Cheatbots können Zockern auf unterschiedlichste Art und Weise behilflich sein: Manche erleichtern das Zielen, die meisten übernehmen anspruchslosere Routineaufgaben. Überwiegend dienen die Programme dazu, Spielwährungen im weitesten Sinne abzuernten (Farming) – seien es „Gold“, „Baustoffe“ oder Ähnliches. Zunächst stört das nur die Fairness gegenüber den Mitspielern, die auf derlei Software-Doping verzichten. Doch Cheatbots können sich auch als wahre Schmarotzer erweisen, die dem Anbieter das Wasser abgraben. Artikel vollständig lesen
Telemedicus gibt es jetzt auch als Newsletter. Gemeinsam mit der Fachzeitschrift Kommunikation & Recht können Sie sich einmal in der Woche alle relevanten Nachrichten zusammengefasst ins Postfach kommen lassen.
Neben unserem Wochenrückblick, den wir bereits seit über zwei Jahren jeden Sonntag im Blog veröffentlichen, erhalten Sie im Newsletter eine Zusammenfassung der Woche bei Telemedicus sowie aktuelle Informationen von der K&R.
Hans-Peter Lehofer hat mich dankenswerterweise auf eine Entscheidung des EGMR hingewiesen (Entscheidung vom 22.10.2008, No. 513/05). In dieser Entscheidung drehte es sich um einen österreichischen Rechtsanwalt, der der Lebensmitteluntersuchungsanstalt Wien schriftsätzlich vorgeworfen hatte, sie unternehme „Schummelversuche.” Das führte zu einer Disziplinarstrafe für den Anwalt. Der EGMR hatte sich dann mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Verurteilung im Disziplinarverfahren mit der EMRK vereinbar war. Artikel vollständig lesen
Heute startet hier ein neues Blog unter dem Namen „Chilling Effects”. Es handelt sich nicht um eine weitere Kategorie bei Telemedicus, sondern der Fokus ist ein anderer: „Chilling Effects” ist als promotionsbegleitendes Weblog gedacht, das nicht unmittelbar zur restlichen Berichterstattung gehört. Welche Ausrichtung das Blog nehmen wird ist, wie auch vieles andere bei diesem Promotionsprojekt, noch offen.
Die Blog-Einträge erscheinen dann unter der Subdomain chillingeffects.telemedicus.info und sind über einen eigenen Feed abrufbar.
Ach ja – und ElGraf gebe ich, wenn er seine Identität mal offenbart, ein Bier aus. Artikel vollständig lesen
Das Landgericht Hamburg hat Mitte Juni entschieden, dass die Benutzung einer „Catch-All”-Domain eine Markenrechtsverletzung darstellen kann. Bei der „Catch-All”-Funktion ist eine Internetseite über beliebige Subdomains erreichbar, zum Beispiel nicht nur über „www.domain.de”, sondern auch „test.domain.de”. Kann diese Subdomain auch den Markennamen eines Wettbewerbers enthalten, stellt dies nach Ansicht des LG Hamburg eine Markenrechtsverletzung dar. Artikel vollständig lesen