Telemedicus

Monatliche Archive

Wochenrückblick: Holzklotz-Fall, Badewasser, ZDF-Bildausfall

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+++ Bundesrat stoppt BKA-Gesetz – Bundesregierung will Vermittlungsausschuss anrufen

+++ Bundesnetzagentur genehmigt neue Netzdurchleitungsentgelte für die Telekom

+++ Bundesrat stimmt befristeter Verlängerung von § 52a UrhG zu

+++ BVerfG: Angeklagter im „Holzklotz-Fall“ darf nur anonymisiert gezeigt werden

+++ LG Berlin: Verzicht auf Persönlichkeitsrechte im Privatfernsehen

+++ VG Wiesbaden: Keine Rechtsgrundlage für Rundfunkgebühr auf internetfähige Endgeräte

+++ ARD bildet zentrale Koordinierungsgruppe für den Drei-Stufen-Test

+++ EU-Ministerrat entscheidet über wichtige Rechtsfragen der Informationsgesellschaft

+++ Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar wiedergewählt

+++ UEFA zahlt ZDF Schadensersatz für Bildausfall bei EM 2008 Artikel vollständig lesen

BVerfG bestätigt anonymisierte Bildberichterstattung

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Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden: Die Bildberichterstattung in der Hauptverhandlung eines Strafverfahrens kann eingeschänkt werden. Das Gericht bestätigte damit eine Anordnung des Oldenburger Landgerichts. Dieses hatte dazu aufgefordert, nur mit anonymisierten Bildern über den Strafprozess zu berichten. Der hiergegen gerichtete Antrag eines privaten Rundfunksenders auf einstweiligen Rechtsschutz wurde abgelehnt.

Der Sender hatte über den Angeklagten eines Strafverfahrens im Fernsehen berichten wollen. Bei diesem Strafprozess geht es um den sogenannten „Holzklotz-Fall“: Dem Angeklagten wird vorgeworfen von einer Autobahnbrücke einen Holzklotz auf die Fahrbahn geworfen zu haben. Dabei wurde die Windschutzscheibe eines Autos getroffen, dessen Beifahrerin bei dem Unfall ums Leben kam. Artikel vollständig lesen

Jauch spielt Fernsehen

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„Hier spricht Günther Jauch, Guten Abend!“

Auch wenn der umtriebige TV-Moderator in den Bavaria-Studios am Ende der Sendung irgendeinem kreuzglücklichen Menschen fünf Millionen Euro in die Hand drücken sollte, das kriegt kein Zuschauer daheim vor dem Fernsehgerät mit. Diese Sendung können nicht einmal die Abonnenten des privaten Bezahlfernsehens empfangen, obwohl die Kameras doch jedes schelmische Grinsen oder Stirnrunzeln des Moderators Jauch einfangen.

Warum niemand die Show zu sehen bekommt? Die Sendung verstößt nach Ansicht der niedersächsischen Landesmedienanstalt gegen den neuen Glücksspielstaatsvertrag. Dieser wurde Anfang des Jahres in Kraft gesetzt und untersagt Werbung für Glücksspiele im Fernsehen. Die SKL beeindruckt das scheinbar nicht.

Eine Glosse zum Thema von Klaus Deuse im dradio. Artikel vollständig lesen

LG Berlin: Verzicht auf Persönlichkeitsrechte im Privatfernsehen

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Gibt es Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Privatfernsehen? Zumindest nicht, wenn die Sendung „Die Burg“ heißt. So sieht das zumindest das LG Berlin:

Aber auch die hilfsweise erklärte Aufrechnung und die Widerklage der Beklagten gehen ins Leere, weil der geltend gemachte Schmerzensgeldanspruch aus § 823 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG nicht besteht. Dies gilt schon deshalb, weil nach den Ausführungen des Klägers, denen die Beklagte nicht mehr entgegengetreten ist, nicht erkennbar ist, dass die Beklagte gerade wegen der Handlungen des Klägers in besonderer Weise der Lächerlichkeit preisgegeben worden wäre. Denn das ganze Sendeformat war erkennbar darauf anlegt, dass sich die Teilnehmer zur Belustigung des Publikums bloßstellen und zum Teil entwürdigen, wohl um ihre eigene Bekanntheit zu steigern.

Die Entscheidung schildert die absurden Vorgänge in der Fernsehshow sehr anschaulich und ist dadurch stellenweise wirklich lustig. Gleichzeitig ist die These des LG Berlin aber auch diskussionswürdig: Das Gericht geht offenbar davon aus, dass Teilnehmer von bloßstellenden Reality-Shows in jede erdenkliche Persönlichkeitsrechtsverletzung einwilligen können (im konkreten Fall war die Klägerin beinahe in einen Bottich voll mit Urin versetztem Badewasser gestiegen). Ob die Einwilligungsfähigkeit so weit reicht, ist aber höchst fraglich.

Das LG Berlin zur Causa „Pipibadewasser“.

