Auf den Münchner Medientagen hat der Springer-Manager Christoph Keese einen hochinteressanten Vorschlag gemacht. Er spricht von „Public Domain“-Medien:
Zurzeit bezahlen die Verleger für Filme, die sie von ARD und ZDF übernehmen. Die Wochenzeitung „Die Zeit“ kauft beim ZDF, die WAZ-Gruppe kauft beim Westdeutschen Rundfunk drei bis fünf Filme pro Tag für ihr Nachrichtenportal „Der Westen“. Die einzelnen Beiträge seien „deutlich billiger“ als die kolportierten 90 Euro, sagte WAZ-Mann Rüdiger Oppers. Für Christoph Keese, Konzerngeschäftsführer Public Affairs beim Axel-Springer-Konzern, ist auch dieser Preis offensichtlich zu hoch. Er will die öffentlich-rechtlichen Videos umsonst. „Public domain“, so der Titel des Zukunftsmodells. Übersetzt heißt der Name Gemeinfreiheit, also die Aufgabe des Urheberrechtsschutzes für öffentlich-rechtliche Inhalte.
Auf den ersten Blick erscheint Keeses Gedankengang nur als ein Kommentar zu der Tatsache, dass die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender ihre Eigenproduktionen derzeit nur gegen teure Lizenzgebühren verkaufen. Auf den zweiten Blick könnte er aber auch der Schlüssel zur Neudefinition des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sein. Artikel vollständig lesen
„Vom Kopieren können Künstler aber nicht leben.“ mahnt Dieter Gorny, der Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes der Musikindustrie, auf iRights.info. In dem Interview geht er hart mit der mangelnden Bereitschaft in der Gesellschaft, für Musik zu bezahlen, ins Gericht:
„In einem […] Gespräch sagte mir jemand: „Wenn ich Künstler richtig toll find, dann kauf ich deren Sachen, dann helfe ich denen.“ Dieses Gefühl, diesen Respekt, müssen wir wieder im Bewusstsein der Menschen verankern. Die Umsonst-Kultur führt sonst dazu, dass wir uns am Ende eines sehr wesentlichen kulturellen Guts berauben, weil Musik nicht mehr verkaufbar ist und sich viele Künstler auf andere Dinge konzentrieren müssen, um überleben zu können.“
Deshalb fordert Gorny eine neue „Respekts-Debatte“. Aber auch die gesetzlichen Regelungen müssten angepasst werden. Er kritisiert insbesondere die letzte Urheberrechtsnovelle (den sog. „Zweiten Korb“), weil die Normen zur Privatkopie den technologischen Entwicklungen „hinterherhinkten“. Ein starkes Urheberrecht nütze dabei nicht nur der Musikindustrie als solcher. Vielmehr bilde es die Grundlage aller „Creative Industries“ – und die sieht Gorny als einen der wichtigsten Leitmärkte der Zukunft.
Zum sehr lesenswerten Interview bei iRights.info.
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Auf IP-Notiz.de ist eine interessante „Expertennotiz“ von Christian Steudtner zum Thema Werkvernichtung zu lesen. Seit dem Urteil des Reichsgerichts aus dem Jahr 1912 im Falle des Kunstwerks „Felseneiland mit Sirenen“ bejaht die Rechtsprechung ein Werkvernichtungsrecht des Eigentümers. Anlässlich des Falles zum Berliner Hauptbahnhof möchte der Autor in dem Artikel klären, ob sich aus dem Urheberpersönlichkeitsrecht ein „Vernichtungsverbotsrecht“ des Werkurhebers ableiten lässt. Dabei beschäftigt er sich eingehend mit der Auslegung der Urheberrechte und der Bedeutung des Entstellungsverbotes in § 14 UrhG:
„Das Problem der Werkvernichtung betrifft – systematisch betrachtet – nur einen kleinen Ausschnitt im Bereich des Urheberpersönlichkeitsrechts. Dennoch weist es in geradezu exemplarischer Weise klassische juristische Fragstellungen auf, sowohl was die Auslegung vorhandener Begriffe mittels der juristischen Methodenlehre als auch Überlegungen zu den Grundlagen des Urheberpersönlichkeitsrechts angeht.“
Genau zu Beginn der diesjährigen Frankfurter Buchmesse Mitte Oktober wurde gegen den Verlag Blumenbar eine einstweilige Verfügung erwirkt: Das Landgericht Frankfurt hatte die Verbreitung der ursprünglichen Fassung des Romans „Ende einer Nacht“ von Olaf Kraemer untersagt. Nun will der Verlag Widerspruch gegen den Gerichtsbeschluss einlegen. Bisher wird das Buch nur mit geschwärzten Passagen und dem Aufkleber „Collector’s Edition. Einstweilige Verfügung: 152 Wörter weniger“ verkauft. Artikel vollständig lesen
Vergangenen Freitag wurden in Bielefeld die Big Brother Awards 2008 verliehen. Die Big Brother Awards sind „Antipreise“, die an Unternehmen, Organisationen und Personen vergeben werden, die besonders freizügig mit ihnen anvertrauten Daten umgehen. Zu den diesjährigen Preisträgern darf sich auch die Deutsche Telekom zählen. Die Deutsche Telekom AG ist kürzlich wegen der illegalen Verwendung von Telefon-Verbindungsdaten zur Bespitzelung von Aufsichtsräten und Journalisten in Verruf geraten.
