Falsche Medienberichte: Kein Kartellverfahren gegen DTAG, Vodafone und EWE TEL
Im Juni hatte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, noch vor der Kartellbildungen beim VDSL-Ausbau gewarnt. Heute meldet die Zeitung DIE WELT, dass das Bundeskartellamt (BKartA) ein Kartellverfahren gegen die Deutsche Telekom (DTAG) und mehrere andere TK-Anbieter eingeleitet habe. Dabei sollen der Zeitung zufolge die Kooperationvereinbarungen zum VDSL-Netzausabau wegen des Verdachts auf Wettbewerbsbehinderung Verfahrensgegenstand sein.
Der Pressesprecher des Bundeskartellamts, Kay Weidner, konnte diese Informationen gegenüber Telemedicus so nicht bestätigen. Nach Aussage des BKartA ist durch die Behörde kein Kartellverfahren eingeleitet worden. Es finde auf Wunsch der DTAG lediglich eine freiwillige Prüfung statt, die keinerlei Rechtsfolge nach sich ziehen kann. Artikel vollständig lesen
EU-Kommissarin genehmigt Finanzspritzen für französischen Rundfunk
Die Europäische Kommission hat die staatlichen Beihilfen an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Frankreich (France Télévisions) sowie dessen neues Finanzierungssystem untersucht. Dabei hat sie zunächst die Zahlung von staatlichen Zuschüssen in Höhe von 450 Mio. Euro aus dem laufenden Jahr genehmigt. Im Juni hatte die Kommission bereits eine erste Kapitalspritze in Höhe von 150 Mio. Euro trotz Kritik durch den französischen Privatrundfunk abgenickt. Nach Angaben der EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes steht auch die neuerliche Subvention im Einklang mit den EG-Beihilfevorschriften und der EU-Rundfunkmitteilung. Artikel vollständig lesen
Unsere politischen Parteien kennen offenbar ihre selbstgemachten Gesetze nicht – jedenfalls nicht die Datenschutzbestimmungen. Anders lässt sich nicht erklären, wieso die meisten Internetangebote der Parteien gegen geltendes Datenschutzrecht verstoßen: Es werden Daten gesammelt, die nicht gesammelt werden dürfen, Datenschutzerklärungen fehlen und auch die Transparenz über Datenregistrierungen lässt zu wünschen übrig. Dies hat die Bewertungsgesellschaft Xamit durch Untersuchung der „Datenschutzpraxis deutscher Parteien und parteinaher Organisationen” herausgefunden. Die Wochenzeitung DIE ZEIT hat das Thema in einem Artikel aufgegriffen:
„Beim Thema Nutzerdaten auf den Internetseiten selbst sieht es auch nicht besser aus. Fast alle Parteien beobachten ihre Internetbesucher. Hier kritisiert die Studie wiederum die CSU. Sie werte auf allen untersuchten Internetseiten ihre Besucher mit Hilfe von Google Analytics aus. Aber auch die Interessenten der Landesparteien und parteinahen Organisationen von CDU und SPD müssen mit einer Beobachtung durch Google rechnen.
In einer Stellungnahme kritisiert das ULD den Google Dienst, weil die Daten ohne Wissen des Nutzers in die USA übertragen würden, keine Möglichkeit bestünde, die Verkehrsdaten zu löschen und Google zumindest technisch in der Lage sei, den Nutzer über andere Internetseiten zu verfolgen und dann ein Nutzerprofil zu erstellen. Kritiker fürchten, dieses Nutzerprofil könne sich sogar auf die Kreditwürdigkeit des Nutzers auswirken.”
Wie sollen diese Parteien nur für gute Datenschutzgesetze und ihre Umsetzung sorgen?
Der Bundesgerichtshof hat Mitte August den Fall „Gedichttitelliste” zum Abschluss gebracht. In der dritten Entscheidung zu dem Streit um eine Gedichtedatenbank setzte der BGH nun die Antworten des Europäischen Gerichtshof um, die dieser auf einen Vorlagebeschluss hin gegeben hatte. Danach kann ein Eingriff in das Leistungsschutzrecht eines Datenbankherstellers auch dann vorliegen, wenn gar keine „physische Kopie” von Daten stattgefunden hat. Aus dem Urteil des BGH:
Indem die Beklagte diese Gedichte der Datenbank der Klägerin entnommen […] hat, hat sie einen nach Art und Umfang wesentlichen Teil dieser Datenbank vervielfältigt und vertrieben und damit in das der Klägerin zustehende ausschließliche Recht nach § 87b Abs. 1 UrhG eingegriffen.
