Ja, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung kann eingeschränkt werden – aber nur auf Grundlage hinreichend bestimmter Gesetze. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am 11. August klar gestellt (Az. 2 BvR 941/08). Es hat damit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Verkehrskontrolle durch Video-Aufzeichnungen stattgegeben. Eine Ordnungsbehörde in Mecklenburg-Vorpommern hatte solche Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt, die jedoch nur auf einem Erlass des Wirtschaftsministeriums basierten. Solche internen Verwaltungsvorschriften reichen laut Beschluss nicht aus, um derartige Grundrechtseinschränkungen zu rechtfertigen. Artikel vollständig lesen
Das Weblog CARTA hat ein neues Interview mit der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries veröffentlicht. Darin äußert sich die SPD-Poltikerin zu aktuellen Fragen des Urheberrechts in Zusammenhang mit dem Internet. Neben Three Strikes und Kulturflatrate ist dabei auch das zur Zeit viel diskutierte Leistungsschutzrecht für Verlage ein Thema.
„Ich verstehe daher die Sorgen der Verleger. Wir müssen aber – und darauf habe ich bereits hingewiesen – bei der Entscheidung über die Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presse- und Schulbuchverlage das gesamte Umfeld in den Blick nehmen. Auch die Rechte und Interessen der Kreativen, also der Journalisten und anderen Urheber müssen gewahrt bleiben. Ich halte nichts von populistischen Schnellschüssen. Auch hier müssen wir sehr sorgfältig vorgehen, um gegebenenfalls einen gerechten Interessenausgleich zu erreichen.”
In Hamburg startet im WS 09/10 die „Graduate School Media and Communication”. Träger ist das Research Center for Media and Communication (RCMC), beteiligt ist unter anderem auch das Hans Bredow-Institut für Medienforschung.
Das Promotionsprogramm ist auf maximal drei Jahre angelegt, in denen sechs Module absolviert werden müssen. Darunter:
Forschungsmethoden: z.B. Logik empirischer Forschung, Statistik, Medienproduktanalyse. Medientheorien aus den beteiligten Forschungsbereichen: z.B. ökonomische Theorien wie Theorien zum Konsumentenverhalten, Medientheorien der Geistes- und Sozialwissenschaften (soziale Modelle der Medien und subjektzentrierte, theoretische Zugänge zu Medien).
Transdisziplinäre Studien (mit internationalen Gastdozenten) in den Bereichen Medienmanagement/Medienwirtschaft, Kommunikationswissenschaft, Medienwissenschaft, Medienrecht/Mediensysteme für Teilnehmer aus den jeweils drei anderen Bereichen.
Darüber hinaus sind Projektseminare, ein internationaler Forschungsaufenthalt, Konferenzteilnahmen und Kolloquien zur Diskussion und Präsentation der Promotion geplant. Techniken wissenschaftlichen Arbeitens, wie wissenschaftliches Publizieren/Rezensieren, Unterrichten an der Universität, Moderation and Präsentation, erfolgreiche Netzwerkarbeit, kommen optional hinzu.
Über die erfolgreiche Teilnahme an diesen Modulen wird zusätzlich zur abgeschlossnen Promotion ein Zeugnis ausgestellt.
Zusätzlich werden auch Stipedien vergeben.
RA Thomas Stadler kommentiert in seinem Blog die Debatte zur Ordnung im Internet:
Kollege Udo Vetter vertritt in seinem lawblog die Meinung, dass wir in Deutschland keine 2000 zusätzliche „Cybercops“ brauchen. Ihm widerspricht Simon Möller von Telemedicus.
Beide diksutieren sie aber offenbar über verschiedene Dinge und z.T. an der Sache vorbei. Während Möller stark auf das Ordungsgrecht und die Ordnungsbehörden abstellt, konzentriert sich Vetter auf den Aspekt der Kinderpornografie.
