Telemedicus

Monatliche Archive

Keine Auskunftspflicht von Anonymisierungsdiensten

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Das LG Bamberg hat vergangene Woche einen Beschluss des AG Bamberg aufgehoben, nach dem der Anbieter eines Anonymisierungsdienstes verpflichtet gewesen wäre, im Rahmen der sogenannten Vorratsdatenspeicherung gespeicherte IP-Adressen an die Ermittlungsbehörden herauszugeben.

Aus der Pressemeldung der Kanzlei teclegal:

„Das AG Bamberg hatte […] ausgeführt, dass sich die Beschuldigten gezielt eines Anonymisierungsdienstes bedient hätten „und somit ein Handeln im gewerbsmäßigen Umfang mit bandenmäßigen Strukturen zu ermöglichen“. Dem widerspricht das LG Bamberg nunmehr deutlich und führt dazu aus, dass die Voraussetzungen des § 100 g StPO i.V.m. §§ 96 Abs. 1, 113 a TKG nicht gegeben sind, «da Anhaltspunkte für ein bandenmäßiges bzw. gewerbsmäßiges Handeln nicht vorliegen. Auch die Tatsache, dass sich der unbekannte Täter eines Anonymisierungsdienstes bediente, spricht ohne weitere Anhaltspunkte nicht für ein gewerbsmäßiges bzw. bandenmäßiges Handeln.»”

Die Entscheidung (LG Bamberg, Beschluss vom 22.07.2009, Az. 2 Qs 104/2009) ist leider noch nicht im Volltext verfügbar.

Die komplette Pressemeldung als PDF. Artikel vollständig lesen

Wahlcheck: Piraten verpassen knapp die absolute Mehrheit

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Das offizielle Endergebnis der Telemedicus-Sonntagsfrage zum Wahlcheck 2009 liegt vor: Fast 300 – wahrscheinlich nicht repräsentative – Leser haben abgestimmt und die Piratenpartei zum klaren Sieger gekürt. Mit 46,5% hat sie die absolute Mehrheit jedoch knapp verpasst. Zweitstärkste Partei ist die FDP mit 15,9%, gefolgt von der Linkspartei mit fast 11%. Die Grünen sind mit enttäuschenden 8,3% die schwächste der aktuellen Oppositionsparteien.

Die derzeitigen Regierungsparteien sind die Verlierer der Abstimmung. Mit 6,8% schafften es CDU/CSU nur knapp über die Fünf-Prozent-Hürde. Die SPD liegt mit 7,5% weniger als einen Prozentpunkt vor den Unionsparteien.

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BVerfG zu mehrdeutigen Äußerungen (Stolpe)

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Das BVerfG geht bei der Überprüfung von straf- oder zivilrechtlichen Sanktionen wegen in der Vergangenheit erfolgter Meinungsäußerungen von dem Grundsatz aus, dass die Meinungsfreiheit verletzt wird, wenn ein Gericht bei mehrdeutigen Äußerungen die zu einer Verurteilung führende Bedeutung zu Grunde legt, ohne vorher mit schlüssigen Gründen Deutungen ausgeschlossen zu haben, welche die Sanktion nicht zu rechtfertigen vermögen (vgl. BVerfGE 82, 43 [52] = NJW 1990, 1980; BVerfGE 93, 266 [295ff.] = NJW 1995, 3303; BVerfGE 94, 1 [9] = NJW 1996, 1529). Lassen Formulierungen oder die Umstände der Äußerung eine nicht das Persönlichkeitsrecht verletzende Deutung zu, so verstößt ein Strafurteil oder ein die Verurteilung zum Schadensersatz, zum Widerruf oder zur Berichtigung aussprechendes zivilgerichtliches Urteil nach dieser Rechtsprechung gegen Art. 5 I 1 GG (vgl. BVerfGE 43, 130 [136] = NJW 1977, 799; BVerfGE 93, 266 [296] = NJW 1995, 3303 – zur strafrechtlichen Verurteilung; BVerfGE 85, 1 [18] = NJW 1992, 1439; BVerfGE 86, 1 [11f.] = NJW 1992, 2073 – zur zivilrechtlichen Verurteilung). Müsste der sich Äußernde befürchten, wegen einer Deutung, die den gemeinten Sinn verfehlt, mit staatlichen Sanktionen belegt zu werden, würden über die Beeinträchtigung der individuellen Meinungsfreiheit hinaus negative Auswirkungen auf die generelle Ausübung des Grundrechts der Meinungsfreiheit eintreten. Eine staatliche Sanktion könnte in einem solchen Fall wegen ihrer einschüchternden Wirkung die freie Rede, freie Information und freie Meinungsbildung empfindlich berühren und damit die Meinungsfreiheit in ihrer Substanz treffen (vgl. BVerfGE 43, 130 [136] = NJW 1977, 799; BVerfGE 54, 129 [136] = NJW 1980, 2069; BVerfGE 94, 1 [9] = NJW 1996, 1529)

