Telemedicus

Monatliche Archive

Der ePerso kommt ins Rollen – ohne Fingerabdruck

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Groß wie eine EC-Karte wird er sein und Millarden Euros kosten: der elektronische Personalausweis. Doch er soll kommen, darauf hat sich gestern das Kabinett geeinigt und einen entsprechenden Gesetzesentwurf verabschiedet. Ab November 2010 soll der „ePerso“ die bisherige Identitätskarte ersetzen. Artikel vollständig lesen

Google startet Wikipedia-Alternative

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„Knol“, das ist keine Kartoffelsorte oder der Name eines Gnoms aus einem Rollenspiel, sondern Googles verspätete Antwort auf die Wikipedia. Der etwas seltsam klingende Name ist die Abkürzung für „Knowledge“ und soll in Zukunft für die „Einheit des Wissens“ in Mountain View stehen. Ende 2007 hatte Google das Projekt vorgestellt, gestern ist es für die Allgemeinheit online gegangen. Die Besonderheit: Nutzer können mit ihren Artikeln Geld verdienen. Artikel vollständig lesen

Creative Commons 3.0 jetzt auch in deutscher Version

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Die deutschen Creative Commons-Lizenzen sind nun auch in der Version 3.0 verfügbar. Schon seit Monaten waren die überarbeiteten Lizenzen in der englischen Version verfügbar, nun ist die Portierung auch für die deutsche Version abgeschlossen. Die Änderungen waren vor allem durch einige Neuerungen speziell im deutschen Urheberrecht notwendig geworden. Und auch darüber hinaus wurden zahlreiche Probleme gelöst und Verbesserungen sowohl für Urheber als auch für Anwender umgesetzt. Artikel vollständig lesen

Keine Marke fürs Beck-Blog

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„Beck Texte“, „Beck Plus“ und „Beck Online“. All diese Begriffe sind als Wortmarken für den Verlag C. H. Beck registriert. Sogar das nette Konstrukt „Beck’sche“ hat es ins Markenregister geschafft. Nur das „beck-blog“ wollte das Deutsche Patent- und Markenamt nicht zulassen.

Screenshot DPMA

Warum auch immer die Anmeldung zurückgewiesen wurde, an Expertise dürfte es dem Beck-Verlag nicht fehlen, sich nötigenfalls dagegen zur Wehr zu setzen.

(via) Artikel vollständig lesen

Mit Risiken und Nebenwirkungen: Google Health & Co.

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„Wenn es nach Google („Health“), Microsoft („Healthvault“) und anderen US-Firmen geht, stellen Patienten künftig ihre gesamten Gesundheitsdaten ins Netz, um sie „sicher, geschützt und kostenlos“ (O-Ton Werbung) an einem Ort zu vereinen. Mit dieser Hilfe sollen sie sich mit Ärzten und anderen Gesundheitsversorgern nach Bedarf digital austauschen können. Die Anbieter wollen damit den Papierkrieg im Gesundheitswesen eingeschränken und die Aktualität der Gesundheitsakten sicherstellen.“

Wer diese Zeilen liest und einen nur halbwegs sensiblen Umgang mit Daten pflegt, dem sträuben sich die Nackenhaare. Mißbräuche scheinen bei einer weltweiten Verfügbarkeit von Krankheitsdaten vorprogrammiert. Schließlich sind diese Daten ebenso intim und schützenswert, wie interessant für Unternehmen. Die taz berichtet in dem Artikel „Ich weiß, woran Du krankst!“ über die geplanten Vorhaben und ihre Risiken.

„Ich weiß, woran Du krankst!“ – taz. Artikel vollständig lesen

CCC veröffentlicht Stellungnahme zum Hacker-Paragraph

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Der Chaos Computer Club (CCC) hat eine Stellungnahme zum § 202c StGB, dem sog. „Hacker-Paragraphen“ veröffentlicht. Anlass ist eine Verfassungsbeschwerde zu der Vorschrift, die das Bundesverfassungsgericht derzeit zu prüfen hat. Das Fazit des Hacker-Vereins: § 202c StGB ist ungeeignet, die IT-Sicherheit zu verbessern und läuft sogar dem geplanten Ziel des Gesetzgebers zuwider.

