Ein Bericht in der „Media Post“ beschreibt den aktuellen Verlauf der Klage von Viacom gegen Google wegen angeblicher Copyright-Verstöße bei Youtube. Einer der Knackpunkte des Falles ist, ab wann – und in welchem Umfang – Google ein Filtersystem installiert, das Urheberrechtsverstöße automatisch entfernt.
Nach Meldung der Media Post soll das bereits im September der Fall sein:
Google will have „up and running and effective“–hopefully in September–a new content-fingerprinting technology for YouTube that would resolve the entire copyright issue at the core of the Viacom copyright infringement lawsuit, attorney Philip Beck told the judge overseeing the case in New York on Friday.
Bisher beruft sich Google Inc. auf den Digital Millenium Copyright Act. Das Unternehmen sehe sich nicht dazu verpflichtet, die Aktionen seiner Nutzer auf Rechtmäßigkeit zu überwachen. Anderer Meinung ist Donald Verilli, Vertreter der Klägerseite: Youtube habe „sein Geschäft auf dieser Art von Rechtsverletzung aufgebaut“.
Zum ganzen Bericht in der Media Post. Artikel vollständig lesen
Das Patentschutz-Kartenhaus ist am Wackeln. Bei der Vergabe und dem Handel mit Patenten treten schwerwiegende Probleme auf, die das Patentrecht in seiner derzeitigen Handhabung grundlegend in Frage stellen.
Sinn und Zweck des Patentrechts ist es, Innovationen und Wirtschaft zu fördern: als Anreiz und Erlös soll dem Erfinder das Recht eingeräumt werden, seine Erfindung für eine gewisse Dauer ausschließlich selbst zu nutzen. Statt jedoch technischen Fortschritt voran zu bringen, geschieht es vermehrt, dass Patente missbraucht werden, um Wettbewerb zu verhindern. Artikel vollständig lesen
Der J!Cast, der Jurapodcast von Laura Dierking, beschäftigt sich in Folge 38 mit „Keyword Advertising“:
Im Rahmen von so genannte „Affiliate-Programmen“ wie „Google Adwords“ können Werbetreibende bestimmte Suchwörter bestimmen, bei deren Auftreten auf Webseiten ihre Werbung auftaucht. So kann der Werbende beeinflussen, in welchem Kontext seine Anzeigen auftauchen.
Auch wenn Keyword-Advertising ein gern eingesetztes Marketinginstrument ist, kann es doch schnell zum rechtlichen Fallstrick werden – und zwar dann, wenn ein Keyword verwendet wird, an dem fremde Rechte bestehen, z.B. aus Marken- oder Firmenrecht.
Der J!Cast setzt sich mit diesem Fragenkomplex auseinander und versucht eine Deutung der bisher nur spärlich vorliegenden Rechtsprechung. Zum Thema äußerst sich Dr. Uwe Lüken, Partner bei Bird&Bird Rechtsanwälte.
Zum J!Cast 38 – Keyword Advertising.
Werbung in Affiliate-Programmen war auch bei Telemedicus schon Thema. Artikel vollständig lesen
+++ Neues PNR-Abkommen unterzeichnet
+++ Sat. 1 auch weiterhin Vollprogramm
+++ Bundeskartellamt will Handy-TV-Konsortium genehmigen
+++ Urteilsverkündung zur „Rundfunkgebührenklage“ angekündigt
+++ Filesharing: Gericht untersagt Provider-Anfrage zur Ermittlung der persönlichen Daten
+++ Urteil gegen Skype wegen GPL-Verletzung
+++ GSM-Richtlinie soll geändert werden
+++ Schüler-VZ soll jugendfrei werden Artikel vollständig lesen
Die Welt von morgen, wie könnte sie aussehen? Eine Frage, die der Menschheit nicht neu, aber doch immer faszinierend ist.
Eine Dokumentation des Discovery Channels überlegt, wie im Jahr 2057 in einer Stadt gelebt werden könnte. Vor allem geht es um die technischen Fortschritte, die bis dahin Realität geworden sein könnten.
Eine gespielte, fiktive Rahmenhandlung, Experteninterviews und Informationen über Standard und Potential der Technik vermitteln dem Zuschauer ein durchaus interessantes Zukunftsbild.
Fernsehduelle gehören zum Wahlkampf von gestern. Neu und hoffnungsversprechend sind Überzeugungskampagnen der Kandidaten bei YouTube: Am Montag fand eine YouTube/CNN-Fragestunde statt, in der das US-amerikanische Volk eigene Fragen an den jeweiligen Favoriten richten durfte um ihn einmal in die Mangel zu nehmen. Eine demokratische Revolution?
Warum die hohen Erwartungen nicht (annähernd) erfüllt wurden, beschreiben Thomas Pany und Peter Mühlbauer in „Das Format ist der Verlierer“ bei Telepolis.
