Ab morgen werden die deutschen Reisepässe ein zusätzliches Merkmal enthalten: Fingerabdrücke. Diese werden, gemeinsam mit dem Gesichtsbild und anderen Daten, in einem sogenannten Radio-Frequency-Chip (RF-Chip) elektronisch gespeichert. Sinn der Erfassung solcher biometrischen Merkmale ist es, eine erhöhte Sicherheit zu gewährleisten: Zum einen soll durch die neuen Merkmale eine „stärkere Bindung zwischen Reisepass und Reisepassinhaber“ erzielt werden. Zum anderen sollen kryptographische Sicherheitsinstallationen wie die digitale Signatur vor Fälschungen und Verfälschungen schützen.
Die Einführung eines elektronischen Reisepasses mit gespeicherten biometrischen Merkmalen wurde 2004 auf EU-Ebene beschlossen. Eine Verordnung schreibt vor, dass zunächst die Gesichtsbilder, später auch Fingerabdrücke in digitaler Form auf dem Reisedokument erfasst werden müssen. Die digitale Speicherung der Gesichtsbilder findet in Deutschland bereits seit November 2005 statt.
Call-in Shows im Fernsehen können sowohl Teleshopping als auch Werbung sein. So urteilte der EuGH vor wenigen Tagen in einem Vorabentscheidungsverfahren. Geklagt hatte die österreichische Regulierungsbehörde für Rundfunk KommAustria gegen den Österreichischen Rundfunk (ORF). Die KommAustria hatte die Sendung „QuizExpress“ im ORF beanstandet. In dieser konnten sich Zuschauer durch Wählen einer Mehrwertnummer an einem Gewinnspiel beteiligen. Doch das verstoße gegen §13 I des Bundesgesetzes über den Österreichischen Rundfunk, welcher die Vergabe von Sendezeit für Teleshopping untersagt, so die Regulierungsbehörde. Artikel vollständig lesen
Das Bundesinnenministerium strebt eine Änderung des Bundespolizeigesetzes an. Danach soll künftig das Videomaterial aus Kameras auf Bahnhöfen und Flughäfen länger gespeichert werden: Einen Monat statt wie bisher 48 Stunden. Dies berichtet das Nachrichtenmagazin „FOCUS“. Die Verlängerung hatte die Bundespolizei gefordert, um das Material auswerten und zur Strafverfolgung sinnvoll nutzen zu können.
Die Videoüberwachung an Bahnhöfen ist schon seit längerem ein Thema: Die Bahn hatte nach den gescheiterten Terroranschlägen im letzten August angekündigt, ihre Videoüberwachung auszuweiten – unter anderem indem mehr Bahnhöfe mit Kameras ausgestattet werden sollten. Von Oktober bis Januar führte dann das Bundesinnenministerium Tests zur biometrischen Überwachung am Mainzer Hauptbahnhof durch. Bei den Testverfahren sollten Kameras und Programme 200 Personen erkennen, die zuvor in die Systeme eingespeichert worden waren.
Ob Videoüberwachung jedoch wirklich den Nutzen hat, der ihr oft bescheinigt wird, ist umstritten: Eine kürzlich beendete Evaluationsstudie zum Pilotprojekt der Videoüberwachung in Berliner U-Bahnen zeigte zum Beispiel weder rückgängige Kriminalitätszahlen noch eine relevante Bedeutung für die Strafverfolgung. Der Grund: Die Qualität der Bilder reicht nicht aus. Nur auf 32% des Bildmaterials war der Täter überhaupt erkennbar. Außerdem sei laut Studie eine Auswertung des Materials wegen des Personalaufwands nicht effizient.
Artikel der Humanistischen Union zur Studie. Artikel vollständig lesen
Wie die Online Platform „Falle Internet“ heute berichtet, scheinen weitere Datenschutzprobleme bei Ebay aufgetreten zu sein. Über den Newsletter, den Ebay an seine Kunden versendet, sind im Internet Namen, Vornamen und die jeweils zugehörigen eBay-Mitgliedsnamen frei abrufbar.
Ursache dafür sei, dass die Newsletter in HTML-Form an die Kunden versandt werden, aber nicht alle Empfänger die HTML-Funktion im E-Mail Programm aktiviert hätten. Entsprechend wurden alle Newsletter zusätzlich als Website im Internet hinterlegt und konnten aus der Mail heraus aufgerufen werden.
Wie falle-internet.de herausgefunden hat, lassen sich mit geringen Manipulationen an den hinterlegten Webadressen (URL) die personalisierten E-Mails anderer Nutzer abrufen. Wegen fehlender Verschlüsselung ist fast der gesamte Datenbestand auslesbar.
Laut Angaben auf der Verbraucherschutzwebsite hat Ebay nach einem Hinweis über diese Lücken inzwischen reagiert: Beim Versuch den Newsletter online abzurufen werde zurzeit eine Fehlermeldung angezeigt.
Der Bericht bei falle-internet.de.
Ebenfalls zum Thema: „Kundendaten frei zugänglich“ in der SZ. Artikel vollständig lesen
Erst letzte Woche hat der BGH über die Anforderungen an Jugendschutz-Systeme im Internet entschieden. Demnach gilt für pornographische Inhalte: Nur das PostIdent-Verfahren genügt den strengen Anforderungen des Jugendschutzes. Eine Abfrage des Personalausweises ist nicht ausreichend.
