Die Deutsche Telekom AG (DTAG) weigert sich, den Ausbau von DSL-Netzen durch ihre Konkurrenten mitzufinanzieren. Deswegen wehrt sie sich nun gerichtlich gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur (BNetzA). Dieser verpflichtet das Unternehmen dazu, auf Anfrage Breitband-Infrastruktur bereitzustellen; ein finanzieller Ausgleich soll nur bis zu einer bestimmten „Kappungsgrenze” stattfinden. Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes kann das VG Köln beschließen, dass diese Regulierungsverfügung vorläufig keine Wirkung entfaltet. Dies wäre insbesondere dann der Fall, wenn der BNetzA-Beschluss rechtswidrig war. Artikel vollständig lesen
Der „fliegende Gerichtsstand” ist in Deutschland ein Problem. Das sehen nicht alle so, aber in Rechtsprechung und juristischer Literatur werden die Stimmen lauter, die dieses prozessrechtliche Phänomen deutlich kritisieren. So auch das OLG München in einer Entscheidung von Anfang Mai. Artikel vollständig lesen
Das LG Köln hat Anfang Juni entschieden, dass ein Video-Portal für rechtswidrige Videos seiner Nutzer haften kann. Dies gelte nicht nur für selbst gehostete Videos, sondern auch für solche, die von anderen Portalen direkt in eigene Webseite eingebunden werden. In diesem Fall könne sich der Betreiber nicht darauf berufen, dass er selbst nur die Inhalte verlinke. Spätestens wenn er auf die rechtswidrigen Inhalte aufmerksam gemacht wird, reiche bereits das „Ausbleiben jedweder Prüfung”, um eine Haftung zu begründen, so das Landgericht. Artikel vollständig lesen
+++ BVerfG: „Durchgeknallter Staatsanwalt” kann zulässig sein
+++ BGH entscheidet über Spickmich.de
+++ LG Hamburg: GEMA gewinnt erneut gegen Rapidshare
+++ Einigung über Urheberrechtsabgabe für USB-Sticks und Speicherkarten
+++ ZDF stellt Weichen für Drei-Stufen-Test
+++ Streit um „Three-Strikes” in Deutschland
+++ Deutscher Richterbund zum Reformbedarf im Urheberrecht Artikel vollständig lesen
In der großen Diskussion um die Zulässigkeit von „Google Books” äußern sich insbesondere Urheber sehr kritisch –- nun springt einer von ihnen für das Digitalisierungsprojekt in die Bresche. Im Deutschlandradio argumentiert der Autor Florian Felix Weyh, dass Google gerade „Buchmarktversagern” eine zweite Chance biete: Vergriffene Bücher, die nie mehr einen Verlag finden würden, seien so wenigstens für die wenigen verbliebenen Interessenten noch zugänglich. Er sieht sich als potentiell betroffener Autor jedenfalls nicht in seinen Rechten verletzt:
„Ich sehe nämlich täglich, dass ich als Leser unermesslich mehr von Google profitiere, als mir der „Raub” von Google als Autor je schaden kann. Untergangspropheten ins Stammbuch geschrieben: Das Urheberrecht ist kein Naturrecht! Es entstand im 18. Jahrhundert als Reflex auf die medientechnische Entwicklung. Sein rechtsphilosophischer Eigenwert war stets gering; schon immer hinkte es dem Ingenieursgeist hinterher … doch dieser Opportunismus, sich den technischen Möglichkeiten anzuschmiegen, hat den Urhebern noch nie geschadet.”
