Telemedicus

Monatliche Archive

Spickmich.de – Stellungnahme der bayerischen Datenschützer

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Eine Antwort auf das Gutachen der bayerischen Datenschutzbehörde zu Spickmich.de

Die Benotung und Bewertung von Lehrern auf der Internetseite spickmich.de ist datenschutzrechtlich unzulässig. Zu diesem Ergebnis kommt die Bayerische Datenschutzaufsichtsbehörde für den nicht-öffentlichen Bereich in einem heute veröffentlichten Gutachten. Anders als das OLG Köln im November (Telemedicus berichtete) hält die Behörde die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Lehrer für höherrangig gegenüber dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit.

Die Stellungnahme der bayerischen Behörde ist eher ein politisches Statement als ein taugliches juristisches Gutachten. Die Abwägung zwischen den betroffenen Rechtsgütern ist einseitig, unvollständig und wird dem Fall nicht gerecht. Artikel vollständig lesen

BVerfG klärt Zuständigkeit zur Vorratsdatenspeicherung

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Das Bundesverfassungsgericht hat die Zuständigkeit im Fall der Vorratsdatenspeicherung geklärt. Aus der Pressemitteilung:

Der gemäß § 14 Abs. 5 BVerfGG zuständige Ausschuss („6er-Ausschuss“) hat am 29. Januar 2008 die Verfassungsbeschwerdeverfahren zur Vorratsdatenspeicherung teils dem Ersten Senat, teils dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts zugewiesen. Zu den dem Ersten Senat zugewiesenen Verfahren gehören insbesondere die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführer Dr. Dr. h.c. Burkhard Hirsch (u.a.) sowie die Verfassungsbeschwerde der von Rechtsanwalt Meinhard Starostik vertretenen Beschwerdeführer („Massenverfassungsbeschwerde“). Dem Zweiten Senat sind die Verfassungsbeschwerden zugewiesen, die sich im Schwerpunkt gegen strafverfahrensrechtliche Vorschriften richten.

Es sind also beide Senate zuständig, wobei die wohl größere Entscheidungskraft vom ersten Senat ausgeübt wird. Dieser steht unter dem Vorsitz von Präsident Prof. Dr. Papier, der sich zur Vorratsdatenspeicherung bereits relativ detailliert geäußert hat. Allerdings werden sich die Senate in allen relevanten Fragen absprechen müssen: Gem. § 16 Abs. 1 BVerfGG muss ein Senat, wenn er sich von der Rechtsauffassung des anderen lösen will, eine Entscheidung im großen Plenum herbeiführen. Weil beide Senate Verfassungsbeschwerden zur Streitfrage entscheiden, werden sie wohl intern sehr eng zusammenarbeiten. Artikel vollständig lesen

Andrew Keen über Blogger, Affen und das Web 3.0

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Der Tagesspiegel hat den britischen Internetexperten Andrew Keen interviewt. In seinem aktuellen Buch „The Cult of the Amateur: How Today’s Internet Is Killing Our Culture “ kritisiert er Erscheinungsformen des Web 2.0 wie Facebook, You Tube und vor allem Wikipedia: Die oft beschworene „Weisheit der Masse“ hält er für Unsinn:

Ich glaube nicht an dieses Konzept. Wir wissen nicht, wer diese Masse im Internet sein soll. Nehmen Sie Wikipedia, das die Masse repräsentieren soll, tatsächlich aber von einer kleinen Minderheit gesteuert wird. (…) Wir müssen den Versuchungen des Web 2.0 widerstehen und einen Weg zum Web 3.0 finden, das die Technologie in verantwortungsvoller Weise nutzt. Dann werden die Menschen wieder den Wert von Inhalten schätzen, die von anderen Menschen gepflegt werden.

Zum Interview im Tagesspiegel.
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Netzneutralität: Klassengesellschaft im Netz?

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Netzneutralität – Wie lange wird es sie in dieser Form noch geben? Wir sind sehr daran gewöhnt im Internet weitestgehend gleichberechtigten Zugang zu allen Informationen zu erhalten. Doch das könnte sich schon bald ändern: Diverse Telekommunikations-Anbieter haben bereits gedroht, eine zusätzliche Gebühr zu verlangen, wenn auf große Anbieter wie Google oder Youtube zugegriffen wird. Vodafone hat angekündigt den Anbieter für Internet-Telefonie Skype im eigenen UMTS-Netz zu blockieren. Wer nicht draufzahlt, soll die gewünschte Seite verlangsamt oder sogar überhaupt nicht erreichen.

Die SZ setzt sich mit dem Problem auseinander und hat Experten befragt:

Warum aber wollen die Netzanbieter überhaupt die Neutralität im Internet abschaffen? Bei der Deutschen Telekom etwa denkt man spätestens seit dem Streit um das VDSL-Netz für Turbo-Internetanschlüsse neu über Neutralität nach. Es müsse sich lohnen, in neue Netze zu investieren, sagt Klaus Müller, Vice President Regulatory Policy der Telekom. Der Trabbi für alle habe sich schließlich auch nicht bewährt, argumentiert Müller.

„Das Zwei-Klassen-Netz“ bei sueddeutsche.de. Artikel vollständig lesen

EuGH: Urheberrecht darf Datenschutzrecht nicht untergraben

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Quelle: pixelquelle.deEin Internet-Provider kann nicht dazu verpflichtet werden, Kundendaten zu einer IP-Adresse in einem Zivilverfahren herauszugeben. Denn grundsätzlich darf der Datenschutz nicht durch die Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte untergraben werden. Das entschied heute der Europäische Gerichtshof.