Von einem „ganz unglücklichen Versehen” spricht man bei den Leipziger Stadtwerken: Die Lieferverträge, die Neukunden der Leipziger Stadtwerke kürzlich abgeschlossen haben, wurden vertauscht und an falsche Kunden verschickt. So erhielten die Kunden nicht ihre eigenen Verträge, sondern jene anderer Menschen. Das Problem: Die Verträge enthalten sämtliche Kontaktdaten wie Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, sowie Geburtsdatum und Bankverbindung. Peinlich, sowas! Artikel vollständig lesen
Vor genau einer Woche ist der Gewinnspielsender 9Live vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) im einstweiligen Rechtsschutz gegen die Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten gescheitert (Telemedicus berichtete). Nun liegt uns der Volltext der Entscheidung (Az. 7 NE 09.1378) aus München vor. Artikel vollständig lesen
„Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein.” Diesen Satz liest man, in verschiedenen Variationen, in letzter Zeit häufiger. Für Internetrechtler ist das verwunderlich: Wenn das Internet bisher ein rechtsfreier Raum war, was haben sie dann die ganze Zeit gemacht?
Im Internet gibt es mehr Recht als nötig. Zum einen all das Recht, das in der „Wirklichkeit” gilt und natürlich im Internet nicht seine Geltung verliert; zum anderen auch die vielen Normen, die speziell auf das Internet zugeschnitten sind. Das Problem ist ein anderes. Artikel vollständig lesen
+++ Bundesverfassungsgericht schränkt Verbreiterhaftung ein
+++ BGH: „Blood & Honor”-Parole nicht strafbar
+++ 9Live scheitert im Eilverfahren gegen die Gewinnspielsatzung
+++ LG Hamburg: Kein Anspruch gegen Vertipper-Domain
+++ Illegaler Adresshandel floriert weiterhin
+++ Mehr Rechtsextreme Internetangebote – Politik fordert Maßnahmen
+++ Rundfunksender gegen Kennzeichnungspflicht bei Product Placement Artikel vollständig lesen
Das Landgericht Hamburg hat Mitte Juli entschieden, dass der Inhaber der Domain „moebel.de” keinen Unterlassungsanspruch gegen den Domaininhaber von „wwwmoebel.de” hat. In diesem konkreten Fall, wo der Domainname lediglich beschreibende Begriffe enthält, seien auch solche sog. „Vertipper-Domains” zulässig, so das Gericht. Artikel vollständig lesen
E-Books werden immer populärer. Mit den wachsenden Verkaufszahlen der sog. „E-Readers” werden aber auch die kritischen Stimmen lauter. So prangert die „Free Software Foundation” (FSF) die Überwachung des E-Book-Lesers an. Vor allem durch Kopierschutzmaßnahmen hätten Verlage und Medienkonzerne wie Amazon die Möglichkeit, die Nutzung eines E-Books auch nach dem Verkauf zu kontrollieren und einzuschränken. Die Stiftung FSF hat deshalb eine Kampagne gestartet, um das freie Lesen zu retten. „We believe in the freedom to read” lautet der Titel der Initiative:
„We believe in a way of life based on the free exchange of ideas, in which books have and will continue to play a central role. Devices like Amazon’s are trying to determine how people will interact with books, but Amazon’s use of DRM to control and monitor users and their books constitutes a clear threat to the free exchange of ideas. That is why we readers, authors, publishers, and librarians demand that Amazon remove all DRM, including any ability to control or access the user’s library, from the Kindle.
Amazon’s assurances that it will refrain from the worst abuses of this power do not address the problem. Amazon should not have this power in the first place. Until they give it up they will be tempted to use it, or they could be forced to by governments or narrow private interests. Whatever Amazon’s reasons for imposing this control may be, they are not as important as the public’s freedom to use books without interference or supervision.”
(via)
Auch zum Thema E-Books: „Was nützt das E-Book dem Autor?” bei Telemedicus. Artikel vollständig lesen