Das Urteil des EuGH in der Rechtssache C 301/06 liegt mittlerweile vor und ist über die Telemedicus-Urteilsdatenbank abrufbar. Die Entscheidung ist, wie bereits die Schlussanträge des Generalanwalts in dieser Sache, für das Datenschutzrecht etwas enttäuschend. Der EuGH begnügt sich im Bereich dieser Frage nämlich mit der knappen Feststellung, die Grundrechte der EU-Bürger seien nicht Gegenstand des Urteils:
Klarzustellen ist außerdem, dass sich die von Irland erhobene Klage allein auf die Wahl der Rechtsgrundlage bezieht und nicht auf eine eventuelle Verletzung der Grundrechte als Folge von mit der Richtlinie 2006/24 verbundenen Eingriffen in das Recht auf Privatsphäre.
Mehr kommt vom EuGH zu dieser Frage nicht. Der Rest der Entscheidung befasst sich ausschließlich mit formalen Fragen im Europarecht, insbesondere mit der Reichweite der Binnenmarktkompetenz des Art. 95 EGV. Diese Fragen sind allerdings auch sehr interessant. Artikel vollständig lesen
Zukünftig sollen die deutschen Internetprovider dafür sorgen, dass auf den Bildschirmen ihrer Kunden keine kinderpornographischen Webseiten mehr aufflimmern (Telemedicus berichtete). Um das zu erreichen möchte Familienministerin von der Leyen die Diensteanbieter zunächst vertraglich verpflichten; eine entsprechende gesetzliche Regelung im TMG soll folgen. Die Provider müssen dann Seiten blockieren, die ihnen das BKA in einer täglich aktualisierten Sperrliste zuschickt. Obwohl das Thema Kinderpornographie ein sensibles Thema ist, wird der Vorschlag von vielen Seiten kritsiert. Nun hat Netzpolitik.org ein Gutachten des Wisschenschaftlichen Dienstes für den Bundestag veröffentlicht. Das Papier erörtert, inwiefern solche Sperrverfügungen möglich, rechtlich zulässig und sinnvoll sind. Artikel vollständig lesen
+++ Keine weiteren rechtlichen Schritte gegen Netzpolitik.org
+++ LG Hamburg: Keine Rechtsverletzung durch Google-Snippets
+++ Bundeskabinett beschließt Bürgerportalgesetz
+++ Sperrung von Kinderpornoseiten noch im Februar
+++ Landesmedienanstalten wollen gegen Call-In-Formate vorgehen
+++ OLG Frankfurt zu Abofallen
+++ Intime Daten von Arbeitssuchenden im Netz
+++ BGH veröffentlicht Termine in den nächsten Monaten Artikel vollständig lesen
Das LG Hamburg hat am 9. Januar entschieden, dass die Kurzzusammenfassungen bei Google („Snippets“) allein keine Persönlichkeitsrechtsverletzungen darstellen können. Auf einer Internetseite über Immobilienbetrug wurde an unbedeutender Stelle der Name des Klägers genannt. Ein unmittelbarer Bezug zwischen den Betrugsvorwürfen und dem Kläger wurde dort jedoch nicht hergestellt. In den „Snippets“ bei Google wurde bei der Suche nach dem Kläger jedoch sein Name im Zusammenhang mit den Wörtern „Betrug“, und „Immobilienbetrug“ genannt. Deshalb verlangte der Kläger von Google Unterlassung. Artikel vollständig lesen
Die Deutsche Bahn AG hat den Blogger Markus Beckedahl von Netzpolitik.org abgemahnt. Die Abmahnung wirkt, zumindest in der Form, in der sie zitiert wird, etwas seltsam: Die DB AG beschäftigt sich zwar ausführlich mit der Herleitung des Unterlassungsanspruchs (§ 823, § 826 i.V.m. § 1004 BGB), benennt den eigentlichen Grund des Anspruchs aber nur am Rande: Die behauptete Verletzung eines angeblich geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses.
Die fragliche Stelle in der Abmahnung:
Wie wir festgestellt haben, veröffentlichen Sie (…) einen Vermerk des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit über ein Gespräch mit der Deutschen Bahn AG (…).
Damit verstoßen Sie gegen §17 Abs. 2 Nr. 2 UWG bzw. §§ 823 Abs. 1 und 826 BGB. Gemäß §§ 1004, 823 Abs. 1, Ans. 2 BGB sind Sie zur Beseitigung bzw. Unterlassung verpflichtet.
In dieser Knappheit kommen schon Zweifel auf, ob die Abmahnung überhaupt wirksam ist (vgl. OLG Frankfurt Az. 11 U 28/05). Jedenfalls aber wird man – nach derzeitigem Sachstand – davon ausgehen können, dass sie unberechtigt ist. Artikel vollständig lesen
Einem Bericht des Kölner Stadtanzeigers (KStA) zufolge will die Bundesregierung bis Ende des Monats die sieben größten Internetprovider zur Umsetzung von Sperrverfügungen gegen kinderpornographische Webseiten verpflichten. Eine umfassende Gesetzesinitative soll umgehend folgen. Artikel vollständig lesen
Gestern wurde bekannt, dass das Verwaltungsgericht Berlin den Telekommunikationsanbieter QSC zunächst von der Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung freigestellt hat. Das Gericht hat in seinem Beschluss erneut deutliche Zweifel daran geäußert, dass die Kostenpflicht der Provider mit ihrem Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar ist. Denn in Deutschland haben allein die Provider alle Kosten der Vorratsdatenspeicherung zu tragen. Bis das Bundesverfassungsgericht diese Kostenpflicht überprüft hat, ist nun auch QSC von der Vorratsdatenspeicherung befreit. Artikel vollständig lesen
Ein Kommentar von Simon Möller.
Die Art, auf die sich die deutsche Öffentlichkeit mit ihrer Vergangenheit beschäftigt, war schon immer von Schizophrenie geprägt. Einerseits hat sich die Bundesrepublik Deutschland nach ihrer Gründung 1949 die eigene Entnazifizierung zur konsequenten Aufgabe gemacht, z.B. durch die hohen Strafandrohungen der §§ 84 ff. StGB („Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates“). Andererseits ist diese Auseinandersetzung immer lückenhaft geblieben, in manchen Gebieten blieb sie ganz aus. Ein eher unbekanntes Beispiel: Die Gesetzessammlung, in der die meisten Juristen die §§ 84 ff. StGB nachlesen, ist nach Heinrich Schönfelder benannt, einem engagierten Nazi.
Dass der Freistaat Bayern, namentlich das bayerische Finanzministerium, nun die Publikation von historischen Zeitungen verbieten will, passt insofern ins Schema. Das ist nicht nur politisch bedenklich, sondern auch rechtlich: Denn der Freistaat Bayern bedient sich dabei nicht eines Instrumentes des Ordnungsrechts, z.B. dem JuSchG, sondern macht Urheberrechte geltend. Artikel vollständig lesen
Der BGH hat seine Verhandlungs- und Verkündigungstermine für die nächsten Monate veröffentlicht. Darunter sind gleich eine ganze Reihe von Verfahren, die medienrechtlich hoch interessant sind. Es folgt ein Überblick über die Verfahren mit Bezug zum Medien- und Internetrecht sowie die groben Hintergrundinformationen. Artikel vollständig lesen