Heute ist Welttag des Buches und des Urheberrechts. Bereits 1995 hat die Generalkonferenz der UNESCO den 23. April zur Erinnerung an die gesellschaftliche Bedeutung von Büchern und an die Rechte ihrer Autoren ausgerufen. In diesem Jahr soll der Aktionstag insbesondere auf die menschenrechtliche Dimension von freiem Publizieren hinweisen.
Weltweit finden heute eine Vielzahl von Aktionen rund um das Buch und das Lesen statt. In Deutschland beteiligen sich insbesondere Buchhandlungen, Verlage, Schulen und Rundfunksender an verschiedenen Kampagnen. Dabei werden in der gesamten Bundesrepublik rund eine Million Exemplare des Buches „Ich schenk dir eine Geschichte“ an Schulkinder verschenkt.
Eine Übersicht über Aktionen in Deutschland gibt es auf www.welttag-des-buches.de.
Artikel vollständig lesen
Das Landgericht Berlin hat am vergangenen Dienstag entschieden, dass Markenherstellern ihren Händlern nicht untersagen dürfen, ihre Produkte als Neuware auch bei eBay anzubieten. Artikel vollständig lesen
Anfang der Woche hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, den 22. Tätigkeitsbericht für den Zeitraum 2007/2008 veröffentlicht. Neben einem umfassenden Überblick über die aktuell relevanten Themen ist ein gesondertes Kapitel enthalten, welches sich explizit der datenschutzrechtlichen Lage in Deutschland widmet.
In einer Einführung verdeutlicht Schaar sein Verständnis von Datenschutz:
An dieser Stelle möchte ich auf den Punkt bringen, worum es im Kern geht: Datenschutz ist kein Selbstzweck. Vielmehr geht es um die Sicherung und Verwirklichung eines Grundrechts, das unmittelbar aus der Menschenwürde und der freien Entfaltung der Persönlichkeit folgt. Der Staat hat dies nicht nur im Verhältnis zu seinen Bürgerinnen und Bürgern zu beachten, sondern er muss in seiner Rechtsordnung insgesamt gewährleisten, dass dieses Grundrecht zur Geltung kommt. (…) Der Datenschutz gehört zu den Grundlagen unserer Gesellschaftsordnung und muss insbesondere bei der Weiterentwicklung der Informationsgesellschaft gewährleistet sein. (…) Datenschutz ist kein Luxus, den man sich nur in guten Zeiten leisten kann; er ist Teil unserer Menschenwürde und von nachhaltiger Bedeutung für die Informationsgesellschaft der Zukunft – gerade auch in Krisenzeiten.
Zum 22. Tätigkeitsbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten (PDF, ca. 3,5 MB). Artikel vollständig lesen
Nach § 11 Urheberwahrnehmungsgesetz sind Verwertungsgesellschaften verpflichtet, jedermann zu angemessenen Bedingungen Lizenzen einzuräumen. Vorausgesetzt natürlich, es geht um Werke aus ihrem Repertoire. Dieser Grundsatz gilt auch für die GEMA. Der BGH hat heute jedoch entschieden, dass dieser sog. „Kontrahierungszwang“ nicht ausnahmslos gilt. Artikel vollständig lesen
Der BGH hat heute entschieden, dass Online-Videorecorder in der Regel unzulässig sind. Im konkreten Fall ging es um das Angebot „Shift.tv“. Dort können Nutzer im Internet per Klick einzelne Fernsehsendungen aufnehmen lassen und diese dann anschließend downloaden. Eine Basisversion des Dienstes ist kostenlos, Premium-Nutzer zahlen eine monatliche Gebühr. Der Privatsender RTL hatte gegen diese Aufnahmen geklagt und sah sich in seinen Senderechten verletzt. Artikel vollständig lesen
Prof. Dr. Jan Hegemann fordert in der FAZ in originäres Leistungsschutzrecht für Presseverleger:
Der Urheberrechtsschutz eines Presseprodukts bezieht sich heute in erster Linie auf den einzelnen Artikel und entsteht in der Person des Journalisten. Der Presseverleger kann Rechte gegen Dritte nur dann durchsetzen, wenn er in jedem Einzelfall den Erwerb ausschließlicher Nutzungsrechte vom Journalisten nachweist. Ein eigenes originäres Schutzrecht hat der Presseverleger dagegen nicht. Anders als Filmproduzenten, Tonträgerhersteller, Sendeunternehmen oder Konzertveranstalter, denen das Gesetz ein dem Urheberrecht weitgehend gleichstehendes Leistungsschutzrecht gewährt, steht der Presseverleger nackt da. Dabei ist seine Leistung nicht weniger schutzwürdig: Der Presseverleger schafft die Voraussetzung dafür, dass der journalistische Beitrag überhaupt Leser findet und Wirkung entfalten kann.