Zum Verzicht auf die Menschenwürde: BVerwGE 115, 189, 194 – Laserdrome (PDF). Artikel vollständig lesen

WAZ-Stellenabbau: „Von Vielfalt keine Rede mehr“

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Foto: BirgitH, pixelio

Die vier großen westdeutschen Zeitungen der WAZ-Mediengruppe (Westdeutsche Allgemeine Zeitung, Westfälische Rundschau, Westfalenpost, Neue Ruhr/Rheinzeitung) schreiben rote Zahlen. Die WAZ-Geschäftsleitung hat deshalb angekündigt, Stellen abzubauen und auf die Unabhängigkeit der Mantelredaktionen zu verzichten. Das bedeutet, dass künftig die überregionalen Beiträge von einer zentralen Stelle an die einzelnen Zeitungen geliefert werden – und nicht mehr jede Zeitung der WAZ-Gruppe eine eigene Redaktion beschäftigt.

Zwar ist es den einzelnen Zeitungen vorbehalten, in welcher Gewichtung sie diese Inhalte übernehmen wollen, jedoch glaubt beispielsweise Susanne Schulte, Redakteurin bei der Westfälischen Rundschau, nicht, dass die ehedem unabhängigen Blätter dann noch unterscheidbar sein werden. „Ich bin mir sicher, wenn es jetzt eine Art Agentur gibt für die vier WAZ-Zeitungen, dass dann natürlich von Vielfalt nicht mehr die Rede sein kann. (…)“

Das Deutschlandradio erklärt den Stellenabbau bei der WAZ. Artikel vollständig lesen

VG Wiesbaden: Keine Rechtsgrundlage für PC-Gebühr

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Mit einer Enscheidung vom 19. November 2008 hat sich nun auch das Verwaltungsgericht Wiesbaden gegen die Rundfunkgebühr für Computer ausgesprochen. Das Gericht schloss sich damit im Ergebnis den Entscheidungen des VG Münster und des VG Braunschweig an. Allerdings geht die Entscheidung in ihrer Bergündung weiter als alle bisherigen: Das hessische Gericht findet nämlich keine tragfähige Rechtsgrundlage für eine Gebührenpflichtigkeit von sogenannten „neuartigen Rundfunksempfangsgeräten“ im Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: IT-Gipfel, Sampling, virtuelles Hausrecht

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+++ BGH entscheidet über Sampling

+++ 3. nationaler IT-Gipfel in Darmstadt

+++ WDR plant Kompetenzzentrum für 3-Stufen-Test

+++ OLG Hamm bejaht virtuelles Hausrecht

+++ Europaparlament kritisiert PNR-Speicherung

+++ VG Braunschweig befreit Verein von Rundfunkgebühr

+++ BKA-Gesetz findet keine Mehrheit im Bundesrat

+++ Deutsche Wikipedia wieder erreichbar

+++ Europas digitale Bibliothek „Europeana“ online
Artikel vollständig lesen

VG Braunschweig: Keine Rundfunkgebühren für Internet-PC

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Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung vom 21.10.2008 (Urteil v. 21.10.2008, Az. 4 A 109/07) festgestellt, dass einen Verein keine Pflicht zur Entrichtung von Rundfunkgebühren für seinen internetfähigen PC trifft. In dem Verfahren hatte ein norddeutscher Verein eine negative Festellungsklage darüber erhoben. Zuvor war er mit einem Antrag über die Befreiung von Rundfunkgebühren beim Norddeutschen Rundfunk gescheitert. In der Begründung seines Urteils nimmt das Gericht in weiten Teilen Bezug auf die jüngst ergangene Entscheidung des VG Münster, die ebenfalls den Internet-PC eines Jurastudenten von der Gebührenpflichtigkeit freigesprochen hat. Artikel vollständig lesen

BGH: „Sampling“ verstößt gegen Urheberrecht

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Der BGH hat heute entschieden, dass die Verwendung sog. „Samples“ aus fremden Werken gegen das Urheberrecht verstößt. Samples sind kurze Tonausschnitte, die von fremden Musikwerken entnommen werden, um sie in einem eigenen Werk zu verwenden. Doch auch solch kurze Ausschnitte können vom Urheberrecht erfasst sein, denn sie sind Teil des Verwertungsrechts des Tonträgerherstellers aus § 85 UrhG. Artikel vollständig lesen

Alternativentwurf TMG: Zwischenstand

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Das Projekt zum „Alternativentwurf TMG“ macht Fortschritte – aber langsam: Im Wiki sind mittlerweile Einträge zu vier Einzelproblemen entstanden (Begriffsabgrenzung „Telemedien“, Impressumspflichten, Tracking, Intermediärhaftung), die sich in unterschiedlichen Stadien der Ausarbeitung befinden. Das Projekt hat sich außerdem, zumindest grundlegend, konstituiert. Artikel vollständig lesen

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