Dem steht der Umstand nicht entgegen, dass die Beklagte die Gedichttexte selbst nicht der Datenbank der Klägerin, sondern eigenem digitalem Material entnommen hat. Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts hat sich die Beklagte bei der Auswahl der Gedichte weitgehend an der Gedichttitelliste der Klägerin orientiert, auch wenn sie die von der Klägerin getroffene Auswahl kritisch überprüft und einige der dort aufgeführten Gedichte weggelassen sowie einige wenige hinzugefügt hat. Wie der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften auf die Vorlagefrage des Senats entschieden hat, kann auch eine solche Übernahme von Elementen aus einer geschützten Datenbank eine Entnahme i.S. des Art. 7 der Datenbankrichtlinie und damit eine Vervielfältigung i.S. des § 87b Abs. 1 UrhG darstellen. Unerheblich ist dabei, ob die Übertragung durch ein (physisches) Kopieren oder auf andere Weise erfolgt […].
Die Entscheidung „Gedichttitelliste III” des BGH vom 13.08.2009, Az. I ZR 130/04.
Alle Entscheidungen zum Fall „Gedichttitelliste”. Artikel vollständig lesen
Heute in einer Woche beginnt in Oldenburg die 10. Herbstakademie der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik (DSRI). Bei den Herbstakademien handelt es sich um Weiterbildungsveranstaltungen, die einen Überblick über gegenwärtige Entwicklungen im IT-Recht bieten, wobei auch die Möglichkeit zu einem Diskurs offensteht. Die DSRI lädt dazu alljährlich junge Anwälte und Wissenschaftler ein, aktuelle Rechtprobleme in kurzen Fällen darzustellen und gleichzeitig Lösungen vorzuschlagen.
In diesem Jahr findet die Veranstaltung unter dem Titel „Inside the Cloud – Neue Herausforderungen für das Informationsrecht” statt. Es geht also dem Titel nach um die Rechtsprobleme beim Cloud Computing. Allerdings eröffnet sich bei einem genaueren Blick in das dicht gedrängte Tagungsprogamm ein weitaus größeres Themenspektrum. Artikel vollständig lesen
Professor Dieter Dörr zur Causa Brender und der Staatsferne des Rundfunks
Die Fachzeitschrift Kommunikation & Recht hat einen Aufsatz von Professor Dr. Dieter Dörr (Mainzer Medieninstitut) vorab freizugänglich im Internet veröffentlicht. Darin setzt sich Dörr mit den aktuellen Problemen der Mitwirkung des Verwaltungsrats bei der Bestellung des ZDF-Chefredakteurs Nikolaus Brender auseinander. Im Zuge dessen nimmt er auch explizit zu der Frage Stellung, inwieweit sich die Besetzung der Gremien des ZDF durch Parteien sowie politische und staatliche Würdenträger mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Staatsferne des Rundfunks verträgt.
„Das eigentliche Problem bei den Diskussionen um die erneute Berufung von Nikolaus Brender zum Chefredakteur des ZDF liegt also in der Zusammensetzung des Verwaltungsrates. Dies hat seine entscheidende Ursache wiederum in der Zusammensetzung des Fernsehrates, die selbst bei Anlegung großzügiger Maßstäbe mit dem Grundsatz der Staatsferne nicht vereinbar ist.”
Zum Aufsatz von Professor Dörr in der K&R. Artikel vollständig lesen
Wann stellen die knappen Werbeaussagen bei Google AdWords eine irreführende Werbeaussage dar? Zu dieser Frage liegt nun ein interessantes Berufungsurteil des OLG Hamm vor. Das Gericht hatte einen Fall zu entscheiden, in dem ein Händler für Druckerzubehör in Online-Anzeigen mit einem 24-Stunden-Lieferservice warb; erst auf seiner eigenen Seite wurden die Interessenten darüber aufklärt, dass eine so schnelle Lieferung nur möglich ist, wenn die Bestellungen vor 16.45 Uhr eingehen.
Gegen diese Praxis wollte ein Konkurrent eine einstweilige Verfügung erwirken, die jedoch von der Vorinstanz abgelehnt worden war. Auch in Hamm hatte er keinen Erfolg: Die Richter streiten zwar nicht ab, dass ein Teil der Verbraucher aufgrund der bloßen Anzeige durchaus der Fehlvorstellung unterliegen können, der Service gelte für jeden Auftrag. Allerdings liege aufgrund der umgehenden nachträglichen Aufklärung auf der Webseite des Händlers keine Irreführung vor. Artikel vollständig lesen
Ende März hat der Bundesgerichtshof über die Frage entschieden, ob urheberrechtliche Sublizenzen auch dann bestehen bleiben, wenn die „Original-Lizenz” wegen eines Rückrufs des Urhebers entfällt. Das Problem war bislang heiß umstritten, denn ein „gutgläubiger Erwerb”, wie man ihn im Sachenrecht kennt, existiert im Urheberrecht nicht.
Dennoch entschied der BGH, dass im Falle eines Widerrufs durch den Urheber eventuelle Sublizenzen bestehen bleiben und veröffentlichte gestern seine Begründung dazu. Artikel vollständig lesen