BVerfG NJW 2006, 207, 209 – Stolpe. Artikel vollständig lesen

Streit um „Kufsteinlied” – Wer hat’s erfunden?

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Wer ein „Di-da, Di-da, Di-da” in ein „Holla-rä-di-ri, di-ri, di-ri” umdichtet, gilt noch nicht als Bearbeiter eines Liedtextes. So hat das LG München in dem Streit um das Kufsteinlied („Die Perle Tirols”) entschieden. Zukünftig wird der Produzent Egon Frauenberger demnach auf Tantiemen verzichten müssen; er hatte sich vor ein paar Jahren nachträglich als Miturheber bei der GEMA registrieren lassen. Laut Urteil gilt der Komponist Karl Ganzer als alleiniger Schöpfer der Tirol-Hymne. Sie entstand bereits 1947 und hat seitdem eine steile Karriere zu einem beliebten und äußerst einträglichen Schlager hingelegt. Artikel vollständig lesen

Sinkendes Vertrauen in Journalisten

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Eine der Fragen, die ich in meiner Disseration beantworten will, betrifft den Schutz-Anspruch der Massenmedien. Das BVerfG hat den Massenmedien-Freiheiten, d.h. insbesondere der Presse- und Rundfunkfreiheit, einen sehr hohen Stellenwert eingeräumt. Ich halte es aber für fraglich, ob die moderne Medienwelt der politischen Kommunikation wirklich in dem Maß zuträglich ist, wie es das BVerfG annimmt.

Eine neue Untersuchung scheint das nun zu bestätigen. Artikel vollständig lesen

Was tun gegen unerwünschte Wahlwerbung?

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Aus aktuellem Anlass informiert das ULD, wie man sich gegen adressierte Wahlwerbung wehren kann. Das Melderecht räumt den Parteien zwar das Recht ein, vor jeder Wahl Adresslisten von den Ämtern anzufordern. Allerdings können die Wähler dieser Datenübermittlung widersprechen:

„In vielen Meldebehörden liegt [ein] Faltblatt aus und kann dann direkt ausgefüllt und abgegeben werden. Sollten Ihre Adressdaten schon an Parteien übermittelt worden sein, so kommt der Widerspruch für die aktuelle Wahl leider zu spät. Der Widerspruch gilt generell für die Zukunft, also auch für kommende Wahlen, und kann jederzeit wieder zurückgenommen werden.”

Zur Meldung des ULD mit einem Vordruck zum Download. Artikel vollständig lesen

OLG Hamm verbietet Yasni Suchmaschinen-Manipulation

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Das OLG Hamm hat der Personensuchmaschine Yasni verboten, andere Suchmaschinen zu manipulieren, um das Ranking ihrer Seiten zu verbessern. Geklagt hatte ein Berater von Online-Shops: Auf die Suche nach seinem eigenen Namen spuckte Google als erste Treffer Yasni-Seiten aus. Hinter diesen Treffern verbargen sich aber nur „leere” Seiten. Yasni wird vorgeworfen, hier den Namen des Betroffenen und bestimmte Schlüsselbegriffe als „unsichtbaren” Text (weiße Schrift auf weißem Hintergrund) gespeichert zu haben.

