Die TV-Moderatorin Sabine Christiansen hat gestern im Streit um die Veröffentlichung privater Photos vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gegen eine Illustrierte obsiegt. Der BGH sprach Christiansen einen Unterlassungsanspruch gegenüber der Zeitschrift „das neue“ wegen der Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts zu.
Die Karlsruher Richter bestätigten damit grundsätzlich die bisherige Rechtsprechung zu Prominentenphotos in der Öffentlichkeit. Demnach zählen private Lebensvorgänge auch dann zur geschützten Privatsphäre, wenn sie im öffentlichen Raum stattfinden. Nur bei einem überragenden öffentlichen Informationsinteresse müssen Prominente einen Eingriff in diesen Bereich ausnahmsweise hinnehmen. Artikel vollständig lesen
Verstoß gegen das Vollzugsverbot
Das Bundeskartellamt hat gegen das Unternehmen Druck- und Verlagshaus Frankfurt am Main GmbH (DuV) ein Bußgeld in Höhe von 4,13 Mio. EUR verhängt. DuV, so das Bundeskartellamt, habe den Erwerb der Frankfurter Stadtanzeiger GmbH (FSG) zum 1.1.2001 nicht angemeldet und sich mit dem Vollzug des Erwerbs bewusst über die Bestimmungen des deutschen Kartellrechts hinweggesetzt. Insbesondere sei DuV die Anmeldepflicht des Vorgangs bekannt gewesen: Unmittelbar vor dem nicht angemeldeten Erwerb der FSG habe das Bundeskartellamt den Erwerb des Anzeigenblattes Blitz Tip durch die DuV geprüft, und zwar aufgrund erheblicher wettbewerblicher Bedenken um die Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung durch den Zusammenschluss. Artikel vollständig lesen
Das Kammergericht Berlin hat eine Entscheidung der Vorinstanz Ende Januar bestätigt: Der Inhaber einer privaten Website darf ungeprüft Nachrichten aus der Presse/den Medien auf seiner Plattform wiedergeben. Gegen den Seitenbetreiber war eine Unterlassungsklage erhoben worden, weil er einen Zeitungsartikel zitiert hatte, der eine unrichtige Tatsachenbehauptung über den Kläger enthielt. Artikel vollständig lesen
Hendrik Wieduwilt kommentiert auf FAZ.net das Telemediengesetz:
Doch inwiefern Unternehmen und Blogger in diesem Zusammenhang das Verhalten Dritter im Auge behalten müssen, ist nach wie vor ungeklärt. Inzwischen gab es Änderungsanträge aus allen Oppositionsparteien. Stellungnahmen von Unternehmen und Interessenverbänden liegen vor. Noch immer geht es um Grundsätzliches: Nicht einmal die Verantwortlichkeit für elektronische Verweise (Hyperlinks) ist geklärt. Auch Suchmaschinen arbeiten in einer Grauzone.
Der erklärte Wille der EU, Internetunternehmen zugunsten internationaler Wettbewerbsfähigkeit nur beschränkt haften zu lassen, wurde von deutschen Gerichten und insbesondere dem Bundesgerichtshof mit seinen Entscheidungen zu Internetversteigerungen unterminiert.
Und weiter:
Der neue Wirtschaftsminister sollte einen Schlussstrich unter die Episode chaotischer Rechtsprechung ziehen. Zugegeben, die Haftung der Diensteanbieter ist eine unübersichtliche und technische Materie, mit der sich kaum ein Wahlkampf gewinnen lässt. Finanzkrise und Konjunktursorgen drängen das vermeintliche Nischenproblem an den Rand der öffentlichen Wahrnehmung. Das Internet selbst ist aber – besonders für Jüngere – allgegenwärtig. Das verdient Beachtung.
Mit In-Kraft-Treten des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages (12. RÄStV) am 01. Juni 2009 sind alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten angehalten, ihre Online-Angebote dem neu geschaffenen „Drei-Stufen-Test“ zu unterziehen.
Es wird viel von diesem Test geredet. Viele unterschiedliche Begriffe finden dabei anscheinend synonym Verwendung: „Drei-Stufen-Test“, „Public-Value-Test“ oder auch „Unbedenklichkeits-Test“. Allen Bezeichnungen ist aber eines gemein: Es wird keineswegs deutlich, worum es bei dem Test genau geht, warum man ihn überhaupt braucht oder wer ihn durchführt. Telemedicus liefert im Folgenden eine verständliche Erklärung. Artikel vollständig lesen
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YouTube und das Urheberrecht – das ist eine Verbindung, die zumindest „problematisch“ ist. Professor Hoeren von der Universität Münster hat zu diesem Thema anlässlich der Ausstellung „bookmarks – Wissenswelten von der Keilschrift bis YouTube“ in Hannover einen Vortrag gehalten. In knapp 45 Minuten erläutert er, ob und wann Up- und Downloader bei YouTube in fremde Urheberrechte eingreifen und in welchen Fällen sie sich auf Schranken wie die Zitat- oder Parodiefreiheit berufen können. Außerdem gibt er einen Crash-Kurs über die Foren- und Plattform-Haftung im Internet sowie die Problematik des „fliegenden Gerichtsstands“. Abschließend geht er auf die Zukunft des Urheberrechts ein: Welche Modelle könnten die Benutzung von YouTube legalisieren?
Das Video gibt’s nach dem Klick. Artikel vollständig lesen
Der Anwalt vertritt die Interessen seines Mandanten gerichtlich und außergerichtlich. Dazu gehört im Medienzeitalter häufig auch die Vertretung des Mandanten in der Öffentlichkeit und der Presse. Gute „Public Relations“ können der Schlüsselfaktor der Prozessführung sein – gerade auch, wenn es darum geht, Öffentlichkeit zu verhindern. Artikel vollständig lesen
Das Landgericht Frankfurt hat am 07. Januar 2009 entschieden, dass nur in bestimmten Fällen ein Anspruch auf Registrierung einer deutschen ein-, zwei- oder dreistelligen Second-Level-Domain besteht. Nun liegt das Urteil im Volltext vor. Artikel vollständig lesen
Zu Beginn der Woche hat die hessische Landesmedienanstalt (LPR) als letzte der 14 Landesmedienanstalten der neuen rundfunkrechtlichen Gewinnspielsatzung zugestimmt. Damit ist nun der Weg für ein In-Kraft-Treten dieses Regelungskatalogs frei. Mit dem letzten dafür notwendigen Schritt, der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, wird in den kommenden Wochen gerechnet. Bislang unterlagen die Gewinnspielanbieter mehrheitlich nur einer freiwilligen Selbstverpflichtung, an die sie sich aber oftmals nicht gehalten haben. Eine gesetzliche Regelung war demnach dringend notwendig. Artikel vollständig lesen