Die Argumentation ist auch aus öffentlich-rechtlicher Sicht interessant: Hegemann argumentiert mit verfassungsrechtlichen Aspekten. Die Pressefreiheit als Grundlage für eine Schutzpflicht des Staates? Kein ganz neuer, aber zumindest ein ungewöhnlicher Gedanke.
Von Ärgernissen und jenen, die sich darüber ärgern
Das LG München hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Fußball-Trainers Jürgen Klinsmann gegen die „taz“ zurückgewiesen (Az 9 O 6897/09). Klinsmann hatte auf Unterlassung der Veröffentlichung einer Fotomontage geklagt. Diese zeigte ihn als gekreuzigten Christus und war versehen mit der Textzeile: „Always Look on the Bright Side of Life“, sowie mit den Worten: „Von Deutschlands Superstar zu Bayerns Buhmann: Sonnyboy Jürgen Klinsmann versiebt ein Spiel nach dem anderen. Warum dem gefallenen Heiland jetzt die Kreuzigung droht.“ Artikel vollständig lesen
Vor einigen Monaten veröffentlichten wir auf Telemedicus und auf Netzpolitik.org den Aufruf, gemeinsam einen Alternativentwurf zum Telemediengesetz auszuarbeiten. Im Verlauf des Projekts arbeiteten verschiedene Juristen zusammen und erzielten dabei einige Fortschritte – einen endgültigen, vollständigen Entwurf erreichten wir aber nicht.
In der aktuellen JurPC sind nun zwei Aufsätze erschienen, die sich mit den Ergebnissen beschäftigen. Artikel vollständig lesen
Schon die Idee vom digitalen Buch löste lautstarke Kritik über den drohenden Verlust des gedruckten Buches als Kulturgut aus. Nach einer längeren Entwicklungsphase sind nun E-Books mit entsprechenden Endgeräten (so genannten „E-Readern“) auf dem deutschen Markt erhältlich – die Buchbranche bleibt zwiegespalten. Bei der Debatte um den Nutzen des E-Books wirken die Argumente der Gegner häufig romantisch verklärt, wie etwa die Sorge um das Aussterben von Eselsohren, Rotweinflecken und persönlichen Widmungen.
Für Autoren stellen sich jedoch ganz pragmatische Fragen: Was ist mit meinen Büchern? Werden sie als E-Books erhältlich sein? Bald nur noch als E-Books? Gegen welche Vergütung? Und vor allem: Wer entscheidet das alles? Zur Beantwortung dieser Fragen sind die Vorschriften des Urheberrechts über „unbekannte Nutzungsarten“ von grundlegender Bedeutung. Artikel vollständig lesen
Das LG München hat laut mehreren Presseberichten einen Beschlagnahmebeschluss aufgehoben, der gegen das Projekt Zeitungszeugen verhängt worden war. In diesem Projekt werden Zeitungen aus der Zeit des deutschen Nationalsozialismus nachgedruckt und – in einer kommentierten Version – über Kiosks vertrieben. Artikel vollständig lesen