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Monatliche Archive

Kulturrat: Dossier zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk

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Der Deutsche Kulturrat hat eine Aufsatzsammlung mit dem Titel „Mission Impossible: Qualität im öffentlich-rechtlichen Rundfunk?“ veröffentlicht. Die Beiträge befassen sich auf insgesamt 40 Seiten mit Themen aus den Bereichen Geschichte, Europa, Herausforderung Digitalisierung, Kulturelle Bedeutung und Zukunftsvisionen. Zu den Autoren zählen u.a. die EU-Kommissare Neelie Kroes und Viviane Reding, Professoren wie Hubertus Gersdorf und Dieter Dörr sowie die (ehemaligen) Intendanten Fritz Pleitgen, Fritz Raff und Monika Piel.

Im Vorwort von Olaf Zimmermann, dem Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, heißt es:

„Ich hoffe, dass dieses Dossier ebenso wie sein Vorgänger das Dossier „Verwertungsgesellschaften“ aus dem November/ Dezember 2007 einen Beitrag dazu leistet, Vorurteile beiseite zu räumen und die sachliche Diskussion zu beflügeln. Schön wäre es, wenn die Mission Impossible des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bald durch die Mission Future abgelöst würde. Mit diesem Dossier wollen wir unseren bescheidenen Beitrag dazu leisten, denn gerade der Kulturbereich kann auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht verzichten.“

Zum kostenlosen Download des Dossiers.
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„Lästiges Urheberrecht“: Online-Datenbanken von Zeitungen

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Zeitungsverlage ziehen zunehmend Gewinn aus der Weiterverwertung ihrer Artikel in eigenen oder externen Online-Archiven. Dort können Interessierte die Artikel gegen Zahlung eines Entgelts „erwerben“. Das wäre grundsätzlich nicht problematisch, würde es entsprechende Verträge mit den Verfassern geben, in denen diese ihre Einwilligung in die weitere Nutzung geben. Doch ist dies oftmals, gerade bei freien Journalisten, nicht der Fall. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Impressum, Vorratsdaten, Bildersuche

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+++ Schlussanträge beim EuGH zur Vorratsdatenspeicherung

+++ LG Hamburg: Google-Bildersuche verletzt das Urheberrecht

+++ EuGH: Telefonnummer keine Pflichtangabe im Impressum

+++ OLG Zweibrücken: IP-Adressen als Beweis bei P2P-Abmahnungen

+++ Urheberrecht: Intranet-Regelung geht in die Verlängerung

+++ Kommentar-Benachrichtigungen in Blogs als neue Abmahnfalle?

+++ Wickert gibt Streit um Drittsendelizenzen auf

+++ Internationale Datenschutzkonferenz in Straßburg

+++ BGH: Berichterstattung über Krankheit von Ernst August von Hannover unzulässig Artikel vollständig lesen

Abmahnung für Kommentar-Benachrichtigungen bei Blogs

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Thomas Schwenke von Advisign weist auf eine neue Abmahnfalle hin: Kommentarbenachrichtigungen in Blogs. Diese können nämlich – zumindest bei gewerblichen Blogs – rechtswidrig sein. Das Problem: Fast jede Blog-Software setzt zur Benachrichtigung für neue Kommentare ein einfaches „Opt-In“-Verfahren ein. Nach recht eindeutiger Rechtsprechung ist aber allein das sog. „Double Opt-in“-Verfahren zulässig. Thomas Schwenke erklärt den Unterschied:

„In Deutschland herrscht ein strenges Double Opt-In-Prinzip bei Zusendung von Emails. Was das heißt, sagt die Übersicht:

• Opt-Out:
Ich schicke jemandem ungefragt Emails mit der Möglichkeit sich abzumelden.

• Opt-In:
Ich schicke Emails, nachdem ich darum gebeten worden bin. Z.B. wie bei dem Kommentarplugin, wenn der Leser das Häckchen bei “Ich will über Nachfolgekommentare benachrichtigt werden” setzt.

• Double Opt-In:
Ich verschicke Emails nachdem mich jemand darum gebeten hat und ich mich rückversichert habe, dass wirklich der Inhaber der Emailadresse um die Zusendung von EMails gebeten hat.“

Jan Tißler vom UPLOAD-Magazin hat anscheinend bereits eine Abmahnung deswegen erhalten. Es wird also höchste Zeit für die Entwickler von Blog-Software, sich dieses Problems anzunehmen.

Die Details bei Advisign. Artikel vollständig lesen

Creative Commons: A Shared Culture

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Anlässlich ihrer diesjährigen Spendenkampagne hat die Creative Commons Corporation ein neues Video mit dem Titel „A Shared Culture“ veröffentlicht. Das Video ist eine Einführung in die Philosophie, die hinter Creative Commons steht – nämlich der legale kreative Austausch. Für die Produktion des Clips zeichnet der bekannte Filmemacher Jesse Dylan verantwortlich, der auch am bekannten „Yes We Can“-Video für Barack Obama beteiligt war.

Quelle: (cc) creativecommons.org

Screenshot „A Shared Culture“ (cc) creativecommons.org.