Solche Seiten können zwar nicht von Internetnutzern, wohl aber von Suchmaschinen gelesen werden. Dies stellt laut Urteil eine gezielte Behinderung iSv § 4 Nr. 10 UWG dar, weil damit Nutzer von der eigenen Seite des Shop-Beraters auf Yasni umgeleitet werden sollten. Artikel vollständig lesen

Wahlcheck: Sonntagsfrage

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Nachdem wir nun die Positionen aller Parteien hier bei Telemedicus vorgestellt haben, möchten wir Ihnen Gelegenheit geben, abzustimmen: Wen würden Sie heute wählen, wenn Ihre Entscheidung allein von der medienpolitischen Position der Parteien abhinge? Sie finden die Umfrage rechts in der Seitenleiste. Wir würden uns über rege Beteiligung freuen.

Update am 30. Juli 2009:
Die Umfrage wurde beendet. Das Ergebnis liegt vor.
Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Kulturflatrate, Cheatbots, Suchmaschinen

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+++ Urheberrecht: Streit um Kulturflatrate

+++ LG Hamburg: Cheatbots verstoßen gegen UWG

+++ Vorratsdaten: Sachverständige warnen vor Missbrauch

+++ Yasni: Gericht verbietet Suchmaschinenmanipulation

+++ eBay: Kündigungsklausel in AGB ist wirksam

+++ Pro Sieben / Sat 1: Springer zieht vor BVerwG

+++ TV-Format: Klage gegen DSF

+++ Überwachung: Warner observiert Kinobesucher

+++ Fall Spickmich.de geht zum Bundesverfassungsgericht Artikel vollständig lesen

Möllers über Steuerung des Meinungswettbewerbs

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Demokratische Willensbildung hängt an undemokratischen Öffentlichkeiten – und wird durch sie bedroht. Der demokratische Wille ist auf eine Öffentlichkeit angewiesen, die nicht demokratisch fuktioniert: Durch Lobbies und Medien erfahren wir voreinander und von unseren unterschiedlichen Ansichten. Nur durch die Möglichkeit, diese kennenzulernen, können wir eine demokratische Entscheidung treffen. Ohne diese Freiheit ist eine demokratische Willensbildung ausgeschlossen. Aber diese Freiheit ist nicht demokratisch verfasst. Wir verpflichten eine Zeitung nicht dazu, politisch ausgewogen zu berichten, die Gewerkschaften nicht dazu, Arbeitgeberinteressen mitzuvertreten, oder ein Unternehmen, sich auch um die Anliegen der Konkurrenz zu kümmern. All dies wäre eine Form der Verstaatlichung, die uns der Möglichkeit berauben würde, unsere demokratische Willensbildung weiterzuentwickeln. Das ändert aber nichts daran, dass die offene Meinungsumwelt die Demokratie bedrohen kann, weil sie gesellschaftliche Ungleichheiten in demokratische Entscheidungen hineinträgt. Medienmonopole, mächtige Verbände oder „einflussreiche” Kreise haben größere Macht auf die Meinungsbildung als durchschnittliche Individuen. Sie können unter den Bedingungen der Gleichheit ungleiche Macht ausüben. Ihre den Bedingungen der Gleichheit ungleiche Macht ausüben. Ihre Demokratisierung wäre für die Demokratie selbstzerstörerisch.

Manche Mittel können solche Probleme zumindest entschärfen: eine Kontrolle des Medienwettbewerbs oder die Einrichtung öffentlicher, politisch unabhängiger Medien wie der BBC. Aber es bleibt ein Dilemma der Informalität. Kein Eingriff ist ebenso gefährlich wie ein Eingriff.

Christoph Möllers, Demokratie – Zumutungen und Versprechen, Verlag Klaus Wagenbach, Berlin, Nr. 47. Artikel vollständig lesen

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