Zum Kommentar im Deutschlandradio. Artikel vollständig lesen
Klagerufe aus der Entertainmentindustrie
Oft konnte man sie hören: Die Klagerufe aus der Musik- und Filmindustrie. Die Nutzung von Filesharing – Portalen habe zu immensen wirtschaftlichen Schäden geführt. Gegen kostenlos könne man nicht konkurrieren. Es handele sich um einen Selbstbedienungsladen ohne Kasse. Fest steht, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen des Filesharing auf die Musikkonzerne höchst umstritten und wissenschaftlich nicht abschließend geklärt sind. Artikel vollständig lesen
„Das Internet ist kein rechtsfreier Raum”. Mit diesen inhaltsarmen Worten beginnen die kurzen Absätze zum Medienrecht in einem Entwurf des Regierungsprogramms von CDU/CSU, der seit kurzem durch das Internet geistert. Viel haben CDU/CSU demnach zum Recht der Informationsgesellschaft nicht zu sagen. Die Echtheit des Papiers ist zwar noch nicht bestätigt. Die wenigen Zeilen zur Zukunft des deutschen Urheberrechts, haben es aber in sich. Demnach wollen CDU/CSU das sog. „Three-strikes-Verfahren”, also die Sperrung von Internetanschlüssen bei wiederholten Urheberrechtsverletzungen, auch in Deutschland. Artikel vollständig lesen
Gestern hat der BGH über das Bewertungsportal Spickmich.de entschieden. Rechtsanwalt Thorsten Feldmann hat Spickmich in dem Verfahren juristisch betreut und zieht auf seinem Blog ein persönliches Fazit:
„Besondere Zufriedenheit ziehe ich aber auch daraus, dass ich das Geschäftsmodell von spickmich.de fast von Beginn an juristisch begleiten und gegen alle Widerstände verteidigen durfte. Die Anfeindungen, denen die spickmich-Macher ausgesetzt waren, hatten ihre Grundlage fast alle in der vermeintlichen Rechtswidrigkeit der Plattform. Es war ein Vielfrontenkampf, der weniger mit dem Florett als vielmehr mit dem Morgenstern ausgetragen wurde. Klagende Lehrer, Datenschützer, egal ob zuständig oder unzuständig, die Gewerkschaft Bildung und Wissenschaft, der Philologenverband NRW, das Schulministerium in Düsseldorf, sie alle haben gegen spickmich.de angekämpft, mal lauter oder leiser […] das rechtlich untermauerte Phantomargument “Es kann doch nicht sein, dass…” angeführt. Nun sollte klar sein, dass “es” doch sein kann und dass Grundrechte nicht nur auf dem Papier stehen, auch wenn man als Lehrer erstmals systematisch mit dem Phänomen der Meinungsfreiheit konfrontiert wird.”
Zum lesenswerten und polarisierenden Fazit von Thorsten Feldmann. Artikel vollständig lesen
Landesmedienanstalten stellen neues Anzeige-Formular für Webradios zur Verfügung
Mit dem In-Kraft-Treten des neuen Rundfunkstaatsvertrags am 01. Juni 2009 trifft die Anbieter von Webradio-Diensten eine neue gesetzliche Verpflichtung. Denn sie müssen ab sofort den Betrieb ihres Dienstes bei einer Landesmedienanstalt (LMA) anzeigen. Dies gilt für alle Webradios, die technisch für 500 oder mehr potentielle gleichzeitige Nutzer ausgelegt sind. Seit Ende der vergangenen Woche bieten die vierzehn Landesmedienanstalten im Internet dazu ein einheitliches Anzeige-Formular (PDF) an.
Audiostreaming-Dienste unterliegen damit nun ausdrücklich keiner förmlichen Zulassungspflicht mehr, sondern in bestimmten Fällen nur noch einer schwächer ausgestalteten Anzeigepflicht. Sollten Betreiber aber dieser gelockerten Verpflichtung nun dennoch nicht nachkommen, drohen mittelfristig empfindliche Bußgelder. Jedoch sind Einzelheiten der neuen Regelungen derzeit noch unklar. Artikel vollständig lesen
Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, hat im Handelsblatt vor den Gefahren von illegalen Kartellbildungen beim Ausbau des breitbandigen VDSL-Netzes in Deutschland gewarnt. Diese könnten seiner Ansicht nach zu massiven Wettbewerbsbehinderungen führen. Die Idee, dass verschiedene Anbieter beim Netzaufbau zusammenarbeiten wollen, begrüßte Kurth zwar grundsätzlich, wies dabei aber ausdrücklich auf die kartellrechtlichen Grenzen dieser Kooperationen hin:
„Die Kooperationen werden nicht nur von uns zu beurteilen sein. Wir stehen in dieser Frage in intensivem Kontakt mit dem Bundeskartellamt“, sagte Kurth. Der Zugang Dritter zu den Infrastrukturen müsse diskriminierungsfrei möglich sein, sagte der Chefregulierer. „Die Kunst besteht darin, einen Ausgleich der Interessen zu schaffen. Wir werden sehr genau darauf achten, welche Bedingungen die kooperierenden Anbieter Dritten stellen, die ja auch zu Finanzierung Beiträge leisten wollen.“