Die (un-)glücklichen Gewinner sind im Einzelnen: Artikel vollständig lesen
+++ Ministerpräsidenten beschließen Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag
+++ Pflichtablieferung von Netzpublikationen: Webseiten vorerst nicht betroffen
+++ Das VG Berlin befreit British Telecom zunächst von der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung
+++ BMI legt ersten Entwurf für neues BDSG vor
+++ Diebstahl virtueller Gegenstände ist in den Niederlanden strafbar
+++ LG Hanau bestätigt Gewinnabschöpfungsanspruch bei Abofallen
+++ Müssen ARD & ZDF für Tour de France zahlen? – EBU pocht auf Verträge
+++ Ehefrau von Günter Jauch verliert gegen die „Bunte“ – Keine Lizenzgebühr für Hochzeitsphoto Artikel vollständig lesen
Nationalbibliothek gibt Entwarnung: Vorerst keine Ablieferung von Webseiten
Heute ist eine neue „Verordnung zur Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek“ (PDF) in Kraft getreten. Danach sind Netzpublikationen, bis auf wenige Ausnahmen, in „marktüblicher Ausführung“ abzuliefern. Dem Wortlaut der Verordnung nach sind davon nahezu sämtliche Webseiten aus Deutschland betroffen, wenn sie redaktionelle Inhalte anbieten, die für die Öffentlichkeit von Interesse sind. Doch die DNB gibt Entwarnung: Auch wenn die Verordnung es vorsieht, die Nationalbibliothek wird vorerst keine Webseiten erfassen. Artikel vollständig lesen
Am Dienstag, den 11. November, wird der Präsident des Bundeskartellamts Dr. Bernhard Heitzer zu Gast an der Universität Münster sein. Dort wird er zum Thema „Der Schutz des Wettbewerbs – Aufgabe des Staates und Rolle des Bundeskartellamts“ sprechen. Der Vortrag mit anschließender Diskussion findet im Rahmen der Reihe „Münsterische Gespräche zum öffentlichen Recht“ statt; die Veranstalter laden alle Interessierten herzlich ein. Beginn ist um
20 Uhr 18 Uhr im Hörsaal J3 des Juridicums.
Ende September hat ein Jurastudent aus Münster für Aufsehen gesorgt, als er vor dem Verwaltungsgericht Münster ein Urteil gegen den WDR erstritt, wonach für Computer keine allgemeine Rundfunkgebühr besteht. Moritz M. ist dieser Student. Wie er darauf gekommen ist, gegen seinen Gebührenbescheid zu klagen, welche Argumente er ins Feld führte und welche Bedeutung er dem Fall zumisst, erklärt er im Interview mit Christoph Gieseler. Artikel vollständig lesen
Das VG Berlin hat erneut seine Auffassung über die Verfassungswidrigkeit einzelner Regelungen der Vorratsdatenspeicherung bekräftigt und den TK-Anbieter BT (British Telecom) zunächst von der Verpflichtung zur Datenspeicherung freigestellt (Az. VG 27 A 232.08). In einem Eilverfahren hat das VG Berlin entschieden, dass dem TK-Anbieter BT (British Telecom) durch die Bundesrepublik Deutschland zunächst nicht die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung auferlegt werden darf.
Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass es für die zur Datenspeicherung notwendigen technischen und personellen Investitionen der TK-Anbieter keine hinreichende Entschädigungsregelung auf Kostenseite gäbe. Artikel vollständig lesen