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Für Telemedicus-Leser wenig überraschend: Sat.1 wird trotz der Einstellung mehrerer Boulevard- und Informationsformate seinen Status als Vollprogramm behalten. Wie die für den Sender zuständige Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) mitteilte, habe eine Überprüfung ergeben, dass Sat.1 noch einen Informationsanteil von 23,4 Prozent an der Gesamtsendezeit habe. Dieser Umfang sei jedenfalls ausreichend für ein Vollprogramm, das in § 2 Abs. 2 Nr. 1 Rundfunkstaatsvertrag definiert ist als ein „Rundfunkprogramm mit vielfältigen Inhalten, in welchem Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung einen wesentlichen Teil des Gesamtprogramms bilden.“
Diese Bereiche müssen der Rechtsprechung nach zusammen einen Anteil von 50 % am Gesamtprogramm ausmachen. Eine gesetzliche Definition dieser Begriffe gibt es jedoch ebenso wenig wie eine für jeden einzelnen Bereich festgelegte Quote. So sind vom Begriff „Informationsanteil“ nicht ausschließlich Nachrichten, sondern z. B. auch Lebensweltthemen und Service-Beiträgen umfasst. Im Ergebnis wurden 15 Sendungen als Informationsangebote eingestuft, darunter ein Automagazin, die Sendungen „Blitz“, „Akte“ sowie „Das Making of“. Hinzu kommen sieben Programme, die aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung (Drittsendezeiten, Fensterprogramme) ausgestrahlt werden. Allerdings würden diese Sendungen einen wichtigen Beitrag zum Informationsanteil im Programm von Sat. 1 leisten.
Der Direktor der LMK, Manfred Helmes, erklärt hierzu:
Wenn die Gesellschaft von den privaten Rundfunkveranstaltern mehr „harte“ Nachrichten, z. B. aus den Bereichen Politik, Kultur oder Wirtschaft verlangen will, muss sie dies im Rundfunkstaatsvertrag deutlich sagen. Die gesetzlichen Anforderungen an ein Vollprogramm enthalten derartige konkrete Kategorien nicht.
Inwieweit ergänzend noch eine quantitative Regelung für „harte“ Nachrichten vorgegeben werden, sei ebenfalls eine politische Entscheidung. Nach der jetzigen Rechtslage sei eine weitergehende Entscheidung als die von der LMK getroffene nicht möglich. Eine Zusammenfassung des Prüfberichts steht als PDF-Download auf der Website der LMK zur Verfügung.
Zum Thema bei Telemedicus:
Streichung der Sat. 1 Nachrichten – Eine kritische Analyse.
Dichtung und Wahrheit – Lizenzentzug bei ProSiebenSat.1 Artikel vollständig lesen
Um das „virtuelle Hausrecht“ dreht sich der aktuelle Audio-Podcast von RA Dr. Bahr. Dieses Recht ist für Blogger, Webmaster und Foren-Administratoren nicht ganz unwichtig: Im Zweifelsfall ergibt sich daraus das Recht, Verweise auszusprechen und im Wiederholungsfall Einträge und Accounts zu löschen.
Der Podcast erklärt die Einzelheiten. Artikel vollständig lesen
Während in Deutschland der gerade erst beschlossene zweite Korb allerlei Regelungen auf Kosten von Wissenschaft und Forschung enthält, setzt man in den Vereinigten Staaten auf einen konträren Kurs: Open Access. Das Repräsentantenhaus entschied mit breiter Mehrheit, dass Ergebnisse aus staatlich bezuschussten Forschungen des National Institute of Health (staatliche Gesundheitsbehörde) spätestens zwölf Monate nach ihrer Veröffentlichung kostenlos und online bereitgestellt werden müssen. Zwar gilt die Verpflichtung nur für die Fachbereiche Medizin und Biologie, aber ein Fortschritt zur Förderung der Wissenschaft ist es allemal.
Die Veröffentlichungen sollen für Jedermann zur Verfügung gestellt werden, sodass sich neben Wissenschaftlern vor allem Ärzte und Krankenpfleger informieren können, ohne umständliche Wege in Bibliotheken zu unternehmen. Hierdurch erhofft man sich Verbesserungen in der Gesundheitsversorgung.
Außer den Verlagen, die sich regelrecht „bestraft“ fühlen, findet das noch vom Senat abzusegnende Gesetz allgemeine Zustimmung: Der freie Zugang zu wissenschaftlichen Forschungsergebnissen wird als Selbstverständlichkeit betrachtet, für Innovationen in Wissenschaft und Forschung geradezu unerlässlich.
Bereits 2005 hatte man versucht, Forschungsergebnisse der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, in dem man den Verlagen eine Selbstverpflichtung abverlangte, Publikationen freiwillig online zu stellen. Der Versuch scheiterte – die Verlage waren nicht bereit die Ergebnisse kostenlos bereitzustellen.
„Erfolg für Open Access in den USA“ (Telepolis).
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Die Bekanntgabe der Sparpläne der ProSiebenSat. 1 Media AG sorgte in der vergangenen Woche für große Irritationen in der medienpolitischen Landschaft. In einer aufgeregten Debatte, die bisweilen mehr von der Angst vor den sog. „Heuschrecken“ geprägt war, denn von rationalen Erwägungen, ging die Beurteilung der Situation des Öfteren an den politischen, wirtschaftlichen und juristischen Realitäten vorbei. Für Telemedicus Grund genug, sich eingehend mit den Hintergründen der Auseinandersetzung zu beschäftigen.
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