Heute hat der Bundestag das „Gesetz zur besseren Durchsetzung geistigen Eigentums“ verabschiedet. Damit wird die sog. Durchsetzungsrichtlinie („Enforcement-Richtlinie“) in deutsches Recht umsetzt. Die Richtlinie ist vor vier Jahren in Kraft getreten, vor zwei Jahren ist bereits die Umsetzungsfrist abgelaufen. Grund für den langen Gesetzgebungsprozess: heftige Kontroversen zwischen Koalition und Opposition, innerhalb der Koalition, angestachelt durch die verschiedenen Lobbies. Im Folgenden wird es jedoch nicht um die – noch anhaltenden – Meinungsauseinandersetzungen gehen. Stattdessen soll ein kurzer Überblick die wichtigsten Neuregelungen darstellen.
Artikel vollständig lesen
Der Straßenverkehr, die Ladenschlusszeiten, die Sicherheit auf Baustellen, die Handwerksberufe – all das sind Bereiche des öffentlichen Lebens, die durch das „Ordnungsrecht“ geregelt werden. Der Staat sorgt mit dem Ordungsrecht dafür, dass die Gesetze eingehalten werden, er beseitigt Gefahren und unterstützt ein geordnetes Zusammenleben der Bürger untereinander, kurz: er kümmert sich darum, „das alles seine Ordnung hat.“ Im Unterschied zu den meisten anderen Rechtsgebieten erlaubt das Ordnungsrecht den Behörden ein präventives Vorgehen: Die Staatsdiener müssen nicht abwarten, bis tatsächlich Gesetze übertreten werden, sondern können im Wege der „Gefahrenabwehr“ schon vorher eingreifen. Das Rechtsgebiet wird so zu einer Art Allzweckwaffe gegen Störungen jeder Art.
Für das Internet existiert allerdings bisher kaum Ordnungsrecht. Einzelne Vorschriften stehen im Telemediengesetz und im Rundfunkstaatsvertrag, eine umfassende Regelung findet sich auch noch im Jugendschutz. Davon abgesehen mischt sich der Staat, soweit es um präventive Aspekte geht, im Internet nicht ein. Das führt dazu, dass staatliche Kontrolle in vielen Bereichen gänzlich fehlt. Woran das liegt, und wie man dies ändern könnte, beantwortet Thorsten Ricke, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Uni Münster.
Herr Ricke, setzt der Staat im Internet überhaupt seine Gesetze durch? Artikel vollständig lesen

„Egal, wie viele Stunden. Ganz gleich wie viel Volumen.“ Damit wirbt der Mobilfunkanbieter E-Plus für seine Internet-Flatrate im Tarif „Base“. Wörtlich sollte man diese Werbung jedoch nicht nehmen. Denn nach Informationen von Heise Online hat E-Plus in den vergangenen Tagen offenbar einigen Kunden der Internet-Flatrate gekündigt. Begründung: Die Nutzer hätten es mit der Nutzung übertrieben – wer den Anschluss „fast ausschließlich zum Aufbau und Halten von Dauerverbindungen“ genutzt habe, störe den Mobilfunkbetrieb von E-Plus. Und verstoße damit gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Artikel vollständig lesen
Wie die rheinland-pfälzische Landesmedienanstalt LMK mitteilte, hat das Verwaltungsgericht Neustadt eine Klage von Sat.1 abgewiesen, mit der eine Beanstandung wegen Schleichwerbung aufgehoben werden sollte.
In der Sendung „Jetzt gehts um die Eier! Die große Promi-Oster-Show“, die im Jahr 2006 ausgestrahlt wurde, war mehrmals ein überdimensionaler goldfarbener Osterhase mit rotem Halsband und Schriftzug im Bild zu sehen, ebenso wie Werbebanner der Herstellerfirma. Die daraufhin von der LMK ausgesprochene Beanstandung (Telemedicus berichtete) wollte Sat. 1 jedoch nicht hinnehmen. Der Sender brachte vor, dass die Veranstaltung im Gerry-Weber-Stadion in Halle von einer externen Firma organisiert worden sei. Für deren Werbeverträge mit Dritten sei man aber nicht verantwortlich sei. Im Übrigen habe es sich um aufgedrängte Werbung gehalten, deren Übertragung, wie auch bei sonstigen Sportveranstaltungen, unvermeidbar gewesen sei. Artikel vollständig lesen