Hintergrund war eine Einstweilige Verfügung, die die Vereinigung von Musikproduzenten Promusicae gegen den spanischen Internet-Provider Telefè³nica erwirkt hatte. Der Provider sollte dazu verpflichtet werden, die Daten eines Kunden herauszugeben, der illegal Musikdateien über eine Tauschbörse verteilt hatte.

Ein spanisches Gericht gab dem Antrag statt, woraufhin Telefè³nica Widerspruch einlegte. Begründung: Die Weitergabe von Kundendaten sei nur im Rahmen eines strafrechtlichen Verfahrens oder zum Schutz der öffentlichen Ordnung zulässig – nicht jedoch in einem Zivilverfahren oder zur Vorbereitung eines solchen. Das Revisionsgericht legte diese Frage dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vor. Dieser entschied nun zugunsten von Telefè³nica. Artikel vollständig lesen

StudiVZ und seine Anwälte

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Die neuen AGB von StudiVZ haben für einigen Wirbel unter den Mitgliedern gesorgt. Immer noch haben 10 % der Mitglieder den AGB nicht zugestimmt, sagt CEO Marcus Riecke, mit dem Ergebnis ist er aber dennoch „sehr zufrieden“.

Im Interview beim Netzökonom lässt er sich auch ein wenig in die Karten schauen: Artikel vollständig lesen

Das Internet filtern

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Als Arcor kürzlich all seinen Kunden den Zugang zu einem Web-Pornoanbieter sperrte, stieß das Unternehmen bei seinen Kunden nur auf Unverständnis. Kaum einer der betroffenen Kunden konnte oder wollte nachvollziehen, wieso sich der Access-Provider zur Sperrung rechtlich verpflichtet sah. Wie sich nachher herausstellte, war dem auch nicht so: Das deutsche Jugendschutzrecht verlangt nicht von Access-Providern, rechtswidrige Internetseiten für die eigenen Kunden zu sperren. Die rechtlichen Hintergründe erklärt Kai Welp, Doktorand am Institut für ITM in Münster.

Zum J!Cast 50 – Zur Sperrungspflicht von Zugangsprovidern im Internet. Artikel vollständig lesen

Was Flugzeugabstürze und Urheberrecht gemeinsam haben

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Flugzeugabstürze haben oft einen Grund: „Menschliches Versagen“. Trotzdem können auch menschliche Schwächen ausgeglichen werden, wenn nur das zugrundeliegende technische System so aufgebaut wird, dass es auch Fehler seiner Anwender vermeidet. Deswegen werden Flugzeuge heute so designt, dass sie auch dann nicht abstürzen, wenn die Piloten unkonzentriert sind und die Mechaniker faul.

„Human Factors Engineering“

Auch menschliche Fehler im System Urheberrecht könnten vermieden werden, wenn das zugrundeliegende Rechtssystem an die menschlichen Unzulänglichkeiten seiner Nutzer angepasst würde. So zumindest die Theorie von Bruce Boyden, Juraprofessor aus Washington.

Copyright law is badly designed to relate to humans. It’s particularly maladapted to apply to the humans that, more and more, need to know what the rules of copyright are: non-lawyer individual consumers.

Sehr lesenswerter Artikel im US-Lawblog „Concurring Opinions“:

What Copyright Law and Plane Crashes Have in Common. Artikel vollständig lesen

Europäischer Datenschutztag

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Heute, am 28. Januar, ist Europäischer Datenschutztag. Das Datum soll an die Unterzeichnung der Europaratskonvention 108 zum Datenschutz erinnern. Die Artikel 29-Gruppe, das Gremium der nationalen Datenschutzbeauftragten in Europa, hat zu diesem Anlass eine Entschließung verfasst:

Das Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre und insbesondere auf informationelle Selbstbestimmung bildet das Lebenselixier unserer modernen Informationsgesellschaft. Dies gilt auch in Zeiten, in denen der Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität es immer schwerer macht, den richtigen Ausgleich zwischen den Erfordernissen der Sicherheit und dem Schutz der individuellen Rechte zu finden. Ein gläserner Bürger wird niemals mit der Menschenwürde zu vereinbaren sein.

Konkret setzen sich die Datenschützer für den Einsatz datenschutzfreundlicher Technologien ein, wie z.B. die Pseudonymisierung persönlicher Daten. Kritik findet insbesondere die Erhebung von Daten ohne Verdacht und auf Vorrat, wie bei der Vorratsdatenspeicherung und dem geplanten Fluggastdatenaustausch.

Zu der Entschließung der Artikel 29-Gruppe. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Creative Commons, Last.fm, StudiVZ

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+++ Verwertungsgesellschaft lässt CC-Lizenz zu

+++ Grüne wollen „Kommunikationsgeheimnis“ im Grundgesetz

+++ LG Düsseldorf: Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen

+++ Last.fm nähert sich der Kulturflatrate

+++ Sex-Werbung im Teletext: Privatsender lenken ein

+++ Bayern will eigenes Gesetz zur Online-Durchsuchung

+++ StudiVZ erwägt rechtliche Schritte gegen Youtube-Video Artikel vollständig lesen

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