Das Video ist ein Konglomerat aus Interviews und Photos. Zur musikalischen Untermalung dienen zwei Instrumentalstücke der „Nine Inch Nails“, die genau wie die genutzten Photos unter einer CC-Lizenz veröffentlicht worden sind.

Zum Video bei creativecommons.org. Artikel vollständig lesen

Urheberrecht: Intranet-Regelung geht in die Verlängerung

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Erneut steht eine Änderung des UrhG an. Diesmal geht es um den § 52a UrhG („Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung“), der (gemäß § 137k UrhG) nur noch bis zum 31. Dezember 2008 gilt. Politiker und Interessenvertreter diskutieren nun darüber, ob man die Norm ersatzlos auslaufen lässt – oder ihr auch nach dem Ablauf des Moratoriums wieder Geltung verschafft. Die Regelung ist eine Urheberrechtsschranke, die die Befugnisse von Rechteinhabern zugunsten von Bildungseinrichtungen einschränkt: So dürfen zum Beispiel Hochschulen geschützte Texte einem abgegrenzten Personenkreis öffentlich zugänglich machen. Damit wird insbesondere das Einstellen in ein Intranet erlaubt. Artikel vollständig lesen

EuGH: Telefonnummer keine Pflichtangabe im Impressum

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Der Europäische Gerichtshof hat heute über die Frage entschieden, ob das Impressum eines Unternehmens zwingend auch die Telefonnummer enthalten muss. Ganz eindeutig fiel die Antwort jedoch nicht aus: Die Angabe eines Kontaktformulars reicht nach Ansicht des Gerichts dann aus, wenn der Diensteanbieter innerhalb von 30 bis 60 Minuten Anfragen beantworten kann. Außerdem muss der Anbieter auf Wunsch des Nutzers auch telefonisch antworten. Artikel vollständig lesen

Die GEMA und Creative Commons

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Der AStA Marburg berichtet, welche Schwierigkeiten sich bei der Veröffentlichung freier Musik mit der GEMA ergeben können. Im Rahmen des Open Music Contest, einem Wettbewerb für freie Musik, hatte der AStA einen Sampler mit Stücken der teilnehmenden Bands veröffentlicht. Doch obwohl sich auf der Zusammenstellung ausschließlich Creative Commons-lizenzierte Lieder befanden, verlangte die GEMA Gebühren. Bei dem Versuch diesen Fehler aufzuklären, stieß der AStA jedoch auf Widerstand:

„Während es der GEMA gesetzlich gedeckt leicht fällt, nach Verwaltungsfehlern falsche Rechnungen zu verschicken, ist der umgekehrte Weg mit erheblichem Aufwand verbunden. So wurde es uns beispielsweise unmöglich gemacht, jemanden von der zuständigen Forderungsabteilung oder der Buchhaltung direkt zu sprechen. Die auskunftgebenden Personen in den verschiedenen Abteilungen waren jedoch selbst nicht in der Lage, den Fall einzusehen, da dafür eben die Forderungsabteilung zuständig sei. Die Tatsache, dass uns für jeden Titel unterschriebene Erklärungen der Urheber vorliegen, dass diese nicht Mitglied der GEMA sind, machte dort überhaupt keinen Eindruck auf die irrtümliche Gebührenforderung.“

Weiter beim Open Music Contest. Artikel vollständig lesen

Schlussanträge beim EuGH zur Vorratsdatenspeicherung

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Der Generalanwalt beim EuGH Yves Bot hat seine Schlussanträge im Verfahren gegen die Vorratsdatenspeicherung gestellt: Seiner Meinung nach ist die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung rechtmäßig. Diese Anträge können als Vorabentscheidung gelten, denn der EuGH folgt üblicherweise den Schlussanträgen des Generalanwalts.

Gegenstand des Verfahrens war die Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsdatenspeicherung von Daten. Die Kläger, Irland und die Slowakei, wollten die Richtlinie für nichtig erklären lassen – Bot hält dies für unbegründet. Dabei erwähnt er jedoch die Frage, ob die Richtlinie mit den Grundrechten vereinbar ist, mit keinem Wort. Artikel vollständig lesen

VG Münster: Urteil zu Rundfunkgebühren für PCs im Volltext

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Das Urteil des VG Münster zur Rundfunkgebührenpflicht von Computern ist nun im Volltext verfügbar. Das Gericht hatte Ende September festgestellt, dass für internetfähige PCs nicht zwangsläufig Rundfunkgebühren fällig werden. Aus den Entscheidungsgründen:

„Inzwischen könnte u.a. auch mit Notebooks, UMTS-Handys, WLAN-Handys oder PDAs- und MDAs-Smartphones, internetfähigen Navigationssystemen, sogar mit internetfähigen Kühlschränken Rundfunk empfangen werden. Da aber bei derartigen Geräten ein Bereithalten zu vielen anderen Zwecken als (nur) zum Empfang von Rundfunk möglich ist, kann aus dem bloßen Besitz dieser multifunktionalen Empfangsgeräte nicht mehr automatisch auch auf ein Bereithalten zum Rundfunkempfang geschlossen werden.“

Telemedicus wird sich in den nächsten Tagen noch ausführlicher mit dem Fall beschäftigen.

Das Urteil im Volltext in unserer Urteilsdatenbank. Artikel vollständig lesen

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