Telemedicus

Monatliche Archive

Darf StudiVZ nachträglich seine AGB ändern?

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StudiVZ will pünktlich zum Jahresbeginn neue AGB einführen. Aber dürfen die das überhaupt? Denn eine nachträgliche Änderung von AGB ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Artikel vollständig lesen

Unbekannte Nutzungsarten im neuen UrhG: Musterbrief zum Widerspruch

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Widerspruch gegen die Einräumung unbekannter Nutzungsarten §137 l UrhG

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der in der aktuellen Gesetzesnovellierung vorgenommenen Änderung in § 31a UrhG-E 2006 „Verträge über unbekannte Nutzungsarten“ und in § 137l UrhG-E 2006 „Übergangsregelung für neue Nutzungsarten“ bin ich nicht einverstanden. In dem Gesetz wird mir ein Widerspruchsrecht eingeräumt, was ich mit diesem Schreiben wahrnehmen möchte. Ich widerspreche jeder Nutzungsart, die zu der damaligen Zeit meiner Veröffentlichung noch unbekannt war. Dieser Widerspruch gilt für alle meine Veröffentlichungen in Ihrem Verlag.

So geht er los, der Musterbrief der Universitätsbibliothek Bamberg für die dort ansässigen Wissenschaftler. Artikel vollständig lesen

Zum Begriff „Informationsfreiheit“

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Ein Jurist versteht die Informationsfreiheit als das Recht, „sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“. Es gibt jedoch auch andere Auffassungen: Informationsfreiheit könne darüber hinaus die Freiheit von Informationseingriffen und die Freiheit zur Verwendung eigener Informationen bedeuten.

So versteht den Begriff z.B. Prof. Dr. Karsten Weber. Er ist Professor für Philosophie an der Universität Opole (Oppeln) in Polen und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für philosophische Grundlagen kulturwissenschaftlicher Analyse der Europa-Universität Frankfurt (Oder). Welche Konsequenzen er aus seiner Definition der Informationsfreiheit zieht, inwieweit die Informationsfreiheit in Gefahr ist und ob das Internet wirklich der freie Raum ist, als das es gerne gesehen wird, beantwortet er Telemedicus in einem Interview. Artikel vollständig lesen

Neue AGB bei StudiVZ: Bald personalisierte Werbung

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Das Studenten-Netzwerk StudiVZ hat eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzregelungen angekündigt. Am 1. Januar 2008 soll das neue Regelwerk in Kraft treten. Offenbar planen die Betreiber, die Plattform bald mit personalisierter Werbung zu versehen – wie beim amerikanischen Vorbild Facebook.
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EU verschreibt dem UWG mehr Verbraucherschutz

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Stichtag war der 12. Dezember: Bis dahin mussten die neuen Regelungen der „Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken“ in allen EU-Mitgliedsstaaten angewendet werden. Doch in Deutschland ist noch alles beim Alten. Wie und wann erfolgt aber die Umsetzung in deutsches Recht? Und was verbirgt sich hinter dem sperrigen Namen der Richtlinie? Im Folgenden haben wir die Ziele der Richtlinie, ihre Anwendbarkeit und ihren Inhalt in einem Überblick zusammengefasst. Artikel vollständig lesen

Urteil: Rezensionen von „Perlentaucher“ sind zulässig

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Die komprimierte Wiedergabe von Buchrezensionen kann urheberrechtlich zulässig sein. So urteilte das OLG Frankfurt am Dienstag im Berufungsverfahren um die Kulturseite „perlentaucher.de“. Die Perlentaucher Medien GmbH hatte Buchrezensionen der SZ und der FAZ zusammengefasst und dabei einzelne Passagen und Zitate der Originalkritiken übernommen. Diese „Abstracts“ vertrieb sie dann unter anderem an Internet-Buchhändler wie „buecher.de“. Artikel vollständig lesen

Internetökonomie und Ethik: Freie Inhalte und Entwicklungshilfe

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Während sich in den Industrieländern Technologien immer schneller weiterentwickeln, haben es die sog. „Entwicklungsländer“ immer schwerer, an diesen Entwicklungen teilzuhaben. „Digital Divide“ nennt sich diese Kluft zwischen arm und reich, offline und online. Manchmal entscheidet sie auch über Leben und Tod: etwa dann, wenn es um Zugang zu medizinischen Informationen geht. Die wichtigsten Fragen zum Thema beantwortet Balthas Seibold, zuständig für „Informations- und Kommunikationstechnologien“ bei der Organisation für Entwicklungszusammenarbeit „InWEnt“. Seine These: Es geht nicht nur um den reinen Zugang zum Internet – das Problem liegt tiefer. Artikel vollständig lesen

Daten mit Verfallsdatum

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Wir gehen relativ freizügig mit unseren persönlichen Daten im Internet um, stellen viel ins Netz. Auch weil wir uns gar nicht bewusst sind, dass diese Informationen nicht nur in der Gegenwart für alle verfügbar sind, sondern über Jahre hinaus verfügbar sein werden, also einen ganz detaillierten Blick in unsere Vergangenheit ermöglichen werden.

Diese Feststellung führt den Rechtswissenschaftler Viktor Mayer-Schönberger zu seiner Forderung nach einem Ablaufdatum für Informationen im Internet. Nutzer sollen nicht nach Jahren noch damit rechnen müssen, dass irgendjemand zum Beispiel auf alte Foreneinträge stößt. Dieser Vorschlag könne durch die gesetzliche Verpflichtung von Software-Herstellern in die Tat umgesetzt werden. Deren Programme sollen in Zukunft den Nutzer nach der gewünschten Speicherungsdauer von gesendeten oder gesicherten Daten fragen. Nach Ablauf seien diese Informationen dann aus den Datenbanken im Netz automatisch zu löschen.
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Arbeitspapier: Sicherheitsrisiken in Social Networks

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ENISA, die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit, hat ein interessantes Papier veröffentlicht: „Sicherheitsrisiken und Empfehlungen für Soziale Netzwerke“.

Risiken sind laut dem Papier:

• Das ungenehmigte Erstellen von personenbezogenen Dossiers,
• das ungenehmigte Erheben von Nutzungs- und Kommunikationsdaten,
• Methoden zur Gesichtserkennung,
• „Content-based Image Retrieval“, eine Technologie, die Bilder verknüpfen kann,
• das „Tagging“ von Bildern durch Benutzer des Netzwerks
• Schwierigkeiten dabei, Accounts löschen zu können,
• Spam,
• Viren, gezielte Pishing-Attacken, Cross-site-scripting,
• das „Hacken“ von Accounts oder sogar des ganzen Netzwerks,
• das Erstellen von gefälschten Profilen,
• Cyber-Stalking und Cyber-Mobbing,
• Industriespionage.

Das Papier erklärt alle Punkte ausführlich und gibt Empfehlungen ab, wie damit umzugehen ist.

Zum Download des englischen Arbeitspapiers (PDF). Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Niggemeier, iPhone, Wikipedia

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+++ LG Hamburg: Urteil gegen Niggemeier

+++ Sieg von T-Mobile beim iPhone-Vertrieb

+++ BGH: keine Geräteabgabe für Drucker

+++ Product-Placement: Nicht in Deutschland?

+++ Kein „Geschenk-Patent“ für Amazon

+++ Google: Forschungsreport fordert die Zerschlagung

+++ Strafanzeige: Nazi-Propaganda bei Wikipedia Artikel vollständig lesen

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