Doch wird damit der Jugendschutz tatsächlich gestärkt? Welche Alternativen kommen in Betracht? Und warum ist der Jugendschutz in Europa nicht einheitlich gestaltet? Die Antworten auf diese Fragen liefern Laura Dierking und Ansgar Heitkamp im aktuellen J!Cast.
J!Cast 44 „Jugendschutz im Internet“.
Die Meldung zum BGH-Urteil bei Telemedicus. Artikel vollständig lesen
Die Verbraucherzentrale NRW hält eine vom Kabelanbieter Unitymedia angekündigte Preiserhöhung für unwirksam und hat das Unternehmen abgemahnt. Die Verbraucherschützer sind der Meinung, dass die Preiserhöhung nicht hinreichend deutlich mitgeteilt wurde. Unitymedia versorgt mit seinem Kabelnetz derzeit ca. fünf Millionen Haushalte in Nordrhein-Westfalen und Hessen. Artikel vollständig lesen
+++ Polizei schließt die illegale Musiktauschbörse „OiNK“
+++ Digitales Wählen in Hamburg: CCC kritisiert Sicherheitslücken
+++ OLG Köln: Keine Markenverletzung durch Keywordwerbung
+++ Verkauf des Süddeutschen Verlags rückt näher
+++ „Haushaltsabgabe“ gegen „Vereinfachte Rundfunkgebühr“
+++ GEZ-Artikel vom SWR beanstandet
+++ Europäische Kommission untersagt Förderung von DVB-T in NRW
+++ NBC Universal zieht sich von Youtube zurück Artikel vollständig lesen
Auf Spiegel Online steht ein kurzer Videoclip zu den Massen-Filesharing-Verfahren der Musikindustrie. Zitiert wird auch Staatsanwalt Wiedemann von der Staatsanwaltschaft Offenburg, die es ablehnt, in Filesharing-Fällen tätig zu werden („Bagatellkriminalität“).
Die Benutzung von fremden Markennamen bei Keywordwerbung ist keine Markenrechtsverletzung. Das entschied das OLG Köln Ende August. Im vorliegenden Fall hatte ein Online-Shop-Betreiber Anzeigen bei einer Suchmaschine geschaltet. Diese wurden dann eingeblendet, wenn als Suchbegriff der Markenname eines Konkurrenten eingegeben wurde. Zu Recht, meinte das OLG Köln.
Zwar hatte der BGH in diesem Jahr gleich zweimal festgestellt, dass im ähnlichen Fall von versteckten Meta-Tags sehr wohl eine Markenrechtsverletzung vorliege. Ganz vergleichbar sei der Fall aber nicht, so die Kölner Richter:
Der durchschnittliche Nutzer weiß nicht, dass das Suchwort nicht nur den Inhalt der Trefferliste, sondern auch den des Anzeigenteils beeinflusst. Er macht sich keine Gedanken darüber, warum die Werbung des Konkurrenten neben der Trefferliste erscheint und ob dies mit der Eingabe seines Suchwortes zusammenhängt. Aus Sicht der maßgeblichen Nutzer ist daher schon keine Benutzung einer Marke gegeben.
Das Urteil fügt sich in eine ganze Reihe unterschiedlicher Entscheidungen zum Thema Keywordwerbung ein. Eine klare Linie ist in der Rechtsprechung jedoch nicht zu erkennen. Ob fremde Markennamen als Keyword gebucht werden dürfen, hängt also im Wesentlichen vom entscheidenden Gericht ab. Es dürfte daher nur eine Frage der Zeit sein, bis sich der BGH mit dem Problem zu befassen hat.
Weitere Urteile zum Thema in der Telemedicus Urteilsdatenbank.
Andreas Buske ist eine barocke Erscheinung. Man könnte sich den fülligen Mann, dessen graues Haar bis zum Oberarm reicht, gut am Spieltisch der Arp-Schnitger-Orgel im Hamburger Michel vorstellen – als optischen Wiedergänger Johann Sebastian Bachs.
So geht er los, ein wenig schmeichelhafter Artikel über den Hamburger Presserichter Andreas Buske im Kölner Stadt-Anzeiger. Das LG Hamburg ist von vieler Seite (auch hier) ob seiner Rechtsprechung kritisiert worden – aber dieser Artikel erreicht eine neue Stufe:
Das Problem mit Buske liegt nicht in mangelnder Kompetenz. Selbst Medienanwälte, die ihre Prozesse krachend verlieren, bescheinigen ihm hohes Niveau und konsistente Urteile. Doch lässt sich der Eindruck nicht von der Hand weisen, dass diese in der Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und Pressefreiheit im Zweifel zulasten der Presse ausfallen.
Aroukatos will sich dem Urteil seiner Kollegen nicht anschließen und fährt scharfes Geschütz auf zur Wirkung der Hamburger Urteile: „Pressefeindliches Rechtsdiktat über ein zentrales Verfassungsgut.“
Der Artikel wirkt so, als ob er selbst darauf anlegen würde, noch Gegenstand eines presserechtlichen Gerichtberfahrens zu werden. Deswegen vorsorglich der Hinweis: Wir machen uns die zitierten Textpassagen nicht zu eigen.