Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag war umkämpft wie sonst kaum ein Gesetz im Rundfunkbereich. Nun liegt eine Fassung vor, die beinahe endgültig ist – und mit der beide Parteien, sowohl die privaten als auch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter, nicht zufrieden sind. Im J!Cast befragt Jana Semrau zu dem Thema Gregor Wichert, einen Mitarbeiter im ZDF-Justiziariat. Der stellt die Position der Öffentlich-Rechtlichen natürlich recht einseitig dar, geht aber auch ins Detail: Es geht z.B. um die Frage, was eigentlich „sendungsbezogen“ ist und auch darum, welche Rolle die verschiedenen Kooperationen von öffentlich-rechtlichen und privaten Medienanbietern spielen.
Zum J!Cast 68: „Radio, Fernsehen – und Internet? Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag“. Artikel vollständig lesen
In der Samstagsausgabe der Süddeutschen Zeitung wird Martin Kretschmer zu seinem Protest gegen verlängerte Schutzfristen für ausübende Künstler interviewt. Bereits Mitte Juni hatte sich der Professor der Universität Bournemouth zusammen mit anderen namhaften Urheberrechtsexperten in einem Brief an den Präsidenten der Europäischen Kommission gewandt; darin kritisieren sie den Vorschlag des Binnenmarktkommissars McCreevy, den Urheberrechtsschutz von 50 auf 95 Jahre auszudehnen. Nach Ansicht Kretschmers würde eine solche Verlängerung ausschließlich der Musikindustrie, nicht aber den Künstlern selbst zugute kommen. Seine Studie zum Einkommen von Autoren zeige nämlich, dass…
„[…] das Einkommen von Kreativen nicht vom Schutz abhängt, den das Urheberrecht gewährt, sondern in erster Linie von ihren Verträgen mit Verwertern, also Verlagen, Musikfirmen und anderen. […] Wenn eine Schutzfrist übertragbar ist, profitieren davon in erster Linie die Verwerter, nicht die Musiker, weil ja die Verwerter den verlängerten Schutz genießen. Kann man Rechte direkt übertragen, landen sie dort, wo die Verhandlungsmacht sitzt.“
Erneut hat die CELAS, der Zusammenschluss der britischen Verwertungsgesellschaft MCPS-PRS sowie der deutschen GEMA, europaweite Musiklizenzen vergeben. Das Online-Musikportal roccatune kann nun seinen Nutzern in ganz Europa das Repertoire des Labels EMI via On-Demand-Streaming anbieten.
Das würden auch andere Verwertungsgesellschaften gerne tun. Aber als die niederländische Buma grenzüberschreitende Nutzungsrechte für das Weltrepertoire an einen Online-Musikdienst vergeben hatte, wurde sie just von PRS und der GEMA verklagt. Beide Verwertungsgesellschaften machten in jeweils getrennten Prozessen geltend, die Buma sei zu diesem Schritt nicht berechtigt gewesen. Diese Ereignisse zeigen, wie umstritten die grenzüberschreitenden Lizenzen sind. Und das hat mit dem bisherigen System der kollektiven Rechtewahrnehmung zu tun – das es so womöglich bald nicht mehr geben wird. Artikel vollständig lesen
Dynamische IP-Adressen sind keine personenbezogenen Daten im Sinne von § 3 BDSG. Das hat das AG München Ende September entschieden (Urteil vom 30.09.2008, Az. 133 C 5677/08). Der Beklagte war Betreiber eines Internetportals. Beim Aufruf seiner Webseite wurden die IP-Adressen der Besucher in den Log-Dateien des Webservers gespeichert. Der Kläger erfuhr davon und verlangte Unterlassung, da es sich bei den IP-Adressen um personenbezogene Daten handele, deren Speicherung ohne Einwilligung des Betroffenen rechtswidrig sei. Das AG München sah dies jedoch anders. Artikel vollständig lesen