Call-In-Shows im Visier der Medienaufsicht
Die neue Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten ist ab sofort in Kraft getreten. Dies geht aus einer Pressemeldung der zuständigen Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten hervor. Damit gelten nun für Gewinnspiele im privaten Rundfunk in Deutschland deutlich strengere Regeln. Besonders betroffen von den Neuerungen sind die sogenannten „Call-In-Shows“. Artikel vollständig lesen
Als Facebook Anfang Februar seine AGB ändern wollte, löste es damit massive Gegenwehr bei seinen Nutzern aus. Facebook wolle sich die persönlichen Daten der User unter den Nagel reißen – so lautete der Vorwurf. Facebook ruderte daraufhin zurück und ließ die AGB-Änderung erst mal sein.
Nun unternimmt das US-Unternehmen einen neuen Anlauf: Es will sich von nun an – zumindest ein Stück weit – durch seine Nutzer regulieren lassen. Ab jetzt bestimmt nicht mehr nur die Unternehmensführung darüber, wie Facebook geleitet wird, sondern vor allem die User selbst. Artikel vollständig lesen
Wird einem ALG II – Empfänger Zugang zu Fernsehen und Radio durch eine Gemeinschaftsantenne gewährleistet, hat er keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für einen Kabelanschluss. Insbesondere werde der Betroffene dadurch nicht in seinem Recht auf Informationsfreiheit beeinträchtigt. Dies hat das Bundessozialgericht in einem aktuellen Urteil entschieden (B 4 AS 48/08 R), wie der entsprechenden Pressemitteilung zu entnehmen ist: Artikel vollständig lesen
Die WAZ kommt künftig nicht nur ohne 300 ihrer Mitarbeiter aus, sie verzichtet seit Anfang des Jahres auch auf Meldungen der Deutschen Presseagentur („dpa“). Damit will man 2 Millionen Euro weniger ausgeben. Mit dem ersparten Geld sollen die Arbeitsplätze von 25 eigenen Journalisten gerettet werden – die nun die Arbeit der „dpa“ ersetzen sollen.
In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung äußert sich WAZ-Chefredakteur Ulrich Reitz nun zu den rechtlichen und moralischen Vorwürfen, die ihm von Seiten der „dpa“ und aus der Medienszene entgegen gebracht werden: Artikel vollständig lesen
Google ist in den USA von TradeComet, einem Unternehmen, das eine B2B-Suchmaschine betreibt, verklagt worden. Der Vorwurf: Google hätte seine Marktmacht missbraucht, indem es die Preise für Adwords-Anzeigen willkürlich festsetzte. Artikel vollständig lesen
Die Verwertungsgesellschaft GEMA hat vor dem LG Köln nach eigenem Bekunden eine einstweilige Verfügung gegen den Internetanbieter BeamDVD erwirkt. Danach sei es dem Dienst nicht nur untersagt Musikwerke in Filmen ohne Zustimmung der GEMA im Internet öffentlich zugänglich zu machen, sondern auch, sich als „GEMA-Partner“ oder „garantiert legaler Service“ zu bezeichnen. Bei Zuwiderhandlung drohe ein Ordnungsgeld von bis zu € 250.000. Artikel vollständig lesen
+++ Arbeitnehmer können auf stärkeren Datenschutz hoffen
+++ BGH: Domainregistrierung setzt sich gegen spätere Geschäftsbezeichnung durch
+++ LG Berlin: Haftung für Google-Ergebnisse auf der eigenen Webseite
+++ LG Frankfurt: „Ende einer Nacht“ bleibt geschwärzt
+++ Mehr Internetauktionen in der Zwangsvollstreckung
+++ Zentrale Schülerdatei in Berlin beschlossen
+++ Verfahren gegen „The Pirate Bay“ hat begonnen Artikel vollständig lesen
Am Freitag hat das LG Frankfurt den Prozess um den Romy-Schneider-Roman „Ende einer Nacht“ entschieden (Telemedicus berichtete). In dem Urteil bestätigt es die einstweilige Verfügung vom Oktober 2008: Bisher durfte das Buch nur mit „152 Wörtern weniger“ vertrieben werden. Diesen Beschluss hatte der Ehemann von Romy Schneiders verstorbener Mutter erwirkt. Das Gericht stellt nun auch in der Hauptsache fest, dass die angegriffenen Passagen die (postmortalen) Persönlichkeitsrechte von Magda Schneider verletzen. Diese stellten sie als Sympathisantin Adolf Hitlers und des Nazi-Regimes dar. Artikel vollständig lesen
Der 15. Zivilsenat des OLG Kölns hat vor wenigen Tagen über die Berufung des Burda Senator Verlages im Verfahren gegen Frau Thea Sihler-Jauch verhandelt (Az. 15 U 163/08). Auslöser des Verfahrens war ein heimlich aufgenommenes Foto, welches die Ehefrau Günter Jauchs beim Warten auf die standesamtliche Trauung im Inneren des Potsdamer Schlosses Belvedere zeigte. Dieses Foto, so Sihler-Jauch, habe nur mit Hilfe eines starken Teleobjektivs aus einem schrägen Winkel aufgenommen werden können. Das Gelände um das Schloss sei abgesperrt und durch eine Sicherheitsfirma bewacht gewesen, Fotografen nicht zugelassen. Angesichts dessen sei ihre Privatsphäre gegen ihren ausdrücklichen Willen in schwerer und hartnäckiger Weise verletzt worden. Das LG Köln hatte ihr daher in der Vorinstanz wegen einer Verletzung ihres Rechts am eigenen Bild eine Geldentschädigung in Höhe von 15.000,- € zugesprochen. Artikel vollständig lesen
Die deutsche Tochter des US-Musikkonzerns Warner Music hat eine einstweilige Verfügung gegen das Berliner Unternehmen Songbeat erwirkt, so ein Bericht von heute.de. Grund sei dessen gleichnamige Musiksuchmaschine, die auch urheberrechtlich geschützte Lieder schnell auffindbar und downloadbar macht: Dem Unternehmen werde daher untersagt, Musiktitel aus dem Warner-Music-Katalog weiterhin erreichbar zu machen. Die Gründer der Firma sind sich jedoch keiner Schuld bewusst, so Geschäftsführer Philip Eggersglüß:
Im Grunde beinhaltet unser Produkt nichts anderes als eine Art Google für Musik (…). Suchmaschinen werten ja auch nicht, was der User mit den gefundenen Inhalten anstellt. (…) Wir verweisen lediglich auf Inhalte, die auch ohne Songbeat im Internet verfügbar und abrufbar sind.
Zudem werde jeder Nutzer vor dem Programmstart ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Download urheberrechtlich geschützter Musikwerke verboten ist. Zwar zeigen die Songbeat-Gründer auch Verständnis für die Sorgen der Musikindustrie, werfen ihr aber zugleich vor, neue Geschäftsmodelle zu ignorieren. Es gebe eine große Anzahl an Kooperationsmöglichkeiten. Gerade Angebote wie Songbeat seien geeignet, den Endkunden Inhalte verfügbar zu machen, ohne sie zu kriminalisieren. Man hoffe daher auf eine einvernehmliche Lösung, wolle jetzt aber zunächst die offizielle Zustellung der Verfügung abwarten.
Ausführlich zu den Hintergründen bei heute.de. Artikel vollständig lesen