des ZDF hat auf seiner heutigen Sitzung der Vertragsverlängerung mit dem Chefredakteur Nikolaus Brender keine Zustimmung erteilt. Der Vorschlag des Intendanten, Brender weiterzubeschäftigen, erhielt lediglich sieben Stimmen. Das sind zwei weniger als für eine Annahme notwendig gewesen wären. Damit konnte sich eine vom hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch angeführte Gruppe im Verwaltungsrat durchsetzen, die schon zuvor angekündigt hatte, sich gegen den 60jährigen Journalisten stellen zu wollen. Artikel vollständig lesen
Ob Youtube oder kino.to: Fast jeder nutzt bisweilen Streaming-Webseiten im Internet. Rund um diese Portale tun sich eine Menge rechtlicher Fragen auf. Ist schon das Anschauen von illegal ins Netz gestellten Streams verboten? Darf ich Streams ohne Weiteres speichern? Mit diesen und einigen weiteren Fragen beschäftigt sich irights.info in einer neuen Artikelserie.
„Video-Nutzung bei YouTube, kino.to und Co.” bei irights.info.
Der Roman „Esra” verletzt zwar Persönlichkeitsrechte, der BGH hat nun aber entschieden, dass weder der Autor noch der Verlag Schadensersatz zahlen müssen (Urteil vom 24. November 2009 – VI ZR 219/08). Die Klägerin hatte sich in einer Romanfigur und in intimen Schilderungen wiedererkannt; in einem anderen Verfahren konnte sie deswegen ein Verbreitungsverbot erwirken. In dem folgenden Prozess um eine Entschädigung für diese Persönlichkeitsrechtsverletzung nimmt der BGH aber erneut eine Abwägung mit der Kunstfreiheit vor. Weil diesem Grundrecht eine besondere Bedeutung zukomme, dürfe eine Schadensersatzpflicht nicht ohne Weiteres angenommen werden – in der Pressemitteilung heißt es:
„Obwohl die Veröffentlichung die Klägerin in ihren Persönlichkeitsrechten schwerwiegend betraf, bestand im Streitfall kein Anspruch der Klägerin auf Zuerkennung einer Geldentschädigung. Dabei waren im Rahmen der gebotenen Gesamtabwägung insbesondere die äußerst schwierige Bestimmung der Grenzen der Kunstfreiheit und die Tatsache zu berücksichtigen, dass das von der Klägerin erwirkte Verbot des Romans bereits erheblich in die Kunstfreiheit eingreift.”
Die Abmahnung als Geschäftsmodell hat sich etabliert. Erlaubt ist sie dennoch nicht: Dient eine Abmahnung vor allem dem Zweck, einen Kostenerstattungsanspruch des Anwalts entstehen zu lassen (der die Gewinne womöglich noch an seinen Mandanten weiterleitet), dann ist das rechtsmissbräuchlich. Wer eine solche Abmahnung verschickt, hat gem. § 8 Abs. 4 UWG keinen Anspruch auf Bezahlung und hat sich vielleicht auch strafbar gemacht.
Schwierig ist in solchen Fällen für die Abgemahnten nur jeweils, eine solche rechtsmissbräuchliche Zielsetzung des Gegners nachzuweisen. Die Rechtsprechung hat daher in einer Vielzahl von Fällen eine Rechtsmissbräuchlichkeit schon anhand von Indizien bejaht, z.B. einer hohen Anzahl von Abmahnungen oder (zu) offensichtlichen Verwendung von Textbausteinen. Hier knüpft ein lesenswerter Aufsatz von Christian Solmecke und Dr. Laura Dierking an, der in der aktuellen MMR (727 ff.) erschienen ist. Der Aufsatz fasst die Rechtsprechung zu rechtsmissbräuchlichen (wettbewerbsrechtlichen) Abmahnungen zusammen und schafft den Überblick.
(Hinweis: Ich habe mit Laura Dierking auch schon mal einen Aufsatz veröffentlicht und bin freier Mitarbeiter bei der MMR.) Artikel vollständig lesen
Nach längerer Funkstille gibt es nun einen neuen J!Cast. Das Thema lautet dieses Mal: „Die CELAS als Verwertungsgesellschaft”. Christoph Golla versucht im Interview mit Christine Altmark eine Annäherung an das komplexe und abkürzungsreiche System der Verwertungsgesellschaften. Dabei geht es vor allem um den aktuellen Wandel im Bereich der Verwertungsgesellschaften – was genau verändert sich und mit welchen Konsequenzen ist zu rechnen?
Jedes Rundfunkprogramm hat auch eine politische Dimension. Welche Themen werden behandelt und wie werden sie dargestellt? Was ist relevant und welche Schwerpunkte werden gesetzt? Die Verantwortung für diese Entscheidungen trägt in der Regel der Chefredakteur.
Beim ZDF tobt derzeit ein heftiger Streit um gerade diesen verantwortungsvollen Posten. Hessens Ministerpräsident Roland Koch hat angekündigt, sich im Verwaltungsrat des ZDF gegen die Vertragsverlängerung mit dem amtierenden Chefredakteur Nikolaus Brender auszusprechen. Begründung: Zuschauerverluste beim ZDF. Die Entscheidung betrifft nicht nur einen einfachen Arbeitsvertrag, sie hat eine viel größere Dimension: Es geht um nichts weniger, als die Unabhängigkeit des deutschen Rundfunks. Artikel vollständig lesen
Was genau ist Creative Commons? Was macht die Lizenz aus und wie funktioniert sie? Antworten auf diese Fragen hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages zusammengestellt:
„Beim Nutzer haben die Lizenzen einen hohen Wiedererkennungswert, da sie durch dem Werk angefügte „Icons“ auf sich aufmerksam machen. Auf diese Weise ist unmittelbar Rechtssicherheit darüber gegeben, in wieweit die Inhalte aus dem Netz verwendet werden dürfen, womit die bislang vor jeder Verwendung notwendige Klärung dieser Frage mit dem jeweiligen Rechteinhaber entfällt. Damit kann der Anreiz, ein urheberrechtlich geschütztes Werk legal zu verwenden oder weiter zu verbreiten deutlich gesteigert werden.”
Aktueller Begriff „Creative Commons” vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages (PDF). Artikel vollständig lesen