Das Bundesinnenministerium hat einen neuen Entwurf zur Änderung des BDSG vorgelegt. Darin sollen das Scoring und die Tätigkeit von Auskunfteien wie etwa der SCHUFA geregelt werden. Gegenüber dem vorherigen Gesetzentwurf (Telemedicus berichtete) wurden einige Regelungen präzisiert: Automatisierte Einzelfallentscheidungen sind gemäß §6a BDSG nur sehr eingeschränkt erlaubt; folgende Definition soll nun in den Wortlaut der Norm (§ 6a Abs. 1 Satz 2 BDSG-E) mit aufgenommen werden:
Eine ausschließlich auf eine automatisierte Verarbeitung gestützte Entscheidung liegt insbesondere dann vor, wenn keine inhaltliche Bewertung und darauf gestützte Entscheidung durch eine natürliche Person stattgefunden hat.
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„Kunst trifft Überwachung“ lautet das Motto der britischen Band The Get Out Clause: Für das Video ihres Songs „Paper“ spielten sie vor ca. 100 Überwachungskameras in Manchester. Unter Berufung auf das britische Informationsfreiheitsgesetz hat die Band die Aufnahmen von den staatlichen Stellen und Privatunternehmen herausverlangt. Artikel vollständig lesen
Kommunikationsunternehmen, so lautet eine alte Binsenweisheit, können nichts so schlecht wie in eigener Sache nach innen oder außen kommunizieren. Und waschechte Medienunternehmen sind noch ein bisschen schlimmer, was die aktuelle Auseinandersetzung über die neuen Spielregeln für ARD, ZDF & Co im Internet zeigt. Den jüngsten Schuss ins Knie des eigenen Verlegerlagers zelebriert dieser Tage Springer-Chef Mathias Döpfner. Ein Spielbericht.
Ein fußballerisch geprägter Spielbericht zum Streit um die öffentlich-rechtliche Digitalstrategie steht in der TAZ.
28 namhafte europäische Urheberrechtsexperten haben sich mit einem Brief an den Präsidenten der EU-Kommission Barroso gewandt. Darin kritisieren sie die Pläne des EU-Binnenmarktskommissars, der die urheberrechtlichen Schutzfristen für ausübende Künstler verlängern will. McCreevy ist mit diesem Vorhaben im Februar an die Öffentlichkeit getreten und hat angekündigt, es noch in diesem Jahr in die Tat umzusetzen. Rückendeckung erhielt er von der Plattenindustrie; von vielen Seiten wird die geplante Richtlinie jedoch kategorisch abgelehnt. Nun haben die Unterzeichner des Briefes (darunter Prof. Hoeren von der Uni Münster) ein Kurzgutachten veröffentlicht, indem sie die Argumente des Binnenmarktskommissars widerlegen. Artikel vollständig lesen
Der Autohersteller VW hat gegen die DENIC einen Anspruch auf Registrierung der Domain „vw.de“. Das entschied das OLG Frankfurt Ende April. Die DENIC ist die zentrale Vergabestelle für Domains mit der Landeskennung „.de“. Bisher war es nicht möglich, einen Domainnamen mit weniger als drei Stellen zu registrieren. Das könnte sich mit dem Urteil des OLG Frankfurt jedoch bald ändern. Artikel vollständig lesen
Während hier zu Lande Vorratsdatenspeicherung und Online-Durchsuchung für Empörung sorgern, kämpfen Datenschützer in Schweden mit ganz anderen Problemen. Das Parlament plant am Mittwoch ein Gesetz zu verabschieden, indem es den militärischen Geheimdienst („Försvarets Radioanstalt“) verpflichtet, die kabelgebundene Kommunikation zu überwachen. Funkverkehr wird bereits überwacht. Über die Vorratsdatenspeicherung hinausgehend sollen neben Verbindungsdaten auch die Inhalte gespeichert und beobachtet werden.
„Am Wochenende kam nun den KritikerInnen in womöglich letzter Minute ein Skandal zu Hilfe. Offenbar ein Insider hat der Datenschutzbehörde gesteckt, dass die FRA schon in der Vergangenheit ihre eigentlichen Befugnisse weit überschritten hat: So hat sie seit den neunziger Jahren Informationen über mehr als 100 Personen – u.a. Geschäftsleute – mit Kontakten nach Russland gesammelt, obwohl es keinerlei Anhaltspunkt für eine mögliche terroristische oder militärische Gefährdung gab. Nun sprechen einige Koalitionsabgeordnete von „Bauchschmerzen“ und „wachsenden Bedenken“. Stimmen nur vier gegen die Regierungslinie könnten sie das Gesetz kippen.“
Rasmus Fleischer liefert in der aktuellen Ausgabe des amerikanischen Magazins Cato Unbound eine kritische Betrachtung der Entwicklung des Urheberrechts. Obwohl der Autor Sprecher der schwedischen Anti-Copyright-Organistaion Piratbyrån ist, stellt er klar:
How relevant is it to declare oneself to be “for” or “against” copyright? Neither the stabilization nor the abolition of the copyright system seems within reach. (…) The real dispute (…) is not between proponents and opponents of copyright as a whole. It is between believers and non-believers. Believers in copyright keep dreaming about building a digital simulation of a 20th-century copyright economy, based on scarcity and with distinct limits between broadcasting and unit sales.
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Das „Munich Intellectual Property Law Center“, kurz „MIPLC“, bietet einen LL.M.-Studiengang zum Intellectual Property Law an. Das Zentrum ist eine Kooperation zwischen dem Max Planck Institute for Intellectual Property, Competition and Tax Law, den Universitäten Augsburg und München und der George Washington University Law School in Washington, D.C.. An dem Aufbaustudiengang nehmen Studierende aus aller Welt teil. Verglichen mit den anderen in Deutschland angebotenen LL.M.-Programmen ist das Münchner Angebot jedoch nichts für einen knappen Geldbeutel.
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