Schadensersatzklagen gegen Endkunden angekündigt
Der Münchner Pay-TV-Sender Premiere hat vor dem LG Hamburg eine Einstweilige Verfügung gegen einen Importeur von sog. patchbaren Free-To-Air-Receivern erwirkt. In den beanstandeten Receivern waren, wie EDV-Spezialisten von Premiere herausfanden, Vorrüstungen implementiert, um das Angebot von Premiere ohne Abo und damit illegal empfangen zu können. Artikel vollständig lesen
„World of Warcraft“ (WoW) ist ein sog. Massive Multiplayer Online Game (MMOG): Bei einem solchen Computerspiel können sich viele tausend Spieler in einer virtuellen Welt treffen und dort gegeneinander spielen oder miteinander kommunizieren. Was aber, wenn die Nutzer dort gar nicht mehr selbst interagieren, sondern Roboter für sich spielen lassen? Zurzeit klagt das WoW-Unternehmen Blizzard gegen Donnelly, den Hersteller solcher „Cheatbots“. Im neuen J!Cast klärt Eva Schröder, inwiefern derartige Drittprogramme einen Eingriff in das Spiel darstellen und welche Ansprüche aus dem Urheberrecht und Wettbewerbsrecht geltend gemacht werden können. Gesprächspartner ist der wissenschaftliche Mitarbeiter an der jur. Fakultät in Hamburg und Telemedicus-Autor Hendrik Wieduwilt, der gerade am ITM zum Recht in virtuellen Welten promoviert.
J!Cast 57: “World of Warcraft“ bald “World of Botcraft“?
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+++ LG Offenburg: Die Information, wer eine IP-Adresse genutzt hat, ist Bestandsdatum
+++ Spam: BNetzA sperrt 0137-Rufnummern
+++ MeinProf.de: Landesdatenschutzbeauftragter verhängt Bußgeld
+++ Online-Auktionen: Plattformbetreiber haften für Markenrechtsverletzungen
+++ Alterskontrolle bei Online-Pornos: Verfassungsbeschwerde gegen BGH-Urteil
+++ Filesharing-Prozess: Anwalt darf keine Einsicht in Akten nehmen
+++ Tag des Geistigen Eigentums: Diskussion um Urheberrecht Artikel vollständig lesen
„Die Mutter aller Blawgs“ soll das Beck-Blog sein – zumindest meinen das jene 38 Teilnehmer, die bei einer Abstimmung auf Jurabilis mit „Ja“ gestimmt haben. Jedenfalls was kontroverse Themen angeht, hat sich das Beck-Blog nun voll in die Ränge der juristischen Blogosphäre eingereiht. Artikel vollständig lesen
Der BGH hat seine Rechtsprechung zur Haftung von Auktionsplattformen im Internet bestätigt: Der Betreiber haftet als Störer für Markenrechtsverletzungen Dritter. Hintergrund war – wieder einmal – der Streit zwischen dem Uhrenhersteller ROLEX und der Auktionsplattform ricardo. Nachdem der BGH bereits im Jahr 2004 festgestellt hatte, dass ricardo verpflichtet ist, Verletzungen der Marke ROLEX auf seiner Plattform im Rahmen des technisch Möglichen zu verhindern („Internet-Versteigerung I“), war der Streit zurück an die Vorinstanz, das OLG Köln, gegangen. Artikel vollständig lesen
Ein Podcast aus dem Knast – das ist Podknast.de. In Interviews berichten jugendliche Insassen der Jugendarrestanstalt Düsseldorf davon, wie sie sich fühlen, wie sie ihr bisheriges Leben bewerten, was sie zukünftig anders machen wollen. Das Projekt soll die Rehabilitation unterstützen, aber auch abschreckende Wirkung auf potentielle jugendliche Straftäter haben. Durchgeführt wird Podknast.de von der Jugendarrestanstalt Düsseldorf in Zusammenarbeit mit der LfM.
Dies ist der effektivste Weg, diese Form der missbräuchlichen Nummernutzung wirtschaftlich unattraktiv zu machen und damit schließlich Spam einzudämmen.
So beschreibt der Präsident der Bundesnetzagentur Matthias Kurth das Vorgehen der Regulierungsbehörde im aktuellen Telefon-Spam-Fall. Einem Telefon-Spammer wurden verschiedene 0137er-Rufnummern abgeschaltet. Gleichzeitig wurde es dem Unternehmen untersagt Rechnungen an die betroffenen Verbraucher zu schicken und Entgelte zu verlangen.
Anlass der Maßnahme waren die typischen Spam-Anrufe. Verbaucher erhielten Anrufe, bei denen ihnen kostenlose Stromlieferungen von ihrem örtlichen Stromlieferanten versprochen wurden. Einzige Voraussetzung: die Teilnahme an einem Gewinnspiel. Dazu sollten die Angerufenen bestimmte Rufnummern anwählen. Riefen sie bei einer solchen Nummer an, wurde ihnen per Anrufbeantworter ein Gewinnversprechen für eine kostenlose Stromnutzung für drei Jahre mitgeteilt. Genau diese Anrufe durch den Verbaucher waren kostenpflichtig und sollten der Gewinnerzielung des Spammers dienen. Dem Verbraucher wurde deshalb mitgeteilt, dass eine wiederholte Teilnahme die Gewinnchancen erhöhe.