„Der Besteckkasten eines Chirurgen enthält neben dem Skalpell eine große Zahl weiterer Instrumente. Man könnte mit ihnen neben dem intendierten Zweck schwere Verletzungen und Verstümmelungen an Menschen verursachen […]. Ein Skalpell kann, für sich allein betrachtet, dazu dienen, Verbrechen zu begehen. Es kann aber eben auch dazu verwendet werden, Menschenleben zu retten, Tumore zu entfernen und Verletzungen zu operieren. Niemand würde jedoch auf die Idee kommen, die möglichen verbrecherischen Anwendungen von chirurgischen Werkzeugen zum Anlaß für ein generelles gesetzliches Verbot des Einsatzes, der Weiterentwicklung oder des Verkaufs zu nehmen.“

Zur Stellungnahme des Chaos Computer Clubs (PDF).

Telemedicus zur Verfassungsbeschwerde: Brauchen wir einen digitalen Waffenschein?

(via) Artikel vollständig lesen

StudiVZ klagt gegen Facebook – in Deutschland

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Spiegel Online schreibt über die aktuelle Facebook-Klage. Im unteren Teil des Artikels findet sich eine Passage, die auf den unbedarften Leser unwichtig wirken mag. Der Jurist erkennt jedoch den Zündstoff:

„StudiVZ hat nach eigenen Angaben bereits am vergangenen Freitag eine Feststellungsklage beim Landgericht Stuttgart eingereicht. „Diese hat das Ziel, von den zuständigen deutschen Gerichten feststellen zu lassen, dass die von Facebook erhobenen Vorwürfe nicht zutreffend sind“, heißt es in einer Mitteilung von Sonntag. „Wir sehen der Sache gelassen entgegen“, erklärt StudiVZ-Chef Marcus Riecke.“

Ob „internationale Rechtshängigkeit“, insbesondere vor Gerichten in den USA, in Deutschland ein Zulässigkeitshindernis analog § 261 Abs. 3 ZPO darstellt, ist umstritten. Auch ist bisher noch unklar, wo zuerst geklagt wurde.

Zum Artikel bei Spiegel Online.

Google Booksearch zur internationalen Rechtshängigkeit. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: SKL-Show, Streaming-Lizenzen, Facebook

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+++ SKL-Show wird verboten

+++ BKartellA will Kurzberichterstattung retten

+++ Kölscher Klüngel beim WDR?

+++ Verhandlungen um Überwachungsstandard in Österreich

+++ Facebook verklagt StudiVZ

+++ BGH zur Einordnung von Gewerblichen Anfragen

+++ Abmahnungen gegen Klingelton-Anbieter

+++ Heiße Diskussion um Lizenzpflicht für TV-Streaming Artikel vollständig lesen

StudiVZ VS Facebook: Warum erst jetzt?

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Die allgemeine Reaktion auf die Klage von Facebook gegen StudiVZ scheint zu sein: „Wieso erst jetzt?“

Das dürfte vor allem zwei Gründe haben:

1. Facebook hat erst vergangene Woche einen Rechtsstreit beendet, in dem es sich selbst gegen den Vorwurf wehren musste, den es nun gegen StudiVZ vorbringt: Angeblich hat der Facebook-Gründer Mark Zuckerberg wesentliche Teile seines Codes von dem Network „ConnectU“ übernommen. Facebook konnte schlecht die Verletzung von Eigentumsrechten behaupten, die es möglicherweise nicht einmal besitzt.

2. StudiVZ und Facebook haben schon seit Monaten hinter den Kulissen heiß verhandelt. Offenbar setzte Facebook darauf, den StudiVZ-Eigentümer Holtzbrinck zu einer Fusion oder einem Verkauf zu überreden. Das Problem dabei: Holtzbrinck hat StudiVZ erst Anfang 2007 für einen Kaufpreis von 50 bis 100 Millionen Euro übernommen und ist nun fleißig dabei, es mit seinen anderen Web-Angeboten (SchülerVZ, MeinVZ, Zoomer) zu vernetzen. Der Wille, hier schon wieder zu verkaufen, war daher wohl eher gering. Nichtsdestotrotz wollte Facebook vermutlich erst einmal das Verhandlungsergebnis abwarten. Artikel vollständig lesen

Facebook verklagt StudiVZ (Update)

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Der Wettbewerb zwischen dem sozialen Netzwerk Facebook und seinem deutschen Konkurrenten StudiVZ wird nun vor Gericht ausgetragen. Facebook hat StudiVZ vor einem Gericht im kalifornischen San Jose verklagt, als Kopie das intellektuelle Eigentum von Facebook zu missbrauchen.

Weitere Informationen bei FAZ.net.

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